#1 10. November 2009 Moin! ich packe es momentan nicht, zum thw zu gehen (mache das statt der bundeswehr) und melde mich auch immer vorher ab! jetzt ist meine frage, wenn die mich raussschmeißen würden / wollen, bekomme ich da vorher irgendwie eine "verwarnung" oder ne mitteilung von wegen sie erscheinen nicht zum dienst, bessern sie sich oder sowas? will und vorallem kann ich nicht zum bund, weil ich nen neuen job & wohnung habe! ich weis, das die einen zu ner saftigen geldstrafe verdonnern könne, aber man muss doch vorgwarnt werden, oder? bitte nur leute vom thw, oder welche die davon ahnung haben, antworten! greeTz & thx MustasoV /edit : achja, hab die GA noch net gemacht^^ + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. November 2009 AW: Frage zum THW! also bei uns bekommt man als erstes eine abnahnung bevor man "rausgeschmissen" wird. aber an deiner Stelle würd ichs nicht drauf an kommen lassen. Du hast dich ja mal dazu entschieden Thw zu machen... Falls du deinen Pflichten nicht nachkommst wirst du zum Zivildienst herangezogen (so ist es zumindest bei uns) un das wäre ja in deiner Situation wohl blöd hier noch ein Auszug von unserm THW: Und was passiert bei Pflichtverstößen? Verstöße gegen Ihre Pflichten als Helfer, z.B. unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen usw., können mit einer Ermahnung durch den THW-Ortsbeauftragten geahndet werden und im Wiederholungsfall die Entlassung aus dem THW zur Folge haben. Dies bedeutet, dass Sie dem Wehr- oder Zivildienst wieder zur Verfügung stehen. Bei freigestellten Helfern können Dienstpflichtverletzungen gem. §24 Absatz 2 Nr. 2 Zivilschutzgesetz (ZSG) in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung zusätzlich mit Geldbußen geahndet werden. + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. November 2009 AW: Frage zum THW! Achtung: manchmal kriegste auch keine Verwarnung. Ist mir n Kumpel passiert und da gabs auch noch Ärger xD + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. November 2009 AW: Frage zum THW! hab grad noch mit einem langjährigen thw helfer gesprochen! der meinte, solange ich meine GA (GrundAusbildung) habe (fängt im Januar an), "laufe ich nur so mit"! das heißt, ich habe keine pflichten! in der GA bin ich dann mehrmals der woche vorort, und MUSS an den diensten teilnehmen! nach der GA dann sowieso! also kann mir jetzt in dem sinne "nichts" passieren, ausser evtl. praxiserfahrungen in wind zu schießen! greeTz MustasoV + Multi-Zitat Zitieren