Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von chris5, 9. März 2010 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 9. März 2010
    Hallo Community,
    ich habe ein gesetzliches, wenn nicht auch ethisches Anliegen...
    Zwar habe ich von der Polizei eine Vorladung erhalten:
    "...wegen Vergehen nach dem TierSchG..."

    So die Story zu der Geschichte ist folgende:
    War letztes Jahr mit ein paar Kumpels an einem Baggersee zelten. Der Zeltplatz lief auf meinen Namen...
    Am ersten Abend saßen wir beisammen und haben bisschen gesoffen, Lagerfeuer gemacht (mit unserem eigens mitgebrachten Holz) und gegrillt. Iergendwann saßen dann noch ein paar andere Leute (kannten wohl ein paar) mit bei uns da wir genügend zu trinken hatten.
    Später, als schon ein paar Leute schliefen kamen auf einmal diese besagten "Fremden" mit 2 Gänsen an, die sie wohl, wie sich später herausstellte in einer gegenüberliegenden Gänsezucht gestohlen hatten. Wir baten sie die Enten doch bitte frei zulassen und folgten ihnen auf einem Weg der uns von der Baggerseewiese auf die Hauptstraße führte... Schwupps di wupps, war auch die erste Ente freigelassen. Die andere wurde von demjendigen, der sie am Hals gepackt hatte auf die Straße geschleudert, ja schon fast gehämmert. Sie zuckte nur noch. Da bin ich dann ausgerastet und hab ihn voll angeschrien, bin zur Ente hingerannt und hab ihr 2-3 mal auf den Kopf getreten, so dass sie hopps gegangen ist, da ich kein Tier leiden sehen kann. Dann ging die Story weiter...
    Wir hatten alle gut gebechert ( incl. mir) und iergendjmd kam auf die Idee, die Ente zu grillen. Gesagt getan, ich hab nicht drüber nachgedacht, jetzt war die Ente eh schon hin, was solls, wir müssen nicht noch ein Tier mehr sinnlos sterben lassen. Des öfteren hatte ich schon Tiere mit ausgenommen oder zugesehen, da mein Opa früher selbst Hasen hatte und ich 08 den Angelschein gemacht habe.
    Also habe ich die Ente mit einem Kumpel ausgenommen, 4 Leute sie gerupft und das Ding ist auf dem Grill gelandet... (mit dem Herz wurde geangelt (nicht von mir) - haha wie krass - "Assi wäre es, wenn wir es nüchtern getan hätten")

    Nach dieser Aktion, saß ich mit einem Kollegen noch zu 2. vorm Lagerfeuer und wir wussten dass das wohl nicht so in Ordnung war, aber wir nicht die Attentäter waren sondern nur das beste daraus gemacht haben - so glaubten wir.Die Ente wurde auch nicht gegessen, sonder landete im Busch, weil dann wohl doch keiner mehr Hunger auf das Vieh hatte - das am Rande...

    Am nächsten Morgen, kamen Leute vom Ordnungsamt, die auch immer frühs den Müll vom Baggersee wegräumen. Es fiel "Mein Name" und "Aufstehen!". Ich noch relativ betrunken, da nicht viel geschlafen, stand auf der Matte - wie ein nasser Sack. Der wehrte Herr sagte mir, dass 200m weiter hinten die Leute, die ohne Bescheinigung hier gezeltet haben mit zu uns gehören, so sagen sie. Und dass diese hinten Bäume gefällt hatten, eine Umkleide kaputtgerissen hätten und ein Entenfuß vor deren Zelt lag. (Frühs um kurz vor 8 sowas an die Binde geknallt zu bekommen - "Ach ja da war ja was - genau...") "Die Leute gehören nicht zu uns, wir haben auch nichts mitbekommen was passiert ist."
    Und der Mann war wieder weg... Da wir noch mehrere Tage dort blieben und zelteten, haben wir mitbekommen, dass dann wohl noch die Polizei dazukam und auch der der die Ente auf den Boden geschmissen hatte, abgeführt wurde, da er sich dem entsprechend verhielt.

    Meine Leute und ich, zumindest die die von der Story wussten, fanden die Story, bis auf dass die Ente gestroben ist, immer noch zum heulen - an diesem Tag zumindest.

