#1 30. April 2009 Quelle: presseportal.ch Hier der Artikel von gulli.com: Quelle: gulli.com + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch das nennt man dann wohl "schadensbegrenzung" Nach §101 UrhG ist ein gewerblicher Ausmaß erforderlich. Der gewerbliche Ausmaß wird entweder nach Anzahl der Rechtsverletzunhgen oder nach schwere der Verletzung bestimmt. D.h. für mich, dass wenn eine urheberrechtlich geschützte Datei bei Rapidshare viele Downloads verbucht hat, es ein gewerblicher Ausmaß ist! Damit wäre diese von "Bobby Chang" angeprochenen "schweren Rechtsverletzungen" auch aufgeschlüsselt + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Meine 1&1 Trafficabmahnung hab ich auch aufgehoben =) b2t: der "massenbust" bei den Hostern ist meiner Meinung nach soweiso schon ueberfaellig, und kann & wird auch nur noch eine Frage der Zeit sein. + Multi-Zitat Zitieren
#4 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Tjo! War ja klar das ne meldung von rs kommen musste! Immerhin müssen die versuchen nach so einer meldung die kunden zu behalten! Reine schadensbegrenzung! Sry wegen groß und kleinschreibung, bin grad am handy online + Multi-Zitat Zitieren
#5 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Schwere Rechtsverletzung... sorry das ist it! Ein Album (Metallica - Death Magnetic) hochzuladen ist also dann ein schwerer Rechtsverstoß der die Ausgabe der IP also gerechtfertigt. Das heißt jeder Uploader kann ♂️♀️ werden Schadensbegrenzung ist das meiner Meinung nach nicht bzw. ist es eine wenn man die Artikel zu vor nicht gelesen hat und davon nichts mitbekommen hat. So aber bestätigt es ja nur was irgendwann kommen musste! + Multi-Zitat Zitieren
#6 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch es war vor offizelen rls damit kann man das so ansehen + Multi-Zitat Zitieren
#7 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch tja, es gibt halt immernoch genug leite die sich nicht schützen und ihre IP überalll mitgeben! Uppertipp von mir: perfect-privacy Ie loggen überhaupt nichts da sie privat sind und keine firma link zur page könnt ihr googeln! + Multi-Zitat Zitieren
#8 30. April 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch mal gespannt wie es weiter geht und die wann die erste Nachrichten darüber in Zeitungen zu lesen sind von Betroffenen. Aber wenn man ehrlich ist: War ja nur eine Frage der Zeit, bis rapidshare.com mal angegangen wird, egal ob Schweiz, DE oder sonst wo. Nach und nach werden Ländergrenzen bei Urheberrechtsverstößen immer mehr verschwinden - so sieht es doch tendenziell aus. + Multi-Zitat Zitieren
#9 1. Mai 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Hat sich nicht herrausgestellt, dass das n fake war? + Multi-Zitat Zitieren
#10 1. Mai 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Wenn das so ist, wäre es interessant zu wissen was passiert mit den Leuten die das ganze wirklich für sich und Verwandte/Freunde hochgeladen haben und einer davon tanzt aus der Reihe und meint den Link weiter verteilen zu müssen, der Uploader der das ganze normal Rechtlich richtig machen wollte, zieht trotzdem die *****karte dann im schlimmsten Fall. + Multi-Zitat Zitieren
#11 1. Mai 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch rechtlich richtig wäre es geweseb, wenn der user es erst gar nicht hochgeladen hätte. nur weil er es ein paar freunden bereit stelen wollte, macht es nicht besser + Multi-Zitat Zitieren
#12 1. Mai 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch doch. steht ja oben in der pressemitteilung so drin. aber sobald die ips rausgegeben wurden, machts eh keinen unterschied mehr. Außer man schafft es tatsächlich den Richter davon zu überzeugen, dass den Link der Bekannte weitergegeben hat, wobei das natürlich ne *****lochaktion wäre^^ + Multi-Zitat Zitieren
#13 5. Mai 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Laut der RapidShare Presemitteilung ist rechtlich dagegen nichts zu sagen: + Multi-Zitat Zitieren
#14 7. Mai 2009 AW: RapidShare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Ja, es war tatsächlich nur ne Frage der Zeit. Jetzt bleibt abzuwarten wieviel von der ganzen Mitteilung "Bange machen" ist, und wie groß die Mahnwelle wirklich wird. Mir tun bei der ganzen Sache die Upper leid. Klar, jeder tuts nach eigenem Risiko und viele der Upper wissen sich durch IP-Verschlüsselung zu schützen, aber ich sag mal, ohne die Leute die sich die Mühe machen für uns User den Kram hochzuladen, wären wir ganz schön aufgeschmissen Naja abwarten und Tee trinken, ich hoffe die Upper lassen sich jetzt nicht alle davon abschrecken! Bis sowas dann mal komplett in die Wege geleitet wird, dauerts eh wieder nen Weilchen... + Multi-Zitat Zitieren