#1 14. Juni 2009 Halli Hallo hab jetzt demnächst meine Prüfung und da muss ich meine nachweise vorbringen. Jetzt sagt mein Ausbilder mir ich muss diese zusätzlich von der Auszubildendenvertretung abzeichnen lassen. Dabei wissen die gar nicht ob ich jemals, dass was dort drinne steht wirklich getan habe. Und die unterschriften von berufsschule und Betrieb hab ich im Allgemein alle schon. muss ich die unterschrift haben? weil ich finde dazu auch nix im internet. Kathi + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise auszubildendenvertretung? wir müssen unsere immer vom ausbilder unterschreiben lassen.....die nachweise sind für die prüfer (bei mir die IHK) um zu gucken was in der ausbildungszeit vermittelt wurde....meist wird da aber nur stichprobenartig nachgeguckt...und wenns nich stimmt, das in den nachweisen steht, is das dein problem + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise das stimmt ja alles da drinne und im allgemein ist auch alles unterschrieben aber zusätzlich von der AV die unterschrift? + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise hm....also da kann ich dir nich weiterhelfen...wiegesgat, unsere müssen wir nur vom ausbilder unterschreiben lassen und das wars....ich würde am besten nochmal dein ausbilder explizit danach fragen, bzw. um hilfe bitten + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise Gesetzlich musst nur du und dein Ausbilder das ganze unterzeichnen. Die Unterschrift sagt ja nur aus, das du das ganze geschrieben hast und dein Ausbilder damit zufrieden ist. AV hat damit ja rein garnichts am Hut, aber wenn dein Ausbilder das so will... shit happens. + Multi-Zitat Zitieren
#6 15. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise Jap stimmt da meinem vordermann zu... Pflichtunterschriften ist die von dir und deinem ausbilder. Boaa ich weiß noch wie ich stunden mit dem scheiß verbracht hatte und in der prüfung hat der prüfer ja noch nicht mal reingeguckt! + Multi-Zitat Zitieren
#7 15. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise Jap, weiß auch noch das ich da ne weile dran gesessen hatte und nur die erste seite überflogen wurde.... von mindestens 400. Ansonsten nur deine unterschrft und die des ausbilders. + Multi-Zitat Zitieren
#8 16. Juni 2009 AW: Ausbildungsnachweise Ich denke nicht das du das musst weil der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ja hauptsächlich vom Betrieb (also Chef/Ausbilder) unterschrieben wird und dann bei der Prüfung vorgezeigt wird. Da die Ausbildungsvertretung aber zum Betriebsrat gehört und somit meiner meinung nach nicht sehr viel damit zu tun hat wie du dein Berichtsheft zu machen hast, sondern eher sich für die Rechte der Auszubildenden im Betrieb einzusetzen hat, denke ich nicht das du ihnen das vorseigen musst. + Multi-Zitat Zitieren