#1 11. April 2010 Hey Leute Damals beim Nichtraucherschutzgesetzt gab es ja ein paar pfiffige Gastwirte, die einfach ein Zelt in ihre Kneipe gestellt haben und schon durfte mal wieder rauchen. In Ba-Wü darf ja zwischen 22.00 und 5.00 Uhr kein Alk (außerhalb der Gastronomie) verkauft werden und jetzt gibt es Tankstellen, die Gutscheine verkaufen und man sich dan Alk dann über diese Gutscheine nach 22.00 Uhr "abholen" kann. Also wieder wurde die Politik ausgetrickst. Jetzt frage ich mich wie es immer wieder dazu kommen kann. Denken die Poltiker nicht weit genug? Natürlich ist kein Gesetzt perfekt, aber Nachbesserungen dauern immer sehr sehr lange. Greetz + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz aslo das mit den zelten ist schon uhralt und war schon kurz nach der einführung der nrg so das mit dem alk ist mir neu und ich finds irgendwie lol:lol: :lol: naja gestze sind da um gebrochen zu werden oder wie sagt man + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Tja oder man verkauft einfach ein paar Würstchen an der Tanke und schon ist man ein Gastronomiebetrieb und darf Alkohol verkaufen. Gesetze kann man wohl leider bzw gottseidank in vielen Fällen umgehen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Kommt einfach daher, dass das ziemlich unsinnige Gesetze sind und sowas lassen sich eben nicht alle Menschen gefallen, deswegen wird halt nach neuen Möglichkeiten gesucht. + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Das funktioniert in Ba-Wü nicht. In keinem Laden wie Kaufland oder Aldi (und die verkaufen ja sehr viele Würstchen) oder Tanken mit Imbiss wie Petit Bistro (oder so ähnlich) in einigen Aral Tankstellen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Das ist für mich nur einschränkung der Freiheit mehr nicht.... Sowas finde ich schwachsinnig.... Man kann ja Alk auch kaufen und lagern.... :lol: Das verhindert ja keinen vom trinken..... mfg Bount + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Richtig vorallem so dämliche gesetzte wie kein alk nach 22uhr omg + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Was ist denn am Nichtraucherschutz-Gesetz unnötig? Wenn Menschen sich durch den Konsum von Zigaretten langsam töten wollen, meinetwegen, aber andere mitreinziehen ist mal nicht drin. + Multi-Zitat Zitieren
#9 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Wie war das: "Regeln und Gesetze sind dafür da, gebrochen zu werden" Es gibt viele Gesetze die man mit Tricks umgehen kann, oder die man einfach so bricht (in meiner Stammkneipe ist das Rauchverbot z.b. ab einer gewissen Uhrzeit inoffiziell aufgehoben). Rauchverbot in Speiselokalen finde ich persönlich gut, bin zwar Raucher aber wenn ich nen Steak genieße, sollte mir nicht umbedingt Qualm entgegen ziehen. Alkoholverkaufsverbot ab gewissen Urzeiten halte ich dagegen nur bedingt für sinnig, da man dadurch niemals die grundlegende Problematik behandelt. Unsre jugendlichen Komasäufer kaufen den Stoff dann halt vor dieser Urzeit o.ä. + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Hm ja in Restaurants usw isses ja ok, nur in Kneipen sollen se mal nicht rumheulen, wer in ne Kneipe geht hat eh nicht vor sich was gesundes zu tun. Deswegen nennen sich viele Kneipen nun einfach Raucherclub, dann weiss man ja das dort geraucht wird. + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz weil es jeder gastwirt frei entscheiden sollte ob in seiner kneipe geraucht werden sollte oder nicht. bei restaurants ists was anderes weil da eh kaum geraucht wird bzw es verboten ist aber ein verbot in kneipen auszusprechen halte ich für mist + Multi-Zitat Zitieren
#12 11. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Dies ist nicht ganz richtig. Du hast recht, dass so etwas in Planung war um das Gesetz zu umgehen. Aber dies geht nicht. Ich kann zwar kein juristendeutsch. Aber ganz einfach ausgedrückt. Tanken dürfen solche Gutscheine nicht ausstellen. Dahre war dieser Vorschlag auch ganz schnell wieder vom Tisch + Multi-Zitat Zitieren
#13 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz man muss einfach nur nen gastronomischen betrieb anmelden ... sprich toiletten zur verfügung stellen und eine xy gebühr bezahlen. schon ist man quasi ein gastronomisches gewerbe mit zapfsäulen + Multi-Zitat Zitieren
#14 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Ich find dieses Verbot super,mir geht der Alkgestank in S-und U-Bahnen voll auf den Sack,die Mongos mit ihrer Vorglüherei. Wenn die kein Geld haben in den Discos zu trinken,sollen se besser glei Daheim bleiben + Multi-Zitat Zitieren
#15 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz ohh Gesetze kann man nicht für jeden und alle Formulieren, deswegen taugen die auch zu nichts. + Multi-Zitat Zitieren
