Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von sQuiD2008, 2. Dezember 2009 .

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  1. 2. Dezember 2009
    Gericht hält Solizuschlag für verfassungswidrig
    Es ist ein Beschluss, der den Staat Milliarden kosten könnte: Das niedersächsische Finanzgericht hält als erstes deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Nun sollen die Verfassungsrichter in Karlsruhe entscheiden.

    Hannover - Erstmals hat in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft. Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover setzte am Mittwoch die Klage eines leitenden Angestellten aus, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hatte. Er klagt gegen die Rechtmäßigkeit des "Soli" im Jahr 2007. Damals musste er rund 1000 Euro Solidarzuschlag zahlen - nun will er eine Aufhebung seines Steuerbescheids erreichen.

    Jetzt sind die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Zug: Richterin Georgia Gascard sagte, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen, betonte Gascard.

    Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes über den Solidaritätszuschlag müsse man die Materialien aus dem Gesetzgebungsverfahren für die einschlägigen Grundgesetzartikel (105 und 106) heranziehen, betonte die Richterin. Daraus ergebe sich die Vorstellung des Gesetzgebers, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nur "zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen" dienen dürfe.

    Mehr als eine Billion für die Deutsche Einheit

    Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung 1991 eingeführt, zunächst nur für ein Jahr. Damit sollte der wirtschaftliche Aufbau in den neuen Ländern finanziert werden. Allerdings führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 erneut ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent.

    Die Leiterin des beklagten Finanzamtes Quakenbrück, Karin Mährlein, hatte den Einwänden des Klägers entgegengehalten, der Bund habe für die deutsche Einheit bislang mehr als eine Billion Euro aufgewendet. Jährlich kämen weiterhin rund 100 Milliarden Euro an Vereinigungslasten hinzu. Im Grundgesetz gebe es für Ergänzungsabgaben des Bundes keine zeitliche Begrenzung.

    Sollten die Richter in Karlsruhe feststellen, dass die Sondersteuer verfassungswidrig ist, drohen dem Staat milliardenschwere Ausfälle. Der Zuschlag spülte bisher gut 185 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers, 2008 waren es nach Angaben des Ministeriums 13,1 Milliarden. Für dieses Jahr gehen die Steuerschätzer von Einnahmen in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro aus, die allein dem Bund zustehen.

    Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt, sieht sich durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. "Es ist für mich undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden darf", sagte der Präsident des BdSt, Karl Heinz Däke, in Hannover. Eine Überprüfung des Soli durch das Bundesverfassungsgericht werde Rechtssicherheit schaffen. "Die heutige Entscheidung erschwert es der Politik, weitere Ergänzungsabgaben zu erheben", sagte Däke.

    Quelle: Spiegel

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    Comment: Hat jemand einen Vordruck hierfür? Bräuchte das für das Finanzamt

    Noch ein paar weitere Infos vom Abendblatt
    €dit:

    Was passiert, wenn das BVG den Soli kippt?

    Nach Angaben des Steuerzahlerbundes gibt es zwei Szenarien, sollte Karlsruhe den Soli für verfassungswidrig erklären. Die Richter könnten der Regierung eine Übergangsfrist einräumen. Dann würden die Steuerzahler kein Geld zurückbekommen. Oder aber das Gericht verzichtet auf die Frist und der Soli müsste erstattet werden.

    Wie sollten sich die Steuerzahler verhalten?

    Der Steuerzahlerbund rät dazu, Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag einzulegen. Nur dann hätten die Steuerzahler einen Anspruch auf eine Rückerstattung. Sie müssen den Einspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids an das Finanzamt richten. Er sollte mit der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts begründet werden und auf das betreffende Aktenzeichen verweisen (Az. 7 K 143/08)

    Wie hoch wäre eine Soli-Rückerstattung?

    Die Höhe der Erstattung hängt von der festgesetzten Einkommenssteuer ab. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommenssteuer. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes bekäme ein kinderloser Single mit einen Jahresbruttogehalt von 40 000 Euro beispielsweise 424 Euro erstattet. Bei einen kinderlosen Ehepaar, bei dem nur ein Partner verdient, wären es bei einen Jahresbruttogehalt von 40 000 Euro 224 Euro.

    Was bedeutet der Soli für den Bundeshaushalt?

