#1 11. August 2010 hallo zusammen! hab ne frage, auch wenn ihr keine rechtsanwälte seid oder so, brauche aber mal ne einschätzung. Hab mich auf na seite angemeldet in dem glauben einen kostenlosen service zu nutzen, da es keine fettgedruckten passagen oder ähnliches das gegenteil versprachen, natürlich aber auch nicht mit geworben wurde das es kostenlos sei. beim anmelde feld stand ein etwas längerer text in dem dann auch der betrag genannt wurde, welcher zu zahlen sei. Jetzt habe ich mich nach der anmeldung auf dieser seite nicht ein einziges mal wieder eingeloggt, da der service nicht dem entsprach den ich mir gewünscht hatte und eine andere kostenlose seite aufgesucht habe die meinen ansprüchen entsprach. gestern (natürlich nach dem das rückrufsrecht seine wirkung verloren hatte) kam die rechnung per E-Mail! hab sofort wiederrufen aber laut des betreibers wäre dies zwecklos. Jetzt meine frage: muss ich bei theoretisch gültig zusammen gekommen vertrag auch dann zahlen, wenn ich im glauben war das die seite kostenlos war und ich den service in keinster weise mehr genuzt habe, als ich es als normaler besucher der seite hätte tun können? lg encud + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? es kommt nicht auf deinen glauben an, ausser du wurdest arglistig getäuschtm d.h. es macht von ausser her, dass es aussieht wie ein kostenloser service und es stehen auch keine kosten bei. nenn doch mal die seite, dann kann ich es besser einschätzen. generell: wenn du einen kleinen bruder hast (<18), sagst du, er hat es gemacht und der vertrag gilt als nicht zustandegekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. August 2010 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? vlt hilft dir das weiter: Vertragsfallen - RR:Board + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? um das mal aufzuklären, da das immernoch viele glauben. kommt ein kaufvertrag zwischen 2 parteien zustande, von der eine nicht das 18 lebensjahr vollendet hat (und damit nicht voll geschäftsfähig ist), gilt dieser vertrag NICHT als nichtig, sondern als schwebend unwirksam. das bedeutet, dass solange der kauf des minderjährigen in höhe des taschengeldbetrages lag (siehe dazu "taschengeldparagraph") bestimmt der vormund über den vertrag. also: kauft ein 17 jähriger ne flasche wodka für 5 euro, bekommt aber 30 euro taschengeld, dann kann der kaufvertrag rechtmäßig zustande kommen, solange die eltern sagen: ja passt schon, trink du mal. + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? wenn du jemanden belehren willst, dann mach es schon richtig v.a. hab ich nichtmal etwas falsches gesagt, bin nur nicht ins detail gegangen. dass der vertrag schwebend unwirksam ist, stimmt. dass der vertrag bis zur höhe des taschengeldes zustandegekommen ist stimmt nicht, denn einen vertrag auf 2 jahre über eine solche summe kann selbst ein minderjähriger mit viel taschengeld nicht abschließen. der vertrag wird wirksam, wenn die personensorgeberechtigten (du weißt schon, was ein vormund ist???) zustimmen. wenn sie ablehnen oder sich zwei wochen garnicht melden (ich glaub es waren 2 wochen), dann ist der vertrag nichtig. und wieso sollten, wenn er es schon über diese tour macht, die personensorgeberechtigten nicht mitmachen? + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? welche seite? wenns sone abzockseite is reagier einfach ned mehr. + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? super rat. dann folgt mahnung - mahnbescheid - vollstreckungsbescheid - etc. + Multi-Zitat Zitieren
#8 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? Das gilt nur wenn man es per Email bekommt, weil Email keine gültigen Anschreiben sind. Jedenfalls rechtlich gesehen nicht gelten. Solange nichts im Briefkasten landet hat Michi also recht. Ansonsten hat Mietze recht. + Multi-Zitat Zitieren
#9 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? bis jetzt war es nur per mail, allerdings bin ich gerade umgezogen, bin mir garnicht sicher welche adresse ich da angegeben habe, abder müsste wenn dann zu meinen eltern gehen, erfahr ich dann also noch... bei so normalen abzockseiten mach ich mir auch keinen kopf, das letzte mal haben sie nach nem halben jahr aufgegeben^^ war folgende seite: http://www.drive2u.de/ hab vorhin nur allgemein gesucht, genau zu der seite findet man im netz vieles in der sache, allerdings irgendwie auch nichts klares... in der antwortmail haben die mir auch gleich diesen link hier mitgeschickt: http://www.deutsche-zentral-inkasso.de/aktuelles.php finde ich ja auch schon ein wenig unseriös... + Multi-Zitat Zitieren
#10 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? das mit den 2 jahren hab ich in diesem fall auch garnicht beachtet. das war auch nur generell gesprochen. daher erübrigt sich auch deine frage nach dem "mitmachen der personenberechtigten". + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? durch meine arbeit beim anwalt und notar habe ich mit solchen sachen fast täglich zu tun. rechnung und anschließende post von irgend nem komischen inkassounternehmen. das lustige daran ist nur, sobald bei denen ein schreiben vom anwalt eingeht werden die kleinlaut und die sache ist sofort erledigt....ist immer das gleiche. solang du also nix im briefkasten hast füße still halten- falls doch am besten anwalt aufsuchen. solche sachen sind auch nich allzu teuer + Multi-Zitat Zitieren
#12 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? im deutsche recht herrscht vertrags und formfreiheit, d.h. ein vertrag kann auch elektronisch eingegangen werden. (genauso konkludent, schriftlich, mündlich, etc.) ich würde trotzdem warten bis der mahnbescheid im postkasten is, da kannste dann schön widerspruch einlegen. nur um zu testen, ob sie auch so weit gehen würden. mit inkasso können sie drohen wie sie wollen, solange du von denen nichts bekommst, is alles recht. + Multi-Zitat Zitieren
#13 11. August 2010 AW: muss ungenuzten Service bezahlt werden? Ja da hast du Recht hab mich nochmal belesen gerade. Iwie falsch in Erinnerung gehabt. Trotzdem schlechte Karten für ihn denn dann ist er im Nachteil wenn es an die Nachweispflicht geht. Somit kann man sich immer gut rausreden, falls sie tatsächlich per Email kommt. + Multi-Zitat Zitieren