    Ein paar Monate später im November , bekam ich dann die Einladung als Zeuge, und nahm dies wahr um zur Polizei zu gehen.Was ich dann dort hörte, ließ mir anders werden.
    Es wurden etliche Bäume gefällt, eine Umkleidekabiene umgerissen, mehrere andere Zeltende bestohlen (Agregate etc.), in das Anglerheim eingebrochen und natürlich kam diese Ente ums Leben. Angeblich wären das Freunde von mir, die durch meine Erlaubniss mit bei uns zelten durften. Natürlich wusste ich wer das war... Nur bin ich der Mensch, der niemanden verpfeift...
    Ich packte dann nur das "Glück" am Schopf und sagte, dass ich gepennt hatte aber von alle dem nichts mitbekam - das stimmte ja auch, bis auf die Ente - weil ich mir dachte, dass wegen solchen Idioten, die da eh nichts verloren hatten, die Welt ohne sie doch nur viel besser sein kann. Dass sie laut meiner Aussage mit zu uns gehörten, verneinte ich, was ja auch stimmte.

    Als ich vorhin nach der Arbeit den Briefkasten öffnete, hatte ich eine Vorladung "wegen Vergehen nach dem TierSchG" im Briefkasten. "...ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich..." und nun denke ich mir - gehts noch!?

    Meint ihr,dass ich am Samstag mit der Wahrheit auspacken soll, weil mir eh nicht viel passieren kann oder kann mir viel passieren, evtl dass ich sogar meinen Angelschein verliere.
    Ich hab die Ente verdammt noch mal doch einfach nur von ihrem Leidern befreit und was danach passiert ist, mein Gott wir waren betrunken und dachten das wäre lustig...

    Wie seht ihr die ganze Situation, jmd Wissen, Erfahrung oder Ratschlag dazu?
    WIe soll ich mich verhalten, soll ich komplett die Story erzählen oder soll ich schweigen , ist es strafbar eine Falschaussage auf der Polizei zu machen etc...? (hab ich ja schon einmal gemacht )

    Danke für euere Unterstützung

    Lg Chris5
     
  2. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    was ist das bitte für eine total bescheuerte geschichte ??? klar, wenn jemand tiere quält, nehm ich das tote tier auch und grill es.
    sicher, dass nicht ihr die tiere geklaut habt ? falls ja, hoffe ich, dass ihr ne ordentliche geldstrafe bekommt.


    und ja, falschaussage ist strafbar. kann man bei schweren vergehen ins gefängnis kommen.
     
  3. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    wieso sagst du nicht direkt die wahrheit? wieso schützt du sonen idioten?

    ich würd sagen: rück mit der wahrheit raus. ehrlichkeit währt am längsten. oder wie heit es so schön? und du hast ja eigtl. nix schlimmes gemacht. das mit dem ausnehmen und so brauchst ja nicht erzählen. übrigens ne derbe eklige aktion:-D
     
  4. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    phuuuu

    ich würde sagen, dass dein problem ist, dass du dich schon verzettelt hast.
    Als erstes kann ich dir sagen, dass "betrunken sein" nichts bringt. Ich selbst hatt auch schon ne ziehmliche gemacht als ich richtig besoffen war.. Hab erstmal versucht alles zu vertuschen usw aber auf einmal stand ich in der zeitung und man hat mich wegen sachbeschädigung, hausfriedensbruch und einbruch gesucht. Polizei stand dann auf einmal vor meinem haus und ich hab dann bei ihnen später mal ne aussage gemacht. Letzt endlich ging noch alles gut aus... sogar der schaden wurde von der versicherung übernommen...

    wenn ich jetzt du wäre würde ich mir folgendes überlegen:
    1. Lohnt es sich weiter meine "freunde" ("" desshalb weil sich nach deinem text es sich nicht nach "echten" freunden anhört) zu decken?
    2. Geh ich das risiko ein, wegen denen eine Anzeige zu kassieren + den damit verbundenen ärger, kosten

    was ich vll überlegen würde is, dass du mit der geschichte rausrückst (allerdings nur mit der ente, aber das war glaub eh nur die, bei der du dabei warst). Dann fragen sie wohl wieso du nicht gleich das gesagt hättest... jetzt kannst entweder einfach sagen du wolltest sie decken (was ärger gibt^^) oder du sagst du warst dir nicht mehr sicher, da zu zu betrunken gewesen bist.


    hast du ausdrücklich gesagt, dass es keine freunde von dir waren?! denn sonst wäre es ja recht blöd...

    naja alles wohl ne blöde geschichte ich würd sagen du sagst das mit der ente also was du uns gesagt hast, kassierst vll deine strafe und gut ist.

    mfg
     
  5. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Mitgehanden, mitgefangen. Wahrheit sagen, abwarten und Tee trinken.
     
