Der "nicht-Besitz" von Cannabis

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Dot com, 23. März 2010 .

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  1. 23. März 2010
    Jo,

    hab ne Frage, wie is das eigentlich wenn man n Tütchen dabei hat und dann durchsucht wird, und sagt, dass einem das Zeug nicht gehört sondern man es hinterm Baum, anna Ecke, etc, gefunden und eingesteckt hat ?

    Besitzt man das Ding jetz oder besitzt man es nicht ?(

    Breit erwischt zu werden is ja imho nicht strafbar, genauso wenig wie Konsum.

    Danke für Antworten

    BTW: Ich kiffe nicht und hab son Zeug auch nicht ! ^^

    PS: Hatte kein Präfix für Humor und Fun, denk aber nicht, dass das als Alltagsproblem durchgeht
     
  2. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Sobald es in deiner Tasche ist bist du im Besitz ist doch klar. Und unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn du ein falschen Euroschein hast und damit bezahlst, musst du auch erstmal beweisen, dass du nichts damit zu tun hast.
     
  3. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Deine Tasche an deinem Körper dein Shit.
     
  4. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Ja klar! Auch wenn du sagst du hast es im Busch gefunden, besitzt du es ja trotzdem bei der Kontrolle. Die Polizei interessiert das sicher wenig, die hören ständig so ausreden. Breit erwischt zu werden allein nicht, aber wenn man mit dem Auto unterwegs ist, kann dich das gleich mal den Führerschein und ne menge Geld kosten

    //edit: grr, zu langsam^^

    lg
     
  5. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    So eine Saudumme ausrede könnte ja jeder bringen.

    das kann ich den Führerschein kosten und eine MPU nach sich ziehen....
     
  6. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Nur wenn man selber zum besagten Zeitpunkt Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist, bzw. ( unangenehm ) auffaellig ist, indem man randaliert o.ä. ... was doch aber ziemlich selten ist
     
  7. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    zum einen das (wer wird den auf THC aggressiv? oO) und zum anderen versteh ich den ganzen zusammenhang der frage nicht.

    Wenn du es bei dir hast, bist du im Besitz davon. Mit dem aufheben aus dem Busch/whatever nimmst du es in deinen Besitz. (Diese Schlussfolgerung hätte aber keinen Thread gebraucht!)
    Als Besitzer wirst du dich dann auch rechtl. der Polizei gegenüberstellen müssen.

    WAS das jetzt nach sich ziehen würde hängt vom Fall ab und kann nicht mal eben "pauschal" beantwortet werden!
     
  8. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    was wäre wenn man das baggy nur so vor sich her tritt ?
    dann wäre es ja kein richtiger besitz oder ^^ ?
     
  9. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    es ist nur erlaubt, wenn ein freund von dir mit ein joint kommt und dich mit rauchen läßt....
    dir kann nix passieren, weil du es nicht dir gehört, es sei denn hast führerschein und wirst auf dorgen kontrolliert, schnell test, dann *****karte.... heut zu tage, speeren sie extra strßen, autobahn um die leute auf drogen zu kontrollieren...
    aber das besitz ist untersagt in germany... du kannst machen was du willst...das beste ist, wenn sie dich mit mehr als mit mehr als 5 tütchen oder 10-20 g. dabei hast, hat die polizei das recht, dein haus zu durchsuchen, noch an dem tag...damit haben sie automatisch ein durchsuchung befehl...
    das ist ja ein ding, die verkaufen die ganzen zubehör aber das zeug ist verboten...
    tscha...
     
  10. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    interessante theorie ...aber ich glaub das teste ich aus 2Gründen net:
    1. DAS ARME BAGGY!!! das kann man doch nicht vor sich hertreten! ;(
    2. Sollte diese Theorie falsch sein (und davon können wir ausgehen) sind mir die Konsequenzen einfach zu heavy...

    Absätze sollen dem Leser helfen ein Textgebilde richtig zu lesen und zu interpretieren.
    ...ich hab mir deinen Text jetz 4x durchgelesen und werd immernoch nicht schlauer aus diesen zusammenhanglosen Textabschnitten. Was willst du damit genau sagen?
     
  11. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Wenn es heisst, dass der Besitz strafbar ist, dann ist auch die Tüte von einem Freund in der Hand halten strafbar. Würde es heissen, dass das Eigentum strafbar ist, dann wäre es so wie du sagen würdest.
     
  12. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    falsch, die müssen dir beweisen, dass du was damit zutun hast, denn in deutschland ist jeder unschuldig bis das gegenteil bewiesen ist ..

    ansonsten schließe ich mich deiner aussage an
     
  13. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis


    Da der Besitz nunmal Strafbar ist, und du zum Zeitpunkt als du Kontrolliert wirst das Zeug in der Tasche hattest, lieferst du selber alle Beweise für eine Anzeige.


    An den Threadersteller:

    Google mal nach Besitz und Eigentum, dann wird dir das bestimmt klar.
     
