#1 21. Dezember 2009 Hi Ich habe eine Nachnahmegebühr-bestellung nicht angenommen. Ich weis es ist nicht fair gegenüber dem Verkäufer, weil er ja die Nachnahmegebühr bezahlen musste, aber was geschehen ist ist geschehen. Meint ihr er wird das Geld für die Nachnahmegebühr fordern? Das ist schon ein größerer shop, also kein einmann Betrieb oder so. Gruß, fladen + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. Dezember 2009 AW: Nachnahmepaket nicht angenommen Ja wird er fordern. Ich habs vor 3-4 Jahren auch mal gemacht, weil die Lieferung total lange gedauert hat. Im endeffekt hab ich dann ein Schreiben vom Anwalt bekommen und durfte 50€ zahlen. Aus Fehlern lernt man. + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. Dezember 2009 AW: Nachnahmepaket nicht angenommen Ja klar wird er das einfordern... Als du es bestellt hast (und es nicht stoniert hast) bist du einen vertrag eigegangen (bitte korrigieren, falls ich falsch liege) und du hast den "Vertrag" so eben gebrochen... Mach dich schonmal auf n schreiben gefasst... mfg. + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. Dezember 2009 AW: Nachnahmepaket nicht angenommen Können die nicht auch einfach erstmal ne email schreiben und um das Geld bitten anstatt gleich mim Anwalt anzufangen. Ich wäre ja bereit die Nachnahmegebühr zu bezahlen. Und was ist wenn die es mit UPS 3x vergeblich versucht haben es zuzustellen? Kommt dann auch was? €dit fragt sich ob man nicht auch einfach sagen kann das jemand in letzter Zeit viele Spaßbestellungen auf meinen Namen gemacht hat. Bei Bestellungen muss man nichts eingeben, was andere nicht wissen könnten. Ich kann mir kaum vorstellen das die wegen sonem kleinen Betrag die IP Adresse beim Staatsanwalt hinterfragen. Gruß, fladen + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. Dezember 2009 AW: Nachnahmepaket nicht angenommen Der Vertrag kommt erst bei Entgegennahme der Ware zustande. Wenn ein Unternehmen sich beim Preis verschreibt, und man bestellt, hat man nicht unbedingtes Anrecht auf die Ware zu dem Preis -> weil der Vertrag erst an der Haustür zustande kommt! Das Unternehmen hat keine direkte Berechtigung, dem Kunden Anwaltskosten aufzubrummen. Bei den Versandkosten bin ich mir nicht 100% sicher, es kann also sein, dass der Kunde diese übernehmen muss (müsste in den AGB's stehen). Sollte es so sein, muss halt der Kunde dafür aufkommen. Keinesfalls aber auch noch einen Anwalt zahlen! + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. Dezember 2009 AW: Nachnahmepaket nicht angenommen Eben das schien mir auch zu krass, das die direkt mit Anwaltskosten kommen. Kein Unternehmen will seine Kunden vergraulen. Schließlich bestelle ich schon seit Jahren massenhaft im Internet und das war das erste mal das ich was ablehnen musste, weil ich mich bei der Verstellung vertan habe und ich die Ware hätte nicht bezahlen können. Bin ja kein Spaßbesteller sonst. :'( Bitte achtet nochmal auf mein Edit oben. Gruß, fladen + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. Dezember 2009 AW: Nachnahmepaket nicht angenommen Du hast doch 14Tage Rückkaberecht! Eine Verweigerung der Annahme ist nix anderes ans die Nutzung deines Rechtes. Ausserdem ist es für den Verkäufer besser so als wenn du die Ware erst aufreist und dann wieder zurück schickst, denn so kann er es als Neuware weiterverkaufen. Wenn die Ware allerdings unter 40€ lag kann es sein dass er dir eventuelle die Rücksendegebühren in Rechnung stellt. Cu + Multi-Zitat Zitieren