  6. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Ich hoffe das die Person die, die Ente brutal umgebracht hat auch so sterben wird. Gehe zur Polizei schildere es genau so wie es passiert ist und zeige diese Person an. Wenn du lügst hast du entweder eine Strafe abzusitzen oder bekommst eine dicke Geldbuße. Entweder du bist fällig oder der Typ.
     
  7. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Dass die Aktion mehr wie Assi war, muss man hier ja nicht näher ausführen...

    Da es sich so anhört, als wären die Kerle die den ganzen Mist gemacht haben nicht eure Freunde würde ich einfach die Wahrheit sagen.
    Ansonsten lauft ihr Gefahr da noch richtig reingezogen zu werden.
    Da ihr aber sowieso dabei wart, wird auf jeden Fall irgendwas auf euch zu kommen. Ich denk mal Geldstrafe oder Sozialstunden...

    Also: Wahrheit sagen und das Beste hoffen :-/

    MfG
     
  8. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    kranke Geschichte, sollen sie dich ruhig bestrafen. Ihr habt die Leudde ja auch nich davon abgehalten. Pech gehabt. Arme Gänse......
     
  9. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Werde wohl auch auf die Policia gehen und sagen, was mit der Ente passiert ist.


    Und was davon krank ist was nicht, das soll wohl ne andere Geschichte sein. Ameise oder Gans, mhm? Wo liegt das Potential eines verrückten Schwerverbrechers?

    Vor zigg Jahren ist sowas wohl einfach mal unter "Bockmist" abgehandelt worden heute wird man höchstwahrscheinlich als total verrückt erklärt, wenn man eine Gans einfach so grillt...

    Naja die Pointe ist wohl, dass wir sie davon abgehalten haben die Tiere zu quälen und diese Leute sogar eine frei gelassen haben, eben die andere nicht. Was mir zum Verhängniss wurde.

    Die Geschichte klingt im Nachhinein schon ein bisschen absurd, dem stimme ich auch gerne zu. Nur wenn ihr total betrunken dabei gewesen wärt, an meiner Stelle und euch dann fragt wie man so hohl sein kann sowas zu reißen, hätte evtl der ein oder andere auch ein Grinsen auf seinen Bäckchen...

    Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die Leute nicht kenne.
    Strafbar ist es außerdem nicht, wenn ich ein Tier von seinem "Leid" erlöse....

    Das mit dem Grillen usw werde ich da wohl nicht ausbreiten, tut wohl nichts zur Sache.
    Was glaubt ihr was damals vor ein paar Jahren, als die Menschen in De weiter nichts mehr hatten mit iergendwelchen Tieren passiert ist? Was ist schlimmer, wenn ich eine Maus oder eine Ratte töte oder eine Gans? - Gans genau - es kommt auf die Perspektive an!!! Ob man Hindu ist, Christ, Deutscher, Amerikaner...

    Ja wir leben numal in good old Germany und jede Münze hat zwei Seiten!


    Mein Statement ist, dass ich die ganze Story krass finde, ich aber richtig gehandelt habe, vom Land komme, öfters Tiere mit geschlachtet habe und die Ente vom Leid erlöst habe; zu betrunken war um hätte anders handeln zu können, nämlich nachdem das Tier tot war, die Polizei zu verständigen. Statt dessen sagten mir meine auf Hochtouren laufenden Synapsen " machen wir doch mal mit und grillen die arme Gans" . Was diese anderen hirngestörten Deppen angerichtet haben, finde ich auch total krank, aus diesem Grund wollte ich ja auch zuerst mit der Story nichts zu tun haben und hab gesagt ich weiß komplett nichts davon...


