Bundeswehr Erfahrung und Information

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von CoCo, 19. März 2008 .

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  1. 3. November 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    übrigens, ehrlichkeit ist eine tugend,
    dir wird man es also nicht übel nehmen, wenn du als zusätzlichen grund für eine entscheidung zur offizierslaufbahn angibst, dass die bezahlung bei der bundeswehr (überdimensional)-hoch ist und du dich so nicht um geldprobleme kümmern musst, sondern dich um dein studium kümmern kannst...
    ja und was aliki sagte kann ich aus gesprächen mit einigen offizieren (jung und alt) - die ich während meiner grundwehrdienstzeit geführt habe- bestätigen,
    das studium an einer bw uni bereitet dich vor allem dafür vor, deinen dienst innerhalb der truppe zu tun, du wirst ganz bestimmt spezialisierte themengebiete abhandeln und wenn du nach dem studium nicht den willen hast weiterhin diesen auftrag innerhalb der armee zu erfüllen, dann solltest du es gar nicht erst anfangen.

    aber klar ist auch, dass man sowas immer erst im lauf der zeit merkt,
    ich hab eure unterhaltung vorher jetzt nicht gelesen, aber ich würde es niemanden empfehlen mit dem unbedingten wille zur opz zu fahren um offizier zu werden ohne dass man seinen grundwehrdienst abgetan hat - man hat ja kaum nachteile, geld kriegt man glaube 6 monate nachgezahlt und ansonsten zählt auch alles was man bis dahin gemacht hat...
    von daher erstmal ins bundileben einleben und dann die zukunftsentscheidung treffen... meine meinung
     
  2. 25. November 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Mal ne Frage zur Ausmusterung:

    Ab welchem BMI werd ich ausgemustert, gibt es da einen Wert? Bin 1,96 Meter groß.
     
  3. 25. November 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    wenn du über / untergewicht hast

    in einem alter von 18 - 24 hast du mit einem bmi unter 20 untergewicht und mit einem bmi über 25 leichtes übergewicht

    hab mich dabei nach dieser tabelle gerichtet
     
  4. 28. November 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Hi Leute

    ich hätte mal eine Frage, undzwar ich bin seit September 09 mit meiner Ausbildung zum Tischler fertig und arbeite jetzt dort als Geselle, die Bundeswehr hat mich vor kurzem wieder angeschrieben wegen der Einberufung.

    Muss ich jetzt zum Bund? Ich möchte es eher nicht weil ich nicht weiß ob ich nach den 9 Monaten weiterhin in der Tischlerei arbeiten kann wo ich zur Zeit bin.

    lg
     
  5. 28. November 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information


    Wenn du z.b. zum 01.01.2010 eingezogen wirst, und du dann noch bei deinem Arbeitgeber beschäftig bist, muss er dich nach den 9 monaten weiter beschäftigen.

    der darf dich davor und danach nicht kündigen.
     
  6. 2. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Hallo ich bin neu hier und wollte etwas fragen:

    ich hatte heute meinen musterungstermin, bin aber nicht erschienen weil mein fahrer sich nicht gemeldet hatte (hab ihn zig mal versucht anzurufen) aber ich hab auch kein geld um die zugfahrkosten vorzustrecken im moment deshalb hab ich mich auf meinen kumpel verlassen doch er kam nicht.

    hab danach beim kwea angerufen und der mann meinte nach langen gerede das zählt für ihn als unentschuldiges fehlen und wird konsequenzen haben...

    was kommt da auf mich jetzt zu? das war mein erster musterungsterminbescheid.

    heißt das es kommt demnächst ein weiterer termin per brief ins haus?

    vielen dank im voraus
     
  7. 2. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Ich würde mich nicht zu sehr auf den BMI verlassen, ich hatte schon immer Untergewicht und gestört hats keinen... Ich hatte aber eh die pure Kompetenz bei der Musterung am Werk....
     
  8. 2. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Folgen unentschuldigten Fernbleibens von der Musterung

    Um der Ladung zur Musterung bzw. der Ladung zur Musterung/EUF Nachdruck zu verleihen, teilt das KWEA auch gleich mit, welche Rechtsfolgen das unentschuldigte Fernbleiben haben kann: polizeiliche Vorführung zur Musterung (Punkt 5 auf dieser Seite) und/oder Entscheidung über die Tauglichkeit nach Aktenlage (Punkt 6 auf dieser Seite).

