#1 4. November 2009 hallo leute ich hab mal eine pausieble frage und zwar bin ich gerade mit meiner freundin am discotieren meine eltern vermieten eine wohnung an einen anwalt und den habe ich mal gefragt wie das ist mit den uhrzeiten wann man zu hause sein soll ich bin volljährieg aber meine freunin nicht also der anwalt hat gesagt das es ein irtum ist das man unter 18 jahren zu hause sein muss es gibt einen paragrafen der sagt das man um 12 uhr kneipen discos ect pp verlassen muss aber kein gesetzt was sagt um wie viel uhr man zu hause sein muss sobald man das 16 lebensjahr vollendet hat sprich wie lange sie sich drausen aufhalten dürfte sie sagt das stimmt nicht und sie muss um kurtz nach 12 zu hause sein was stimmt nun bitte mit beweisen danke schon mal mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. November 2009 AW: Jugendgesetz soweit ich weiß wird man mit 16 nur aus öffentlichen veranstaltungen rausgeworfen. aber draußen rumlaufen glaub man glaub ich wie man lustig is. Jugendschutzgesetz (Deutschland) – Wikipedia steht bei "jugendschutz in der öffentlichkeit" und dadrunter und wenn ein studierter anwalt das sagt wirds wohl richtig sein. der hat sicher mehr ahnung als deine freundin + Multi-Zitat Zitieren
#3 5. November 2009 AW: Jugendgesetz Du solltest erstmal die deutsche Sprache lernen, bevor du dir Gedanken machst, wie lange deine kleine Freundin Ausgang hat. Ausserdem hat es wohl nur bedingt mit der Gesetzeslage zu tun, wenn die Eltern deiner Freundin ihr es ganz einfach nicht erlauben. + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. November 2009 AW: Jugendgesetz eltern entscheiden wo ihre schützlinge sich aufzuhalten haben und wenn diese darauf bestehen das sie um 12 zu hause sein soll ist es fakt das sie zu hause sein muss! + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. November 2009 AW: Jugendgesetz Ich denke der Threadersteller meint das sich die Eltern seiner Freundin auf ein Gesetz berufen wo Jugentliche unter 18 Jahren nicht bis 0 Uhr raus dürfen und ihr deswegen nicht erlauben länger als 0 Uhr rauszugehen. Deine Freundin kann im draußen sein solage sie will / es ihre Eltern erlauben. In Discos darf sie sogar bis 3 Uhr (Bayern) mit einer Unterschrift der Eltern und so einem Formular (mir fällt der name nicht ein ). + Multi-Zitat Zitieren
#6 5. November 2009 AW: Jugendgesetz Bitte mit Beweisen? Hallo? Du hast einen studierten Anwalt gefragt und der wird sich sicher damit auskennen Davon ab ist es auch so...ein Vorposter hat ja bereits einen Link dazu gepostet. Das ist schon so vollkommen richtig und das solltest du auch so annehmen + Multi-Zitat Zitieren
#7 5. November 2009 AW: Jugendgesetz Das ist so: Unter 18, bis 24Uhr darf man sich in der Kneipe,Disko aufhalten. Spielos sind unter 18 nicht erlaubt. Aber meist entscheiden die Eltern wann man zuhause sein muss. Falls es dich glücklich macht, ich hab mal bei den Bullen angerufen und gefragt wann ich daheim sein muss. Er meinte um 1Uhr morgens. Aber ich darf draußen bleiben solange ich will. Von mama ausgesehen! Mfg Fanatico + Multi-Zitat Zitieren