  14. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Das ist schon richtig, dass man solang unschuldig ist, bis der Staat was gegen dich in der Hand hat. Du fällst aber trotzdem erstmal mit ins Raster als Geldwäscher und dann ist es praktischer wenn du beweisen kannst, dass du nichts damit zu tun hast. Sparst du viel Stress.
     
  15. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Der Besitz, Erwerb, Import, oder Anbau dieser Pflanze ist in Deutschland verboten. (Paar Ausnahmen gelten zum Anbau). Der konsum jedoch nicht !!

    Aaaaaaber in dem Moment, wo du an der Tüte ziehen willst, bist du automatisch im Besitz von dieser Pflanze. Und d.h. wenn die Polizei dich durchsucht und sie findet was, wirst du wegen Verstoß gegen das BtmG angeklagt. Und das ist nicht so toll :]
     
  16. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    wenn man damit bezahlt hat dann hat man auch was damit zu tun^^. im normalfall wird da aber kein ding draus gemacht wenn man mal mit nem falschen fünfer bezahlt und das iwi auffliegt. wenn sowas aber mehrmals vorkommt wirds schon eng^^
     
  17. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Soabld du es in der Tasche hast, besitzt du es. Es gilt nur nicht als Besitz, wenn du eine Tüte in die Hand nimmst, ziehst und weitergibst.
     
  18. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Falsch. Dein Ansatz war aber richtig.


    Du besitzt es, sobald du es in der Hand hast, in deiner Tasche oder sonst irgendwas an Dir, oder in Deinem Körper :lol:



    Ganz kurioser Fall:
    Jungens werden an der Grenze kontrolliert, zu Fuß. Die beiden waren vorher in einem Shop und haben da etwas konsumiert. Die Polizei fragt die beiden wie wo was, die beiden Antworten (blöderweise) mit der Wahrheit und geben zu, da etwas geraucht zu haben.

    Die Konsequenz ist, dass sie trotzdem einen Anzeige wegen des Besitzens kriegen, da sie ja in NL etwas konsumiert haben und somit Zwangsweise in den Besitz waren.

    Die Argumente der Jungens war, dass es doch in NL legal sei. Der Polizist sagte :"Stimmt, aber nicht für Deutsche."


    Und nein der Fall war nicht mir passiert. Ich habe auch nochmal mit einem Polizisten (privat befreundet) zu den Fall gefragt. Er bestätigte dieses Vorhaben.


    Deutschland, verrückt wie eh und je ^^
     
  19. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Hä? bitte was? Wie viele rüber fahren und da einen rauchen... das soll strafbar sein? das ist mir neu.... RAUCHEN darf man das ja.

    Also darf ich rein theoretisch nur einen Kiffen ein Freund auf der holländischen Seite steht und die Fluppe hält und ich dran ziehe ohne sie selbst mit den Händen anzufassen.

    Bald... bald ist es auch hier erlaubt... die sollen lieber was gegen die Alkoholjugend tun...
     
  20. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    am besten man sagt den bullen gar nichts
     
  21. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Jop, das ist das beste.


    Ich weiß, bis vor kurzem hatte ich auch gedacht, für Deutsche konsumenten gibt es in NL keine Probleme....
     
  22. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Scheint ein neues Gesetz in Holland zu geben. Ein guter Freund von mir hat mir erzählt, dass man als Deutscher in Holland nur mit Glück Weed im Coffee shop bekommt.
     
  23. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Es war schon richtig so. Finde leider die Textzeile im BtmG gerade nicht, aber da drin steht, dass das Halten eines Joints für einen Zug kein Besitz und somit nicht strafbar ist. Wenn du die Tüte selber gedreht hast, sieht das natürlich anders aus.

    Kann ich mir kaum vorstellen, da ich vor etwas weniger als einem halben Jahr in Amsterdam war, als ich meinen Ausweis vorzeigen musste, sogar freundlich belächelt wurde und mir viel Spaß gewünscht wurde. Außerdem zählt der Drogentourismus wohl mit zu den höchsten Einnahmequellen der Coffeeshops und so werden sie es, auch wenn sie es nicht dürfen, wohl weiterhin an deutsche verkaufen. Von der Grenze das man pro Person nur 5g pro Tag erwerben darf, habe ich dort auch nichts mitbekommen.

    Ja, habe ich auch gesehen. Lief auf Kabel1, Achtung Kontrolle glaube ich? Habe mich auch ziemlich gewundert, als ich das sah. Aber wenn das deutsche Recht wirklich so ausschaut, dann dürften doch Holländer oder Tschechen auch mit ihrem Zeug hier rumlaufen, ohne das die Polizei ihnen was kann. Verstand ich nicht ganz die These.
     
  24. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis

    Wenn du das die ganze Zeit beim laufen vor dir her trittst, ist das illegaler Transport von Drogen
     
  25. 23. März 2010
    AW: Der "nicht-Besitz" von Cannabis


    Hehe,

    wohlmöglich auch noch Vorsätzlich, ganz Gefährlich ! ^^


    Aber ehrlich keine Ahnung wie man das dann nennen würde, macht aber auch keiner oder ^^
     
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