    (§ 45 WPfG) Seit Änderung der Bußgeldvorschrift im Mai 2005 kann das unentschuldigte Fernbleiben von der Musterung nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Militärverwaltung nutzt stattdessen die in das Gesetz neu aufgenommene Möglichkeit der „Musterung nach Aktenlage“.


    4. Polizeiliche Vorführung

    (§ 44 Abs. 2 WPflG) Bei „Musterungsunwilligen“ hat das KWEA die Möglichkeit, eine polizeiliche Vorführung anzuordnen (2005: 158 Anordnungen, 2006: 1.642 Anordnungen, 2007: 1.834 Anordnungen, 2008: 2.517 Anordnungen).

    Die Theorie
    Eine polizeiliche Vorführung kann angeordnet werden, wenn der Wehrpflichtige nachweislich unentschuldigt der Musterung ferngeblieben ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn er auf ein zugestelltes Einschreiben oder ein niedergelegtes Schriftstück nicht reagiert hat oder das Kreiswehrersatzamt eine Entschuldigung nicht anerkennt.

    Die Praxis
    Wenn ein Sachbearbeiter der Meinung ist, dass ein Ladungstermin zur Musterung nicht ausreichend entschuldigt sei, kann er die polizeiliche Vorführung anordnen, ohne den Musterungsverweigerer vorher davon in Kenntnis gesetzt zu haben. Die möglichen Konsequenzen des unentschuldigten Fernbleibens von der Musterung werden normalerweise auf jeder einzelnen Musterungsladung beschrieben. Es gibt also keine Möglichkeit, sich auf den Besuch der Polizei vorzubereiten. Die Zeiten, zu denen die Polizei vorbeikommt, liegen in der Regel zwischen 4 Uhr morgens und 15 Uhr am Nachmittag. Möglich ist auch, dass die Polizei bei der Arbeitsstelle vorfährt. Dies kann allerdings nur dann passieren, wenn dem KWEA die Arbeitsstelle durch Angabe des Wehrpflichtigen bekannt ist.

    (§ 44 Abs. 4 WPflG) Die Polizei darf im Rahmen der Vorführungsanordnung nur dann eine Wohnung betreten, wenn sie eine entsprechende richterliche Anordnung vorweisen kann. Die richterliche Anordnung, durch die Militärverwaltung beim zuständige Verwaltungsgericht beantragt, muss die Polizei vorzeigen, braucht sie aber nicht auszuhändigen. Das Gericht kann auf die vorherige Anhörung des Wohnungsinhabers bzw. des vorzuführenden Wehrpflichtigen verzichten, wenn „es dies für erforderlich hält, um den Zweck der Maßnahme nicht zu gefährden.“

    Die Polizei kann im Rahmen der Vorführungsanordnung beim ersten Wohnsitz und bei ihr bekannten Nebenwohnsitzen auftauchen. Da es sich bei dem Musterungsterminversäumnis aber nicht einmal um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kann auch weiterhin falsch geparkt und Staatsgrenzen dürfen überschritten werden etc., ohne dass man befürchten muss, in irgendeine Fahndungsliste zu geraten.

    Oft fühlt die Polizei auch telefonisch oder persönlich vor und befragt die Nachbarn. Keiner ist verpflichtet, der Polizei Auskunft zu geben. Den Nachbarn sollte erklärt werden, worum es geht. Auch sollten ihnen allgemein verständliche Handlungsanweisungen gegeben werden.

    Oberstes Prinzip muss also sein: Unangemeldeter Besuch wird nicht empfangen! Die Türen bleiben zu! In der Wohnung sollte man sich ruhig verhalten, da die Polizei sonst auf die Idee kommen könnte, mit der Begründung „Gefahr im Verzug“ die Tür vom Schlüsseldienst öffnen zu lassen oder aufzubrechen. Die Kosten trägt der Musterungsunwillige, sofern er denn erwischt wird. Ist niemand in der Wohnung, wird die Polizei sich auch hüten, eine Tür öffnen zu lassen. Man sollte berücksichtigen, dass die Polizei auch in Zivil agieren kann. Aus diesem Grund kann man für den Fall der Fälle Vorsorge treffen. Zum Beispiel:

