Datenschutzrechtliche Probleme bei der Verwertung
Ob eine Videoüberwachung auch tatsächlich für mehr Sicherheit sorgen kann, ist weiterhin umstritten. Rein theoretisch hat eine Kamera zumindest abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter. Dennoch kommt es auch trotz dieser Wirkung immer wieder zu Übergriffen im öffentlichen Raum. Anhand des Videomaterials können die Täter zwar oft identifiziert werden, oft ergibt sich in diesem Zusammenhang aber auch datenschutzrechtliche Probleme, die dafür sorgen können, dass entsprechendes Material nicht gerichtlich verwendet werden darf.
Ein immer wieder vorgebrachtes Argument für mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist, dass sich die Aufnahmen für die Aufklärung von Verbrechen benutzen lassen. Wenn man sich allerdings offizielle Statistiken zu dieser Behauptung anschaut, so fällt auf, dass nur ein sehr geringer Anteil von Straftaten durch die Hilfe von Videomaterial aufgeklärt wird. Fakten widersprechen hier also einer weitverbreiteten Meinung.
Verhältnismäßigkeit muss neu definiert werden
Wie so oft gibt es hier kein eindeutiges Richtig und Falsch. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der dazu beauftragten Politiker, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Wenn dies mit mehr Kameraüberwachung möglich wird, dann sollte man hier abwägen, inwieweit sich das mit dem persönlichen Recht "sich unbeobachtet zu bewegen" kollidiert oder gar in die Richtung eines oft so bezeichneten Überwachungsstaat geht. Das entscheidende Stichwort ist hier die sogenannte Verhältnismäßigkeit. An bestimmten Plätzen mit hohem Gefährdungsrisiko wie etwa in U-Bahnen wird eine Videoüberwachung schon lange weitestgehend akzeptiert. Auch in Geschäften stört sich niemand mehr an Überwachungsmaßnahmen.
Noch vor sechs Jahren beispielsweise sah das noch anders aus: Ein Hamburger Einkaufszentrum musste damals 24 Überwachungskameras demontieren, da die Sicherheit der Besucher keine ausreichende Rechtfertigung für die Überwachung darstellte. So kann sich die Wahrnehmung innerhalb von nur wenigen Jahren ändern. Es ist immer zwischen öffentlichem Raum und privatem Raum zu unterscheiden. Erst wenn man sich nirgendwo mehr sicher sein kann nicht beobachtet zu werden, kann dies einen entscheidenden Einschnitt in die persönlich wahrgenommene Freiheit bedeuten.
Zunehmend mehr Überwachung in Privathaushalten
Dennoch holen sich deutsche Privatpersonen in zunehmendem Maße Überwachungskameras in die eigenen vier Wände. Nicht mehr nur Villen und Geschäftshäuser werden digital überwacht, sondern auch 1-Zimmer Appartements oder Kellerräume. Dabei müssen Privatpersonen sich ebenfalls an bestimmte Vorschriften und Gesetze halten. Hier spielt es auch immer eine Rolle, ob die Überwachung ein ernstzunehmender Sicherheitsaspekt oder nur eine Spielerei sein soll. Videoüberwachung ist ein höchst komplexes Thema und daher ist es sinnvoll, sich an Experten zu wenden, wenn es um sicherheitsrelevante Videoüberwachung geht. Eine ganzheitliche Beratung sorgt dafür, dass auch alle Aspekte der Videoüberwachung zum Tragen kommen und somit ein gesetzeskonformer Betrieb möglich ist.
Es ist davon auszugehen, dass die Menge der Kameras im öffentlichen Raum zunehmen wird. Auswerten werden diese Daten zum größten Teil Algorithmen, für Menschen ist die Menge schier nicht zu überblicken. Mit neuen, bereits existierenden Techniken wie etwa der Gesichtserkennung lässt sich die Reichweite der flächendeckenden Videoüberwachung nicht mal ansatzweise abschätzen.