Fernseher 14 tägiges Rückgaberecht ?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Promille, 9. November 2009 .

  1. 9. November 2009
    Hallo,

    ich habe mir letzten donnerstag einen neuen Fernseher gekauft und für weniger Geld jetzt ein besseres Angebot bekommen.

    Kann ich den jetztigen Fernseher noch ohne angabe von Gründen zurückgeben ?
    Ich bin mir nicht sicher ob bei Fernseher auch ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne angaben von gründen existiert.


    Danke im vorraus.
     
  2. 9. November 2009
    AW: Fernseher 14 tägiges Rückgaberecht ?

    Hast du den bei Media Markt gekauft?

    Da kannst du es Auf jedenfall ohne Probleme! ist immer von vorteil wenn du die originalverpackung noch hast!

    Aber sonst müsste das bei jedem Händler auch gehen..

    Viel Spass beim Tv gucken!
     
  3. 9. November 2009
    AW: Fernseher 14 tägiges Rückgaberecht ?

    Das 14 tägige Rückgaberecht gildet bei jedem Anbieter, normalerweise

    Hauptsache du hast den Kaufbeleg noch,der ist am wichtigsten
     
  4. 9. November 2009
    AW: Fernseher 14 tägiges Rückgaberecht ?

    Man hat ein generelles Rückgaberecht von 14 Tagen (bei manchen Shops auch 10 Tage, das wird / muss deutlich gekenntzeichnet sein für die Käufer / Interessenten) und kann das Gerät innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben.

    Vorraussetzung dafür ist, dass man den Kassenbeleg und die Orginalverpackung noch hat. Weitere Informationen dazu findest du auch unter:

    Widerrufsrecht – Wikipedia


    * Ranokh *
     
  5. 9. November 2009
    AW: Fernseher 14 tägiges Rückgaberecht ?

    Ja, aber das nur beim Fernabgesetz.
    In realen Leben, also KEIN Onlingegeschäft, ist Rückgabe oder Umtausch NUR kulanz.
     
  6. 9. November 2009
    AW: Fernseher 14 tägiges Rückgaberecht ?

    Nein! 14 Tage sind garantiert.

    Auch nicht richtig. Man muss nur einen stichhaltigen Beweis der Lieferung bringen. Der Kaufvertrag gilt ab Übergabe der Ware an der Haustüre, somit auch das 14-tägige Rückgaberecht. Würde dir dein UPS-Mann bezeugen den Fernseher an dem und dem Tag geliefert zu haben, genügt das auch.
    Originalverpackung ist auch nur teilweise richtig. Die ist nicht Pflicht, jedoch kann der Händler dann ne Wertminderung verlangen.
     
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