    * sich nicht am ersten Wohnsitz aufhalten oder - falls dies nicht möglich ist-,
    * Klingelzeichen mit allen willkommenen Personen ausmachen,
    * morgens laute Musik und sonstigen Krach vermeiden,
    * wenn möglich, mit Licht sparsam umgehen,

    Wenn man mitbekommt, dass die polizeiliche Vorführung angeordnet wurde, obwohl die Ladungstermine enschuldigt waren, könnte eine „einstweilige Anordnung“ gegen die Vorführung beim zuständigen Verwaltungsgericht erwirkt werden.
    Wenn die polizeiliche Vorführung erfolgreich ist, fährt die Polizei den Musterungsverweigerer zum KWEA. Das muss nicht auf direktem Wege geschehen, sondern kann auch mehrere Stunden dauern, da aus verschiedenen Polizeiabschnitten mehrere Musterungsverweigerer zusammengesucht werden können. Man darf aber nicht über Nacht festgehalten werden.

    Im KWEA kann es durchaus die Möglichkeit geben, wieder nach Hause zu gehen, ohne gemustert worden zu sein, nämlich dann, wenn man noch keinem Musterungsarzt vorgestellt wurde.
    5. Verweigerung der Untersuchung

    (§ 17 Abs. 4 WPflG) Der Wehrpflichtige hat die Pflicht, nicht nur der Musterungsladung Folge zu leisten. Er muss sich auch untersuchen lassen. Die Verweigerung der konkreten Musterungsuntersuchung ist zwar ein Verstoß gegen das Wehrpflichtgesetz, bleibt rechtlich aber weitgehend folgenlos. Es droht kein Bußgeld.

    Wird die Musterungsuntersuchung verweigert, wird der Musterungsarzt den Tauglichkeitsgrad „nach Augenschein“ vergeben – Ergebnis: tauglich, sofern augenscheinlich keine Untauglichkeit vorliegt. Ein Widerspruch gegen die per Augenschein festgestellte Tauglichkeit wird vom KWEA dann schnell zurückgewiesen, wenn sich der Widerspruch lediglich allgemein gegen die Art und Weise der Tauglichkeitsfeststellung richtet. Nach der Rechtsprechung kann sich der Gemusterte auf die Unzulänglichkeit einer “Augenscheinmusterung„ nicht berufen, wenn er diese Unzulänglichkeit durch die Verweigerung der Untersuchung bzw. Mitwirkung selbst herbeigeführt hat. Anders sieht es aus, wenn im Rahmen des Widerspruchs konkrete gesundheitliche Einschränkungen vorgetragen werden. Diese muss das KWEA im Rahmen des Widerspruchsverfahrens prüfen (ausführlich Kapitel V 4. Widerspruch gegen den Musterungsbescheid).
    6. Musterung nach Aktenlage

    (§ 17 Abs. 10 WPflG) Wer der Musterung unentschuldigt fernbleibt und auch nicht polizeilich vorgeführt wird, kann durch das KWEA “nach Aktenlage„, also aufgrund der dem Amt vorliegenden bzw. nicht vorliegenden gesundheitlichen Unterlagen, gemustert werden. Diese seit dem 30. April 2005 bestehende Möglichkeit wurde eigens durch den am Kapitelanfang erwähnten neuen Absatz im Wehrpflichtgesetz geschaffen, um die Musterungsverweigerung als Mittel der Wehrpflichtvermeidung zu bekämpfen. Die Bundesregierung begründet dieses neue Eingriffsrecht folgendermaßen: "Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die polizeiliche Vorführung mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden ist, der oftmals nicht zum Erfolg geführt hat." Und: "Bei der Geltungmachung der Kosten der Vorführung gegenüber dem Wehrpflichtigen bestehen tatsächliche wie rechtliche Hindernisse", d.h. die Kreiswehrersatzämter bleiben auf den Kosten hängen! Deren Argumentation zeigt, dass die massenhafte Musterungsverweigerung, seit Anfang der 1990er Jahre von Zehntausenden erfolgreich durchgeführt, nicht nur ein persönliches Mittel der Wehrpflichtvermeidung ist, sondern auch erhebliche Kosten und Mehrarbeit bei den KWEA produziert.

