möchte etwas privat abkaufen...

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ThoCla, 19. November 2009 .

Schlagworte:
  1. 19. November 2009
    hallo ich möchte jemanden etwas privat abkaufen, aber ich will ihm nicht einfach mein geld überweisen weil wenn er es mir nicht zusendet, habe ich pech und bekomme mein geldn icht zurück.

    wenn wir das m,it paypal abwickeln, kann ich da zur not mein überwiesenes geld wieder zurückfordern?
     
  2. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    Setz doch einfach nen Vertrag auf, indem alles festgelegt ist. Wenn er sich nicht dran hält, ab zum Anwalt. Dann bekommste dein Geld oder deine Ware.
    Ansonsten machs mit nem Scheck, wenn ich mich recht erinnere, kannst du den bis zu 2 Wochen oder so nach "abgabe" wieder zurück beordern.
    Zumindest funktioniert das bei den Abzockern im Autohandel.
     
  3. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    oder machs über ebay mit sofortkauf


    dann biste ja abgesichert
     
  4. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    nix ebay..paypal möglich geld zurückziehen oder nicht?
     
  5. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    ich würds per nachnahme machen.

    Aber privat hab ich schon viel gekauft und bin noch nie verarscht worden.

    Aber wenn du sicher gehen willst - machs per nachname
     
  6. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    Nein Käuferschutz gibts nur mit ebay angeboten.

    Nimm halt nen treuhandservice
     
  7. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    auch wenns n paar tage kostet - kaufvertrag hinschicken in zweifacher ausfertigung und zurückschicken lassen ein exemplar... dann haste den kauf schwarz auf weiß...

    einfach überweisen würdei cha uch nicht machen, bin damit auch mal auf die schnauze geflogen - waren zwar "nur" 20 euro, aber ärgerlich is sowas trotzdem!
     
  8. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...


    Und dann schickt er dir einen Karton mit Backsteinen...ja sehr geistreich dein Beitrag.

    Hier mal ein Artikel, der interessant sein könnte:
    Spoiler
    Sind mündliche Verträge wirksam? – Zur Formfreiheit von Verträgen.

    Artikel von Christoph Lattreuter

    Ein Vertrag koordiniert und regelt ein bestimmtes Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.

    Übereinstimmende Willenserklärung
    Er kommt dabei durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Inhalt einer solchen Willenserklärung ist der auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtete Inhalt, weil dieser von dem Erklärenden gewollt ist. Verträge erfordern begriffsnotwendig das Einigsein von mindestens zwei, auch juristischen Personen.
    So bekundet beispielsweise der Käufer bei einem Kaufvertrag, dass er die Kaufsache zu einem bestimmten Preis erwerben will, während der Verkäufer kundtut, dass er für einen bestimmten Kaufpreis die Kaufsache veräußern will.
    Aus einem Vertrag kann mindestens eine Partei etwas von der anderen verlangen (es entsteht ein so genannter Anspruch). Der Käufer kann also beispielsweise Übereignung der Kaufsache, der Verkäufer Abnahme und Bezahlung des Kaufpreises verlangen.

    Ob Supermarkt oder Bus-Fahren: Verträge gehören zum Alltag
    Jede geschäftsfähige Person schließt im täglichen Leben eine Vielzahl von Verträgen ab, meist sogar mehrere am Tag.
    So kommen mit dem Einkaufen im Supermarkt jeweils Kaufverträge zwischen dem Markt und dem Kunden zustande. Mit dem Besteigen eines öffentlichen Verkehrmittels schließt man einen Beförderungsvertrag ab (oder bereits mit dem vorherigen Erwerb der Fahrkarte).
    Verträge jeder Art begleiten das Leben aller Menschen. Sie sind dabei grundsätzlich formfrei abschließbar. Aus diesem Grund ist der mündliche Vertrag genauso wirksam wie der schriftliche oder der notariell beurkundete Vertrag. Die Formfreiheit soll der Erleichterung des Rechtsverkehrs dienen.

