Gemietete Immobilie weiter vermieten

Dieses Thema im Forum "Marketing & SEO" wurde erstellt von corehard, 29. Dezember 2009 .

Schlagworte:
  1. 29. Dezember 2009
    Hallo,

    folgender fall liegt in der theorie vor und ich bin mir nicht sicher, ob das ganze umsetzbar ist.
    darum bitte ich die jenigen von euch, die sich damit ein wenig auskennen, mir eventuell tipps zu geben. :

    angenommen ich habe jemanden gefunden, der im besitz einer immobilie ist, welche sehr alt und im jetzigen zustand nicht wirklich (nur unter erschwerten bedingungen) bewohnbar ist.
    diese person mit der immobilie hat aber nicht das nötige geld oder die lust die wohnung/haus zu renovieren, um wieder mieter dafür zu finden.
    kann ich, als ganz normale person, diese immobilie mieten, sie auf meine kosten renovieren und dann in meinem namen weiter vermieten?

    das ganze würde dann zb. so aussehen:
    ich bezahle für die nicht renovierte wohnung 300€ miete...renoviere sie und verlange dann von einer dritten person 650€ miete.

    hinz kommt, wie kann ich mich absichern, dass der besitzer der immobilie mich nach dem renovieren nicht kündigt und sich dann an einer renovierten wohnung erfreut?
    oder in einem anderen fall, dass der besitzer mich einfach auslässt und nur noch geld vom bewohner kassiert.


    MfG
     
  2. 29. Dezember 2009
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    Hört sich gut an, aber nicht ganz legal. Somit wirst du auch keine "Garantie" von dem Eigentümer bekommen.

    Würd mir das ganze nochmal überlegen.
     
  3. 29. Dezember 2009
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    wieso ist das nicht Legal ??

    seid wann ist Untervermieten illegal ??

    b2t

    klar kannst du das machen am besten einen Vertrag aufsetzen über xxx Jahre und das du das ding untervermieten darfst. Am besten den Anwalt machen lassen.
     
  4. 29. Dezember 2009
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    Naja ein wenig ander als "untervermieten" is das ja schon.....normalerweise ist der Untermietenpreis ja schonmal viel geringer und nich doppelt so hoch wie die Miete.

    Aber ich glaub hier wirste keine zufriedenstellende Antwort finden. Wer soll sich denn mit sowas auskennen...
     
  5. 29. Dezember 2009
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    Na ich

    Ich bin nämlich grad in verhandlung mit dem Katholischen Ordinariat zwecks eines Firmengeländes das ich auch weiter /untervermieten will. Und das geht ohne Probleme laut Anwalt.
     
  6. 29. Dezember 2009
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    Also erstmal sind wir hier im Webmaster -> Marketing Bereich... Wenns hier nicht gerade um Server Untervermietung geht, biste hier etwas fehl selbst dann gebe es dafür nen extra Bereich.

    Ansonsten hab ich Google zum Thema: untervermieten gefragt und direkt als erstes Ergebniss kam folgendes Ergebnis:

    Untervermietung - Ohne Erlaubnis des Vermieters untervermieten

    Ich denke Immobilienscout ist eine seriöse Seite welcher man ohne zweifel drauen kann.
     
  7. 29. Dezember 2009
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    Den ersten Gedanken, den ich gerade dazu hatte, war, die Immobilie eventuell per "Mietkauf" zu erwerben.

    Also wenn der derzeitige Eigentümer nicht über das Geld verfügt und das Teil eigentlich nur an ihm hängt, kannst ja vorschlagen einen Mietkauf zu machen. Bezahlst das Haus/die Wohnung halt mit der Miete ab und irgendwann, gehört es dir und du musst nur noch den Rest bezahlen. Bei einer nicht bewohnbaren Wohnung ist das eigentlich recht simpel! Und dann kannst damit eh machen, was Du willst.

    Allerdings musst du bei deinem Vorhaben auch daran denken, dass bei eventuellen Schäden du haften musst! Wenn deine Untermieter das Ding in Brand stecken, bist glaube ich Du derjenige, der dafür haften muss. Bist ja der eigentliche Mieter. Kann ich dir aber nicht genau sagen.
     
  8. 13. Januar 2010
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    Angenommen die Immobilie ist derzeit in nicht bewohnbarem Zustand, kannst du die als Mieter nicht einfach ohne Erlaubnis deinen Wünschen entsprechend "bewohnbar" machen. Der Eigentümer hat da immer noch ein Wörtchen mitzureden...

    Was deine Idee betrifft, kannst du doch mit dem Eigentümer einen entsprechenden Vertrag abschließen. Mietvertrag auf z.B. 10 Jahre, mit der Erlaubnis der Weitervermietung und der Pflicht die Immobilie zu renovieren...
     
  9. 16. Januar 2010
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    da gabs vor nicth allzulanger zeit ne reportage in der einer lauter wohnungen gemietet hat und sie dann an touris weiter vermietet und ne menge kohle gemacht hat. (er selbst hat die miete an den eigentümer nicht gezahlt, aber das hat nicths zur sache)
    Wenn du mit dem eigentümer redest, dann kann man sich vertraglich einigen, dass da keine klausel reinkommt von wegen nicht weiter vermieten. Wenn die Wohnung eh in einem unbewohnbaren zusatend ist, dann sollte er ja eh daran interessiert sein, dass jemand ihm noch dafür zahlt.
     
  10. 17. Januar 2010
    AW: Gemietete Immobilie weiter vermieten

    das ganze geht nicht, da nur der eigentümer rechtlich über seine sache (in diesem fall die wohnung) verfügen kann und du als besitzer (mieter im sachverhalt) nur die tatsächliche gewalt hast. ein mietvertrag würde daher rein rechtlich gesehen niemals zwischen dir und einer dritten person zustande kommen können.
     
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