    So long
     
  10. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Aber wahrscheinlich macht man sich im Rahmen des dt. Gesetzes auch noch strafbar, wenn man die Gans von seinem Leid erlöst hat, weil man ja nicht die nötigen Sachkenntnisse darüber aufweist. Mhm ist ein Fisch nicht auch ein Wirbeltier!? (Könnte mir viell zu Gute kommen)
    Auf jedne FAll denke ich, hätte ich die Polizei verständigen müssen - die Gans hätte bei deren erscheinen vermutlich immer noch rumgezappelt - diese hätte dann einen Tierarzt verständigt - solange hätte die gans immer ncoh gezappelt - der wär dann gekommen und hätte ihr die Erlösungsspritze gegeben. Und alles bezahlt ihr lieben Steuerzahler =)...
    Dass aber dann aus der Mücke ein Elefant wird hätte keiner erahnen können...
    Derjenige der abgeführt wurde und ein paar andere Leute sind wohl auch beschriebene Blätter was Vorstarfen etc anbelangt.
     
  11. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    wenn es wirklich so war
    dann würde ich es vor gericht genauso schildern, kriegste vllt noch ne geldstrafe wegen falschaussage oder whatever.
    trotzdem sowas ist nicht lustig nur weil man besoffen ist kann man sich nicht so daneben benehmen.
    und die leute die da radau gemacht haben waren euch doch bekannt, schließlich haben die mitgetrunken und du hast geschrieben einige deiner leute kannten die, so ganz könnt ihr die schuld also nicht von euch weisen an den Tiervergehen seid ihr genauso schuld. ihr habt zwar nur zugeguckt aber ihr hättet auch einschreiten können sobald ihr gemerkt habt das die bauen und nicht erst als die enten verrecken.
    MFG
     
  12. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Meiner Meinung nach solltet ihr gerecht bestraft werden. Wie dumm muss man sein, einer Ganz den Kopf zu zertreten und sie danach zu Grillen.
    Seid ihr in irgendeinem Blutwahn gewesen als ihr das Vieh zu !!! 4 !!! gerupft habt und ausgenommen habt oO
    Besoffen hin oder her, ich hab auch schon gebaut, aber irgendwelche Tiere zu missbrauchen hab ich noch nie gebracht und werde es mit Sicherheit auch nicht tun.
    Weiterhin ist es jawohl mehr als lächerlich eine Ganz mit einer Ameise zu vergleichen...
    Wir leben in Deutschland und ich musste wirklich schmunzeln als du auf irgendeine traurige Art und Weise versucht hast das ganze irgendwie moralisch zu entschuldigen (insgeheim weißt du ganz genau das es Quatsch ist )
    Kannst ja mal eine Umfrage starten:
    Was ist schlimmer:
    1. Eine gezüchtete, gestohlene Ganz zu quälen, ihr danach den Kopf zu zertreten, sie anschließend zu braten und sie schlussendlich in ein Gebüsch pfeffern.
    2. Eine Ratte durch einen professionellen Kammerjäger erlegen zu lassen.
    ...Selbst wenn du jetzt immer noch mit der Moral kommst -> Das Gesetz scheisst leider auf deine Meinung und das zurecht. Es gibt ein Tierschutzgesetzt und das nicht umsonst.
    Und wer "erlöst" bitte ein Tier indem man den Kopf zertritt oO Da hackt man den, wie bei einem Huhn zB, ab. Woher willst du denn wissen, dass die Ganz nicht üblen Schmerz nach deinem ersten Tritt erfahren hat ? Bist du Arzt? Den Artikel gibt es nicht umsonst in diesem Gesetz.
    Außerdem kann man sich ja bald drüber schlapplachen das du solche Leute deckst oO
    Aber wie dem auch sei, das Gesetz wird entscheiden was mit dir passiert.

    Edit: Zu deinem nächsten Post ->
    Ihr hättet den Typen klar machen sollen, dass sie sich verpissen sollen. Außerdem kann man Ihnen die Gänse auch abnehmen mit ein bisschen Diplomatie...das geht mit jedem Besoffenen. Sagst einfach 3 Bier für eine Ganz. Erzähl doch bitte nicht das ihr wirklich versucht hab die Viecher zu retten.
    Wenn solche Assis Tiere klauen, kann man doch davon ausgehen das evtl. was beschissenes passiert.
     