#16 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Und was nutzt ein Gesetz gegen Alkverkauf an Tankstellen ab 22Uhr dagegen? + Multi-Zitat Zitieren
#17 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Wie gesagt, an Aral Tankstellen gibt es genug zu futtern, WCs gibt es auch... Bei Mord geht es doch auch. Oder hast du mal von einem Mörder gehört, der nicht bestraft wurde, weil er im Gesetzestext nicht erwähnt wurde? Ich befürchte halt auch noch, dass Poltiker, die nicht mal solch ein "einfaches" Gesetz verabschieden können, wie sollen diese dann mit deutlich komplexeren Themen zu recht kommen? Ob sie es dürfen oder nicht kann ich nicht beurteilen, aber sie machen es. + Multi-Zitat Zitieren
#18 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz oberflächlich betrachtet sind gesetztestexte für den laien schwer zu verstehen. die nicht alltagstaugliche sprache ist meiner meinung nach ergebnis davon, dass bei gesetztestexten eine präzise und klare wortwahl nötig ist. der juristische wortschatz ist so komplex und anders als das deutsch, das man im alltag spricht, weil es eine vielzahl von gesetzen gibt und darauf zu achten ist, dass es hierbei zu keinerlei konflikten zwischen den einzelnen gesetzen kommt und die verfassung als ganzens ihre innere logik bewahrt. mit einer allgemeinen, spezielle sachverhalte vielleicht generalisierenden sprache ist das meiner meinung nach nicht zu schaffen. fragwürige richterliche entscheidungen, die bei nicht-juristen auf unverständnis stoßen, können beispielsweise aus dieser problematik, d.h. gesetzeslücken oder -widersprüchen, resultieren. man kann natürlich meckern... oder versuchen, zu verstehen. + Multi-Zitat Zitieren
#19 12. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz das problem ist, dass man praktisch für alles dann einen juristen braucht. ich meine schreibt jemand "dvd verleih" auf seinen laden ist das juristisch schonwieder fragwürdig. es gibt unterscheide und nicht grade unerhebliche zwischen leihen, borgen, mieten und pachten. jetzt wähl mal das richtige als laie also benutzt man einfach die umgangssprache. und bis zu einem gewissen punkt den verstand. natürlich muss man im dvd verleih bezahlen, obwohl leihen eigentlich unentgeltlich ist. + Multi-Zitat Zitieren
#20 13. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz wie ich schon sagte: mit gewöhnlicher sprache kommt man da nicht weit. komplexe juristische zusammenhänge erfordern eine präzise sprache. + Multi-Zitat Zitieren
#21 13. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Der Grund is ein ganz einfacher: Mensch kann kein perfektes Gesetz schreiben, es geht einfach nicht. Und das mit dem Nichtraucherschutz usw, naja, ich denk mal nich dass sich die Regierung da so extrem viel mühe gibt wie zum Beispiel bei Gesetzen die die Überwachung von Bundesbürgern fördern ... msg BelaFarinRod + Multi-Zitat Zitieren
#22 15. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz oder man siehts aus nem anderen blickwinkel: ^^ im beispiel "vorratsdatenspeicherung" die politiker haben leider leider genug asche um mehrere juristen die gesetzesvorlage überprüfen zu lassen und darunter wird sicher jemand sein der mit der verfassung vertraut genug ist um zu sagen, dass sie damit nicht durchkommen werden.+ sie machens aber trotzdem, warum auch nicht????. Dann sind die kleinen schäfchen wieder einige monate beschäftig, zumteil paranoid und haben mal wieder was zu nörgeln. is ja immernoch besser als die schäfchen mit debatten über den AFG-Einsatz zu beschäftigen, lass sie doch einfach mal über etwas anderem herumlamentieren. und grauzonen im gesetzt sind doch jetzt nichts überraschendes, bin ja auch nicht erstaunt, wenn ich nen sportler schwitzen sehe :ironie: Mfg Al-Mu + Multi-Zitat Zitieren
#23 16. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz nachbesserung ist in diesem fall erstmal garnicht nötig, da das gesetz schwachsinnig ist. allerdings denkt kein politiker wirklich über die gesetzte nach, dafür haben sie ein team von "fachleuten" wenn die natürlich in ihrer unrealen welt den denkprozess des normalbürgers nicht verstehen passieren solche halbfertigen gesetzte + Multi-Zitat Zitieren
#24 16. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz Es ist doch klar, das bei solchen Gesetzen nach Lücken gesucht wird! Die sollen die Menschen mal selber entscheiden lassen ob sie sich nun zu Tode saufen oder rauchen! Aber die Deutschen sind eh zu ängstlich.... In anderen EU-Ländern wird auch troz NrG noch in Kneipen geraucht! + Multi-Zitat Zitieren
#25 16. April 2010 AW: Mal wieder Grauzone in einem Gesetz geh mal Reeperbahn und nenne mir eine Kneipe in der das Rauchverbot gilt ^^ normal stimme ich ja zu, nur musste ich das mal loswerden. + Multi-Zitat Zitieren