    Wenn ein Wehrpflichtiger nach Aktenlage gemustert werden soll, muss er zuvor mindestens einen Musterungstermin unentschuldigt versäumt haben und die anschließende polizeiliche Vorführungsanordnung muss „erfolglos“ geblieben oder aus Sicht des KWEA von vornherein ohne Aussicht auf „Erfolg“ sein.

    Will ein Sachbearbeiter des KWEA einen Musterungsunwilligen nach Aktenlage tauglich machen, braucht er die Zustimmung seines KWEA-Leiters. Stimmt der Leiter zu, wird die Tauglichkeit nach Aktenlage festgestellt und der Musterungsbescheid ausgestellt. Enthält die mit der Erfassung angelegte Personalakte über den Wehrpflichtigen keine den Gesundheitszustand betreffenden Informationen, wird der Tauglichkeitsgrad T1 „voll verwendungsfähig“ vergeben. Dieser Bescheid muss dem Wehrpflichtigen zugestellt werden. Und auch gegen einen solchen Musterungsbescheid besteht dann ein Widerspruchsrecht (Kap.V 4 Widerspruch gegen den Musterungsbescheid).
    Mit der Musterung nach Aktenlage ist juristisch Neuland betreten worden. Deshalb gibt es keine entwickelte Rechtsauslegung durch Gerichte. Ungeklärt ist derzeit: Wie oft muss die Polizei eigentlich versucht haben, die Vorführungsanordnung umzusetzen, um die gesetzliche Voraussetzung des „Scheiterns der Vorführung“ zu erfüllen? Welche Voraussetzung müssen vorliegen, damit das KWEA zu Recht meinen kann, dass eine Vorführungsanordnung „von vornherein“ keine Aussicht auf Erfolg hat?
     
  9. 2. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    danke für die info...hmm, also könnten die mir jez eigentlich nen brief schicken das ich t1 gemustert wurde ohne bei der musterung gewesen zu sein verstehe ich das richtig?

    also ich bekomm beim ersten fehlen KEINEN brief in dem ein neuer termin drin steht?
     
  10. 2. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Also, ich hab mir jetzt auch nicht alles durch gelesen, aber theorethisch könnten die dich entweder durch die Polizei abholen lassen (was ich für unwahrscheinlich halte) oder die mustern dich ohne dich je zu Gesicht bekommen zu haben.
    Und wenn die dich ♂️♀️n wollen, drücken die dir T1 und 9 Monate beim Wachbattalion rein
     
  11. 2. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    hmm dann bin ich mal gespannt was da auf mich jez zu kommt. hab woanders gelesen das die beim ersten nicht erscheinenen bei den musterungstermin weder mit bußgeld drohen, noch das die polizei mich abholt noch das die nach aktenlage beim ersten nicht erscheinen entscheiden können...also laut anderen foren müsste innerhalb von 2 wochen ein weiterer brief der dann per einschreiben kommt ein erneuter termin eintreffen. aber ich warts jez ab. mal sehen...
     
  12. 3. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Servus
    Also ich habe vor paar Wochen meinen Wehrdienstberater angerufen und gemeint wann endlich mein Brief aus Düsseldorf kommt (Eignungtest) !
    Er meint das ich Geduld haben soll. Aber langsam habe ich keine Lust mehr zu warten.
    Ich warte schon seit 9 Monaten auf diesen Brief. Ich wurde T1 gemustert und werde am 25 Dezember 18 Jahre alt. Habe mich für 4 Jahre verpflichtet. Momentan gehe ich noch zur Schule.
    Und kann Persich sprechen.
    Kann es vieleicht sein das die überhaupt kein Intresse an mir haben ?

    Wenn ja dann sollen die es mir sagen und ich plane ihm Sommer was anderes....

    Und ich habe gehört man kann sich nochmal verpflichten wenn es nicht klappt für 18 Monate oder so und kann sofort anfangen... ?
     
  13. 3. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    9 Monate ist definitiv zu lange!
    Der Brief ist bestimmt verschütt gegangen oder irgendwas.
    Ruf in Düsseldorf beim ZNwG an und frag nach..
    Die sollen sich schnellstmöglich drum kümmern.