    Wann kommt es auf die Form an?
    Verträge können so auch am Telefon, per Email, per Fax, durch Zurufen, durch Handzeichen oder Gebärde zustande kommen.
    Für einige Vertragstypen schreibt das Gesetz jedoch eine bestimmte Form vor. Gründe hierfür können darin liegen, dass bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen dem Formabschluss eine Warn- und Überlegungsfunktion, eine Klarstellungsfunktion und eine Dokumentierungsfunktion zukommen soll.
    So bedarf zum Beispiel der Vertrag über den Kauf eines Grundstücks gemäß § 311b I 1 BGB der notariellen Beurkundung. Nach § 766 Satz 1 BGB ist für die Willenserklärung eines Bürgen Schriftform erforderlich.

    Problem: Mündliche Absprache
    Auch bei einem Schenkungsvertrag ist gemäß § 518 Absatz 1 Satz 1 BGB Schriftform erforderlich. Der Formmangel wird allerdings durch die Bewirkung der Schenkung gemäß § 518 Absatz 2 BGB geheilt (sog. „Handschenkung“, wie sie im täglichen Leben zumeist vorkommt).
    Das Problem mündlicher Abreden liegt jedoch auf der Hand. Kommt es zum Streit über das Bestehen eines Vertrages oder eines vertraglichen Anspruchs, so ist diejenige Partei, die einen Anspruch geltend macht, zum Beweis der Tatsache verpflichtet, dass zwischen den Parteien ein Vertrag besteht. Es fällt naturgemäß schwer, den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen, wenn ein solcher ohne Anwesenheit eines Zeugen nur unter den Vertragsparteien „abgesprochen“ wurde. Bestreitet die andere Partei einen Vertragsschluss, ist es meist nahezu unmöglich, einen solchen zu belegen.

    Mein Experten Tip:
    Ein häufig auftretendes Beweisproblem besteht beispielsweise bei der Gewährung privater Darlehen. Der Abschluss eines Darlehensvertrages ist auch mündlich möglich. Wenn also unter Freunden oder innerhalb der Familie Geld „verliehen“ wird (so die Umgangssprache), ohne dass dies schriftlich dokumentiert wird, so kann es ein böses Erwachen geben, wenn der Darlehensgeber den Geldbetrag zurückfordert, der Darlehensnehmer jedoch nunmehr behauptet, das Geld wäre im Rahmen einer Schenkung oder selbst als Darlehensrückzahlung übergeben worden. Hier hätte der Darlehensgeber, da ja lediglich eine mündliche Abrede erfolgte, ein ernstes Beweisproblem.

    Wenn es ums Geld geht: Bestehen Sie auf Schriftform!
    Ich kann daher nur dringend dazu raten, jegliche Verträge mit einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung (dazu gehören zweifelsfrei auch private Darlehensverträge) schriftlich abzuschließen, damit man in einem (ungewissen) Streitfall auch etwas in der Hand hat und etwaigen Beweisproblemen vorbeugend begegnet.
     
  9. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    *Kopfnick*

    Nachname ist wohl die beste Lösung für dein menschliches Misstrauen!
     
  10. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...


    Du kannst das Paket ÖFFNEN????? oh man nur vollpfosten hier unterwegs oder was?

    Denkt doch selbst mal nach bevor ihr beleidigend werdet. ihr seid nicht cool -.-
     
  11. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...

    Ich rate dir davon ab.
    Entweder ihr trefft euch oder macht es über ebay "sofortkauf"
    Denn wenn es über Ebay geht habt ihr einen Kaufvertrag und sowas nenn ich mal als sicher.
    Mein vater hatte mal was ausser Eba gekauft, war zwar ein kleiner Betrag aber das Paket kam nie an.
    Also haltet die Finger lieber davon
     
  12. 19. November 2009
    AW: möchte etwas privat abkaufen...




    Das stimmt nicht, es ist auch bei Privatkäufen möglich das Geld dann wieder zurückzufordern.

    Es läuft ganz einfach...... wenn du die Ware nicht erhälts informierst du paypal die geben dann dem Verkäufer 7 Tage Zeit sich zu melden und entscheiden dann. Sollte er sich nicht melden oder die Paketnummer nicht nennen können wird dir das Geld zurück erstattet.

    Noch eine kleine Anmerkung zu den anderen Antworten, also der Threadstarter sagt 2 mal KEIN EBAY und was kommen dann für Vorschläge ? " Mach über ebay sofortkauf " Hey Leute seid ihr manchmal lustig

    .
     
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