Widerrufsrecht [ebay] part II

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von tMoe, 16. Dezember 2009 .

Schlagworte:
  1. 16. Dezember 2009
    moin moin

    also ic hhabe was bei ebay ersteigert und möchte es nun doch nicht haben. aus persönliochen gründen.

    bei dem angebot stand der text drunter :
    Spoiler
    Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

    Widerrufsrecht



    Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 1 Monat ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    Den Widerruf können Sie schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per email oder durch einfache Rücksendung der Ware erklären. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zur richten:
    *zensiert*
    Im Falle eins wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Durch den rechtzeitigen Widerruf sind Sie nicht mehr an den Vertrag mit der Fa. Nies gebunden. Die Fa. Nies erstattet Ihnen den schon gezahlten Kaufpreis – ohne Versandkosten - zurück, sobald Sie Ihre Verpflichtung zur Rücksendung der Ware erfüllt haben.
    Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers, wenn der Warenwert den Betrag von Euro 40,00 nicht überschreitet. Falls der Warenwert diesen Betrag übersteigt, übernimmt die Fa. Nies die Kosten der Rücksendung. Zu diesem Zweck erhalten Sie von der Fa. Nies nach Absprache einen Paketschein. Schicken Sie Rücksendungen immer ausreichend frankiert an obenstehende Adresse. Nur dann können Ihre Artikel zurückgenommen werden.
    Die Frist beginnt frühestens mit Kenntnisnahme dieser Belehrung. Der Warensendung ist diese Belehrung schriftlich beigefügt.


    so nun meine frage kann ich dem herrn einfacn ne email schreib das ich mein wiederrufrecht in anspruch nehme und er mir bitte mein geld zurück überweisen soll? und ich muss doch eigentlich jkeinen grund angeben oder?



    hab per sufu nichts gefunden

    danke
    tMoe


    so edit//

    also hab ihn ne mail geschrieben dass ich vom wiederufungsrecht gebrauch machen will nun kommt sowas zurück
    Spoiler
    Sehr geehrter Herr ****

    wir haben diesen Artikel für unseren Auftraggeber verkauft.
    Dieser hat an uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 7,35 gezahlt.
    Wir schlagen vor, dass Sie diesen Betrag ausgleichen und auf unser Konto
    ......................... überweisen.
    Über ebay erhalten Sie den Antrag zur Aufhebung der Aktion.
    Diesem Antrag stimmen Sie bitte zu, damit uns die an ebay gezahlte
    VK-Provision rückerstattet wird.
    Mit freundlichem Gruß

    kann er dass machen?
     
  2. 16. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay]

    Schreib ihm einfach das du dich anders entschieden hast, er seine Ware behalten kann und dir einfach das Geld wieder zurück schicken soll.

    Hab ich au schon gemacht. Brauchst keine gründe
     
  3. 16. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay]

    jo stimm ich ganz klar zu! schick ihm eine mail schreib da rein das du von deinem widerrufsrecht gebrauch machen wills, noch vill ein bisschen so wie tut mir leid für die umstände usw. und schau das die mail ne einigermaßen form hat. entweder schickst du die ware gleich los, oder wartest halt auf ne antwort der mail. falls der typ irgendwelche faxen machen sollte würdest du auf jedem fall im recht stehen also keine sorge! wichtig ist halt bloß das die widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist! viel erfolg
     
  4. 16. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay]

    Wie es aussieht hast du ja das Zeug bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft.
    Da hast du natürlich Wiederrufsrecht.

    Du mußt es halt immer schriftlich an den Verkäufer richten, in dem Fall reicht eine Mail mit Antwortsbestätigung.

    Grunde mußt du KEINE nennen.

    Ihm sagen wo du dein Geld wieder überwiesen haben möchtest und fertig.


    .
     
  5. 16. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay]

    jo wenn es ein gewerblicher ist kein problem.

    wenn privat, appelliere an seine venunft und hoffe das er nachsichtig ist =)
     
  6. 16. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay]

    ist ja nicht dein problem, mit der bearbeitungsgebühr (ganz abgesehen davon ob es überhaupt der wahrheit entspricht...).
    solang es ein gewerblicher käufer ist und die ware keine schäden aufweist, (also eine wertminderung, die du ausgleichen müsstest) kann er dir keine weiteren kosten auferlegen.

    die rückerstattung der provision erfolgt ja durch den antrag bei ebay.
    somit entstehen ihm keine weiteren kosten, die du zu verantworten hast.

    und was er da macht dürfte auch nicht rechtens sein. du stimmt der rückerstattung seiner verkaufsprovision durch ebay zu, und gehst damit eine verbindlichkeit ein ihm 7,35€ zu zahlen oO?
     
  7. 16. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay] part II

    hallo, ich kann dich beruhigen
    das ist absolut rechtswidrig (siehe punkt 4 )

    ich würde ihn auf das gesetz hinweisen
    § 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe - dejure.org

    grüße
     
  8. 17. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay] part II

    Die versuchen natürlich immer, etwas rauszuschlagen, aber Du musst nichts bezahlen. Vor allem, wenn dann noch ein ominöser Auftraggeber ins Spiel kommt, sollte man schon aufmerksam werden.
     
  9. 17. Dezember 2009
    AW: Widerrufsrecht [ebay] part II

    Das ist ja kein Problem

    Ebay schickt dir eine mail inder du bestätigen mußt, daß der Kauf nicht zustande gekommen ist.
    Wenn du das bestätigst erhält er die Provision zurück.

    .
     
  10. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.