Der Polizei seine Identität nicht verraten..?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von parazit, 5. November 2009 .

  1. 5. November 2009
    Hab mich gefragt, was passiert wenn man z.B. von der Polizei auf der Straße aufgehalten wird und man hat nichts dabei womit die einen identifizieren können. Das heißt kein Handy, kein Geldbeutel und auch sonst keine Auskunft geben. Was würden die dann machen?
     
  2. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    dich mitnehmen bis dir jemand deinen ausweis bringen kann
     
  3. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Nach personalien fragen und diese dan vor dir überprfüen wen alles okay ist und du glück hast darfst du weiter es könnte aber auch sein das du ein verwarn geld kriegst weil du kein ausweis vorzeigen konntest oder sonstiges.
     
  4. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Die werden dich ja nicht einfach so grundlos anhalten...denke mal, wenn du wirklich was Schlimmes verbrochen hast, wird es auch ohne Nachweis einer Identität zu einer Festnahme kommen, bis du dich ausweisen kannst...

    ....denke die haben ihre Mittel und Wege an deine persönlichen Daten zu kommen, auch wenn du das durch Schweigen erstmal herauszögern kannst....
     
  5. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Du wirst aufs Revier mitgenommen, deine Daten werden überprüft.
     
  6. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Sagen wir, es meldet sich keiner.


    Ich würde mich weigern etwas zu sagen. Steht doch im ersten Beitrag.

    Und deshalb frage ich, wie?

    Ok, sagen wir ich habe auch was leichtes verbrochen, damit die auch einen Grund haben mit festzunehmen. Die können mich dann doch nicht jahrelang festhalten. oder doch?
     
  7. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Ich sag mal...ewig können die dich ja nicht festhalten...denke du wirst deine Fingerabdrücke rausgeben müssen und die werden alles Mögliche versuchen, um an deine Daten zu kommen....dauert halt nur seine Zeit, bis die dann an deine Daten kommen...sehr wahrscheinlich kommt dann erstmal 'ne Anzeige gegen Unbekannt, je nachdem was du verbrochen hast und dann sollten die dich eigentlich erstmal laufen lassen....

    ...glaube trotzdem kaum, dass man durch Schweigen einer Straftat enkommt, nur weil man seine Daten nicht angibt...
     
  8. 5. November 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Dann bleibst du solange bis du was gesagt hast.
    Da du der Polizei deine Daten sagen musst auf verlangen. Wenn nicht bleibst du bis du was sagst oder sie es rausfinden.

    § 111 Falsche Namensangabe
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    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
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    (2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
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    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

    Bis zu 1000 € Strafe und du bleibst solange bis sie wissen wer du bist.
     
  9. 5. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    naja theoretisch dürfen sie dich doch net länger als 2 tage festhalten oder ?

    bleibst halt 2 tage bei ihnen un hältst einfach die irgentwann werden se dich schon wieder gehn lassen.

    werden dann aber natürlich fingerabdrücke holen und bilder machen usw.
     
  10. 6. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?


    Jetzt ist die Frage was du mit "was leichtes verbrochen" meinst.

    Wenn du beispielsweise in der Öffentlichkeit an eine Hauswand gepinkelt hast, können sie dich nach Ausweispapieren durchsuchen, und wenn das erfolglos war mit zur Wache nehmen.

    Dort wird eine ED-Behandlung durchgeführt (Fotos, Fingerabdrücke) und mit dem Datenbestand abgeglichen.
    Wenn man nix findet findet man nix, und man darf dich zwecks Identitätsfeststellung nur bis zum Ende des darauf folgenden Tages festhalten.

    Aufgrund der Verhältnismäßigkeit würde man dich aber wahrscheinlich schon früher wieder gehen lassen.

    JimmyBob
     
  11. 6. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    wenn du nix verbrochen hast können sie dich 2 tage festhalten
    aber du sagst den namen ja nicht somit hast du was verbrochen

    So lange u haft bis was raus kommt
    fingerabdruch zahnabdruck und und und
     
  12. 7. November 2009
    AW: Der Polizei seine Identität nicht veraten..?

    Maximal darf man ohne Haftbefehl bis zu 48 Stunden festgehalten werden.
    In deinem Fall würde man dich solange festhalten bis deine Identität festgestellt ist, ob das nun über deine von dir angegeben Daten und dem Eintrag beim Einwohnermeldeamt ist, deine Mami deinen Ausweis vorbei bringen muss, oder man Daten aus einer früheren "Erkennungsdienstlichen Behandlung" verwendet, ist egal.

    Solange du aber nichts getan hast und es also nur eine präventive Kontrolle ist (man will vermeintliche Straftäter abschrecken), wird man nur kurz deine Angaben per Funk kontrollieren und wenn du se nicht angelogen hast und du keine offenen Haftbefehle hast, wird dir nichts passieren.
     
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