Ebay Anwaltskosten

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sirod, 7. Juli 2009 .

Schlagworte:
  1. 7. Juli 2009
    Hey

    hab vorm paar monaten mal einen Verstärker verkauft der auch funktioniert hat, hab in der auktion geschrieben keine garantie oder rücknahme !

    der typ meinte dann das das defekt war etc. und schwubs hatte ich nen anwaltsbrief ! da mir das zu blöd war( es ging um 70 euro )! hab ich einfach das geld überwiesen fertig nun bekomm ich noch nen brief vom anwalt und ich soll die anwaltskosten zahlen von 100 euro....... -.-
     
  2. 7. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    Hast du ne Rechtschutzversicherung? Wenn nein, dann leg dir unbedingt eine zu. Die 5€ im Monat lohnen sich in heutigen Zeiten.

    Ansonsten solltest du auch jetzt einen Anwalt konsultieren.
     
  3. 7. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    So wie ich das sehe, musst du nun die Anwaltskosten auch zahlen, da du mit deiner Rückzahlung in gewissem Maße zugegeben hast, dass da etwas faul war mit dem Subwoofer (auch wenn damit nichts war). Bezahl die 100 Euro und merk dir für die Zukunft, dass du solche schwachsinnigen Anwaltsbriefe gleich innen Müll schmeißt.
     
  4. 7. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    Er soll dir erst mal den Verstärker zurück senden, übernehme auch die Versandkosten.
    Behalte den brif von seinem Anwalt.
    Wen du deinen Verstärker hat und ihn ausprobierst und er funktioniert.
    Dan geh zu deinem Anwalt und nimm ihn ordentlich dafür ran!

    Und wen er doch nicht Funktioniert, hast du ein Problem und musst alles bezahlen!
     
  5. 7. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    ich habe den verstärker für 170 verkauft.... der typ wollte 70 euro haben für die reperatur.... nach etlichen emails hatte ich kb mehr und er hat seinen anwalt eingeschaltet...... ich wollte nur nicht das es zu einer anzeige oder vor gericht kommt....... deswegen habe ich die 70 euro gezahlt......

    aber warum muss ich nun die anwaltskosten zahlen ? wenn wir uns ja geeinigt haben !??
     
  6. 7. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    Hm du könntest auch einen Anwalt einschalten.
    Der wird dich beraten bei der Sache. Dabei können auch weitere Kosten auf dich zukommen, da musst du dich auch im Fall finanziell beraten lassen.

    Dann kannst du auch abwägen ob es sich trotz der Kosten deines Anwalts lohnt gerichtliche Schritte einzuläuten Meist lohnt sich das eben nicht, gerade bei dem von dir genannten Betrag würde ich schätzen, dass es sich nicht lohnt großartig dagegen anzugehen.

    Aber dein Anwalt kann dir evtl. sagen, ob und wie du evtl. dein Geld wieder zurückfordern kannst beziehungsweise auch die Anwaltskosten nicht tragen musst. Ich denke du musst einfach einen Experten fragen!
     
  7. 7. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    Wenn die Verkaufsdauer schon länger her ist (>3 Monate z.B.) dann musst du gar nichts machen, er muss dir beweisen, dass der defekt schon vorlag.
     
  8. 8. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    Eben, warum gibst du ihm nen Teil der Kohle wieder wenn du im Recht bist? Damit gestehst du ja quasi dass da was nicht stimmte.

    Außerdem haftet bei Privatverkäufen immer bei unversichertem Versand der Käufer bzw bei versichertem Versand das zustellende Unternehmen für Transportschäden. Wenn du sagst der war in Ordnung kanns ja gut sein, dass der aufm Weg zum Käufer kaputt ging.

    Alles in allem sehr merkwürdig, aber da er erst jetzt nach einigen Monaten ankommt würd ichs erstmal ignorieren und abwarten...
     
  9. 8. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    es sind 6 monate.
     
  10. 8. Juli 2009
    AW: Ebay Anwaltskosten

    kann mir nciht vorstellen, dass du die anwaltkosten bezahlen musst, bzw. bin ich mir fast sicher. der rechtsstreit wurde vor keinem öffentlichen gericht ausgetragen, zumal du selbst keinen anwalt eingeschaltet hattest. der typ hat seine kohle bekommen, wofür er den anwalt eingeschaltet hat , dafür hat er ihn ja auch engagiert. warum du jetzt noch die kosten für den anwalt übernehmen solltest ist mir schleierhaft. erst nach einem richterlichten beschluß können die kosten aufgeteilt werden bzw anderen zugewiesen werden. dsa ist hier nicht der fall , also: Nein, nicht zahlen!
     
  11. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.