    Du kannst deinen Grundwehrdienst leisten, währenddessen deine Bewerbung abgeben und als SaZ dann wechseln bzw weitermachen...
     
  14. 3. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Cool. Endlich mal ne Möglichkeit, vielleicht alte Kammeraden aus dem KOSOVO wieder zu finden.

    Wer von euch war in Albersdorf stationiert. ABC Abw. 610?

    Jahr: 2002 - 2004

    Nebel ahoi
     
  15. 4. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Ok dann rufe ich da mal an...
    Weiß jemand wo ich die Nummer her bekomme ?
    Thx
     
  16. 4. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information


    Zentrum für Nachwuchsgewinnung West
    Ludwig-Beck-Str. 23, 40470 Düsseldorf

    0211-6190
     
  17. 6. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Hoi,

    ich hab mal ne Frage zu der "Einzugspolitik" der Bundeswehr.
    Ich wurde T2 gemustert und hab ne Zurückstellung (wegen Schule) bis zum 30.06. D.h. zum 1.07 könnten sie mich einziehen. Von der Schule werden wir offiziell am 26.06. entlassen.

    Das Problem ist jetzt Folgendes: Ich fahr am 28.06. auf ne Abschlussfahrt (ist aber privat organisiert), welche bis 04.07. dauert. Die kann ich natürlich nicht antreten, wenn ich zum 01.07. schon zum Bund muss.

    Aber es werden ja auch Leute zum 01.10. eingezogen. Kann ich jetz einfach nen Antrag auf Zurückstellung bis zum 01.10. einreichen? Ich will ja eigentlich schon zur Bundeswehr, aber halt nicht während ich auf Abschlussfahrt bin ^^
    Reicht die Begründung "Urlaub" denn auch für ne Verschiebung vom Einzugsdatum? Oder geht der Bund da vor?

    Gruß pyro
     
  18. 6. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Da du noch keine Einberufung erhalten hast, weisst du ja auch nicht wann es los geht

    Ich würde einfach warten und wenn du dann deine Einberufung bekommst, dann beim Kreiswehrersatzamt anrufen.

    Warum willst du die denn auf dich aufmerksam machen? Vielleicht "übersehen" die dich auch ?
     
  19. 6. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Ich dachte halt, dass es eventuell zu spät ist, beim Einberufungsbescheid noch Widerspruch einzulegen. Aber wenn das klappt, dann wär das so natürlich besser. Ich will halt auf alle Fälle mitfahren.
     
  20. 14. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Hallo,

    Und zwar habe ich eine frage wieviel Sold man von der Bundeswehr bekommt.
    jetzt bitte nicht die von der Bundeswehr seite hierhin schreiben.

    Weil jeder im Internet was anderes sagt was er verdient bei Bund.

    Ich wollte ne genaue Liste was man wieviel bekommt.

    Normalen lohn
    Essensgeld
    und was noch?? und wieviel ist das.
     
  21. 14. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    kommt drauf an, als was? SAZ, GWDL, FWDL?
     
  22. 14. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    oh entschuldigung grundwehrdienst natürlich 9 monate
     
  23. 14. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information


    http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLd443DnEESYGZASH6kTCxoJRUfW99X4_83FT9AP2C3IhyR0dFRQD6xkN4/delta/base64xml/L3dJdyEvd0ZNQUFzQUMvNElVRS82X0NfNDNJ


    Danach richtet sich deine Besoldung.
     
  24. 14. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information

    Ich sagte doch nicht diese seite...

    Mir geht es dadrum viele sagen sie bekommen 300-600 euro ca

    Im internet wird viel geschrieben.

    Ich möchte nur wissen wieviel geld ich insgesamt bekomme da kommt ja dieses essensgeld noch dazu.
     
  25. 14. Dezember 2009
    AW: Bundeswehr Erfahrung und Information


    Jetzt muss du dir selber ausrechnen wieviel du bekommst.

    Als Wehrdienstleistender kannst du dich an dienstfreien Tagen aus der Verpflegung nehmen lassen, d.h. du bekommst das Essensgeld ausbezahlt. (Ausser in deinen 3 Monaten Grundausbildung)

    Also hast du jetzt deinen Tagessatz. Und kannst es dir ausrechnen.

    Mfg. HptBtsm der Reserve
     
  26. Video Script

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