RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ca0z, 30. April 2009 .

  1. 30. April 2009
    Quelle: presseportal.ch


    Hier der Artikel von gulli.com:


    Quelle: gulli.com
     
  2. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    das nennt man dann wohl "schadensbegrenzung"

    Nach §101 UrhG ist ein gewerblicher Ausmaß erforderlich. Der gewerbliche Ausmaß wird entweder nach Anzahl der Rechtsverletzunhgen oder nach schwere der Verletzung bestimmt.

    D.h. für mich, dass wenn eine urheberrechtlich geschützte Datei bei Rapidshare viele Downloads verbucht hat, es ein gewerblicher Ausmaß ist!

    Damit wäre diese von "Bobby Chang" angeprochenen "schweren Rechtsverletzungen" auch aufgeschlüsselt
     
  3. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    Meine 1&1 Trafficabmahnung hab ich auch aufgehoben =)

    b2t: der "massenbust" bei den Hostern ist meiner Meinung nach soweiso schon ueberfaellig, und kann & wird auch nur noch eine Frage der Zeit sein.
     
  4. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    Tjo! War ja klar das ne meldung von rs kommen musste! Immerhin müssen die versuchen nach so einer meldung die kunden zu behalten!
    Reine schadensbegrenzung!

    Sry wegen groß und kleinschreibung, bin grad am handy online
     
  5. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    Schwere Rechtsverletzung... sorry das ist it!

    Ein Album (Metallica - Death Magnetic) hochzuladen ist also dann ein schwerer Rechtsverstoß der die Ausgabe der IP also gerechtfertigt. Das heißt jeder Uploader kann ♂️♀️ werden

    Schadensbegrenzung ist das meiner Meinung nach nicht bzw. ist es eine wenn man die Artikel zu vor nicht gelesen hat und davon nichts mitbekommen hat. So aber bestätigt es ja nur was irgendwann kommen musste!
     
  6. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    es war vor offizelen rls damit kann man das so ansehen
     
  7. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    tja, es gibt halt immernoch genug leite die sich nicht schützen und ihre IP überalll mitgeben!

    Uppertipp von mir: perfect-privacy

    Ie loggen überhaupt nichts da sie privat sind und keine firma

    link zur page könnt ihr googeln!
     
  8. 30. April 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    mal gespannt wie es weiter geht und die wann die erste Nachrichten darüber in Zeitungen zu lesen sind von Betroffenen.

    Aber wenn man ehrlich ist: War ja nur eine Frage der Zeit, bis rapidshare.com mal angegangen wird, egal ob Schweiz, DE oder sonst wo. Nach und nach werden Ländergrenzen bei Urheberrechtsverstößen immer mehr verschwinden - so sieht es doch tendenziell aus.
     
  9. 1. Mai 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch



    Hat sich nicht herrausgestellt, dass das n fake war?
     
  10. 1. Mai 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    Wenn das so ist, wäre es interessant zu wissen was passiert mit den Leuten die das ganze wirklich für sich und Verwandte/Freunde hochgeladen haben und einer davon tanzt aus der Reihe und meint den Link weiter verteilen zu müssen, der Uploader der das ganze normal Rechtlich richtig machen wollte, zieht trotzdem die *****karte dann im schlimmsten Fall.
     
  11. 1. Mai 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    rechtlich richtig wäre es geweseb, wenn der user es erst gar nicht hochgeladen hätte.
    nur weil er es ein paar freunden bereit stelen wollte, macht es nicht besser
     
  12. 1. Mai 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    doch. steht ja oben in der pressemitteilung so drin.

    aber sobald die ips rausgegeben wurden, machts eh keinen unterschied mehr. Außer man schafft es tatsächlich den Richter davon zu überzeugen, dass den Link der Bekannte weitergegeben hat, wobei das natürlich ne *****lochaktion wäre^^
     
  13. 5. Mai 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    Laut der RapidShare Presemitteilung ist rechtlich dagegen nichts zu sagen:

     
  14. 7. Mai 2009
    AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch

    Ja, es war tatsächlich nur ne Frage der Zeit.

    Jetzt bleibt abzuwarten wieviel von der ganzen Mitteilung "Bange machen" ist, und wie groß die Mahnwelle wirklich wird.

    Mir tun bei der ganzen Sache die Upper leid.

    Klar, jeder tuts nach eigenem Risiko und viele der Upper wissen sich durch IP-Verschlüsselung zu schützen, aber ich sag mal, ohne die Leute die sich die Mühe machen für uns User den Kram hochzuladen, wären wir ganz schön aufgeschmissen



    Naja abwarten und Tee trinken, ich hoffe die Upper lassen sich jetzt nicht alle davon abschrecken!
    Bis sowas dann mal komplett in die Wege geleitet wird, dauerts eh wieder nen Weilchen...
     
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