    Das Jahresaufkommen des Solidaritätszuschlags beträgt nach Angaben des niedersächsischen Finanzgerichts derzeit rund zwölf Milliarden Euro. Damit ist er nach der Energie- (39,25 Milliarden) und Tabaksteuer (13,58 Milliarden) die drittwichtigste Einnahmequelle bei den Bundessteuern. Sollte er abgeschafft werden, wäre dies laut Volker Wissing (FDP), Vorsitzender des Bundestags-Finanzausschusses, fatal. Man könne auf die Einnahmen nicht ohne Weiteres verzichten.

    Was wird aus dem Aufbau Ost, wenn der Soli gekippt wird?

    Die Soli-Einnahmen sind nicht an den Aufbau Ost gebunden. Sie wandern in den Steuertopf des Bundes. Die Hilfen für die neuen Länder sind im Solidarpakt geregelt: Er läuft bis 2019 und stellt insgesamt 156 Milliarden Euro zur Verfügung.
     
  2. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    wurde ja auch langsam zeit.
    nach den ganzrn jahren soli ist der osten aufgebaut und es gibt eigentlich keine rechtfertigung mehr ihn noch weiter zu forderen.
    im gegenteil solta man jetzt den aufbau west starten.
     
  3. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Der Osten wurde aufgebaut und niemand wohnt mehr dort wie paradox...
     
  4. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Seh ich auch so. Wenn ich mir hier die Straßen mal so angucken, am besten aufbau Ruhrgebiet.Würd sagen das is eins der ärmsten Gebiete in Deutschland...
     
  5. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Die ham doch "Kohle" ohne Ende sorry...
     
  6. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Hätten se auch wenn die damals nicht so begabt dadrin gewesen währen die mit beiden Händen rauszuschmeissen. Das größte Problem ist, dass die "Geld-mit-beiden-Händen-rausschmeiss" Mentalität bis heute anhält^^
     
  7. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Und? Hat das je irgendwen gestört wenn etwas verfassungswidrig ist?


    Wie sagte Herr Schäuble (sinnmäßig): Das Grundgesetz ist zwar der Rahmen des Handelns, aber man kann es ja ändern.



    EDIT: Zum Thema "Aufbau West", klar ist beispielsweise das Ruhrgebiet am sterben, aber das kann man nicht allein durch einen West-Soli verhindern.
    Aber im Prinzip habt ihr Recht, war im September "drüben", is der Hammer, überall digitale Straßenschilder und so
     
  8. 2. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    ui, die straßen. wahnsinn. dir ist schon klar, dass im osten die ganze infrastruktur nicht im geringsten stimmt, hier ein lohnniveau unter aller würde ist. landstriche de facto tot sind und ein lebensstandard weit unter dem des westen herrscht. aber stimmt, wir haben schicke autobahnen. das ist wichtiger. egal, ob ich mein auto nicht mehr volltanken kann. dann lauf ich halt die straßen entlang, weil sie so schön sind.

    verzeiht mir so viel boshaftigkeit, aber die argumentation ist einfach tierisch kurzsichtig.
     
  9. 3. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Weitere Meldung von heute:

    Berlin (RP). Im Streit um den Solidaritätszuschlag will Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit einer Vorläufigkeitsregelung rückwirkend ab 2005 eine Flut von Einsprüchen vermeiden. Damit reagiert der CDU-Minister auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts, das den "Soli" als verfassungswidrig eingestuft hat. Mit einem Vorläufigkeitsvermerk für alle noch offenen und künftigen Steuerfestsetzungen müssen Steuerzahler nichts tun, um Geld zurückzuerhalten, sollte das Bundesverfassungsgericht den "Soli" tatsächlich kippen.
    Quelle: Rheinische Post
     
  10. 3. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    wieso eigentlich so eilig? wen interessiert der urteilsspruch des finanzgericht niedersachsen? ich würde erstmal abwarten was karlsruhe dazu sagt. ist ja nicht so, dass der soli was neues ist. wenn hier eine verfassungsfeindlichkeit vorliegen würde, dann wären andere schon viel früher eingeschritten.
     
  11. 3. Dezember 2009
    AW: Solidaritätszuschlag verfassungswidrig!

    Es diente lediglich der Info. Einige meiner Bekannten hatten schon das Finanzamt kontaktiert um mit dem Aktenzeichen einen Einspruch zu erwirken. Davon sollte man jedoch aktuell erstmal abstand nehmen. Eventuell brauchen wir da nix machen.
     
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