  13. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Mhm, wir wussten ja nicht, was die machen, die sind halt iergendwann nach und nach gegangen. Ich persönlich kannte die alle nicht. Nach einer Weile kamen sie dann halt wieder mit den Enten an. Worauf wir gesagt haben, was denn bitte die soll und die sollen sie doch bitte freilassen. Also sonst wurden die Tiere nur gequält indem sie von den Leuten an den Hälsen herum getragen wurden - was einer Gans nicht allzuviel ausmachen sollte.

    Dazuzusagen ist, dass die Leute von denen wir reden, welche ich nicht kenne, alle zwischen wohl so schätze ich 15-18 Jahre alt waren und unsere Leute zwischen 19 und 22...

    Naja ich werde mal berichten wie sich das ganze verhält.
     
  14. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Naja du solltest vielleicht deine Freunde in Zukunft besser auswählen. Persönlich find ich das ned soo klasse mit der Ente, aber so mega schlimm auch wieder nicht.

    Ich für meinen Teil würde zwar auch niemals Leute verpfeifen, aber ich wär auch garnicht erst bei den Förstern aufgetaucht. Ist der größte Fehler den man machen kann, die versuchen einen eh nur in die zu reiten.
    Vor Gericht (wenns soweit kommt) kann man sich immernoch äußern wenn man das möchte (als Angeklagter darf man auch soviel Unwahres erzählen wie man möchte, man kann dafür nicht belangt werden).

    Wenn deine Leute nicht so falsche Freunde wären, würd ichs auch aufn Verfahren ankommen lassen weil die euch Beweisen müssen wer nun was getan hat und das können sie definitiv nicht, weil sie nicht dabei warn.

    Dummerweise warst du aber ja schon beim Schnittlauch, hast sicherlich ein wenig geplaudert und unterschrieben.


    Was mich allerdings sehr wundert: Ich dachte immer das ein Tier nur als Sache betrachtet wird und es damit auch nur Sachbeschädigung wäre.



    EDIT: Was regen sich hier alle wegen nem Tierleben soooo auf, die Viehcher die ihr fresst werden auch nicht behandelt wie im Streichelzoo, ums mal nett auszudrücken.
     
  15. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Es tut doch gar nichts zur Sache was unsere Schnitzel fühlen.
    Es geht einfach darum das die Ganz grundlos aus irgendeiner Laune herraus getötet wurde.
    Weinen würde ich auch nicht um das Vieh, aber es ist trotzdem asozial und vor allem gegen das Gesetz.
    Ich persönlich finde Tierquälerei schon sehr schlimm, muss wirklich nicht sein.
     
  16. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    eigene schuld ne aussage bei den bullen zu machen ist immer verkehrt. Aber das kind jetzt schon in den brunnen gefallen ist wirst du wohl in den saueren apfel beißen müssen ,nen anwalt einschalten, und mit dem die ganze Sache durchkauen. Und geh auf keinen Fall zur Vernehmung bei den Bullen! Nicht ohne Anwalt. Immer an den Grundsatz halten keine kooperation mit staatsanwaltschaft und polizei.
     
  17. 9. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Ja und genau das ist die Frage, was Tierquälerei ist. Und DrHelmutKohl du hast wohl recht, wenn ich da selbst versuche mir ein gutes Gewissen zu erschleichen...

    Iergendjmd muss immer schuld sein.

    Aber diese Ungerechtigkeit ist trotzdem hart. Möchte gar nicht wissen wie es in so mancher Legebatterie abgeht und was Schweinezüchter alles mit den Tieren machen ( ein bekannter hat eine Viehtransportfirma, da hört man so manches, ich finds nicht schlimm, da ich kein Hindu bin und nicht mit ansehen muss, ich muss ja auch nicht mit ansehen wie in Nigeria Leute gefoltert werden etc- also wenn das noch möglich ist - müsste ich sowas mit ansehen würde ich dagegen kämpfen!).

    Die Fete kommt damit ein halbes Jahr später an, die hätten gleich mal Beweisfotos vom Tatort machen sollen und uns gleich vernehmen sollen, am besagten Tag, als dann später damit anzufangen. Aber so ist das Arbeitsbeschaffungsprogramm heutzutage halt. Nicht genügend Geld für die armen Kinder ( was ist da assoziales verhalten des staates oder was ist da misshandlung?) - aber für sinnloseres - so wars schon immer und so wirds auch bleiben.


    In Deutschland gibt es wohl ein Gesetz. Aber keine Gerechtigkeit!!!
    "In dubio pro reo!"

    Denke das Thema kommt gerade gut, weil alle vorbelastet sind aus dem medien wegen den ganzen Missbrauchsfällen...
     
  18. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Bist du irgendein Aktivist für etwas Extremes? Links/Rechts zB?
    Was soll bitte der letzte Post?
    Ich muss dir Recht geben. Legebaterrien etc. sind (meiner Meinung nach) nicht ok. Weiterhin gibt es viele Einrichtungen die mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt kommen könnten...aber was tut man nicht alles für die Pharmaindustrie.
    Aber das tut alles nichts zur Sache. Man kann das ganze ewig weit ausführen -> Schlussendlich zählt nur das, was ihr in diesem Moment getan habt. Du kannst ja mal versuchen die Polizisten bzw. Richter davon du überzeugen wieviel Ungerechtigkeit es auf der Welt gibt. Wir könnten hier vom Tierschutzgesetz, übers Kinder♂️♀️n bis hin zum Völkermord kommen und es würden tausende Meinungen im Raum stehen.
    Es geht nur um die paar Stunden in welchen ihr gebaut habt. Steht dafür gerade und schütze keine Deppen.
    Weiterhin bin ich auch der Meinung das unser Gesetz nicht immer gerecht ist, aber was will man machen?
    Im Zweifel für den Angeklagten kommt bei dir leider nicht in Frage, da es anscheinend wohl genüg Beweise bzw. Indizien gibt die dich belasten.
     
  19. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Wie willste denn bitte sone Person davon abhalten? Kannst du hellsehen? Nein? Dann stfu, brain on. Hast die Story überhaupt gelesen?

    Jo also decken würde ich nach einer solchen Aktion warsch. kaum noch wen der am Hauptverschulden beteiligt war. Mach deine Aussage wie du es geschrieben hast... aber lass die scenen raus mit grillen usw.. Halt die Sachen welche sich auf Anhieb völlig absurd anhöhren.

    MfG DannO
     
  20. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    muss man nicht nur vorm gericht die wahrheit sagen?
    bei der Polizei kann man doch lügen bis sich die balken biegen, und belasten muss man sich dort eh nicht selbst.
    Insowern liegt die beweispflicht ja auch nicht bei dir...
     
  21. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Würd an deiner Stelle einfach die Wahrheit sagen, bis zu dem Punkt wo die ganz gestorben ist. Ab da liegts ja an denen mehr zu beweisen, die Gans habter in den See geworfen oder wurd von nem Hund gefressen, das habter halt nicht gesehn.

    Aber da zu lügen ist wohl am wenigsten hilfreich, wenns dein erstes Vergehen ist solltest du mit einem blauen Auge davon kommen.
     
  22. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    HAHAHAHHAHAHAH

    sehr geile geschichte xDDD
    bw hast erstmal


    und sag einfach die wahrheit
    dir kann ja nich viel passieren, verpfeiff die anderen vögel
     
  23. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Als Beklagter steht man nicht unter Wahrheitspflicht, auch nicht vor Gericht!, also ruhig Absprachen mit Mitangeklagten und so treffen!
     
  24. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Wenns um das vergehen nach dem Tierschutzgesetz geht hast du das Federvieh letztendlich gekillt. Das würde ich unter umständen irgendwie auslassen. Ansonsten ist das rupfen und grillen an sich ja nicht verboten.

    kompliziert. aber selbst schuld, ihr habt Nerven, eine zermatschte Gans in aller ruhe zu rupfen und aufn Grill zu hauen...
     
  25. 11. März 2010
    AW: Vergehen nach dem TierSchG - Was war denn da los!?

    Wo hast du das denn her?
    Falschaussage vor Gericht ist (fast) immer strafbar, erhöht sich bei Vereidigung
    Siehe StGB §153

    Auch bei der Polizei unter Umständen strafbar, wenn damit versucht wird eine Straftat
    zu vereiteln.
    Dazu StGB §258
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.