2 rechtliche Fragen bezüglich Avatars

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Weedy21, 28. September 2009 .

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  1. 28. September 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    HeyHo Ihrz

    hätt heut ma 2 rechtliche Fragen und hoff das ihr mir da wat gutes zu sagen könnt.
    Also Vorgeschichte, bin ja auch als DJ bei Myspace unterwegs ... bis vor Kurzem noch ein einer Group von DJs aus meiner Umgebung ... allerdings gingen die Wege streitweise auseinander (nur noch Crystal-Heads, die denken sie wären Gott...und ich hab der Chemie nunmal abgeschworen )...und nu hatten wir nen geringen Battle auf unseren Seiten.
    Ging dann soweit, das ich gegen den HauptDJ der mit DJ-Namen "****** Sandmann" (*** stehen für nen 1. Namen) heisst... hab darauf das Pic als Ava auf meine Myspace Seite gestellt:

    Bild

    ...darauf kam von dem gleich ne Meldung zurück, ich solle das Pic rausnehmen, ansonsten würde er mich wegen "Rufschädigung" verklagen

    ...nun meine 2 Fragen:

    1. Kann der mich auf sowatt verklagen? ich mein ich schreib ja nich direkt das der is oda das er sterben solle oda sowatt, ich hab ja nur den aufgehangenen Sandmann und "Geschlafen wird später" ... was man auch sehr gut mit dem Sandmann in Verbindung bringen könnte


    2. Wenn ich dem vor 3 Jahren für seine Myspace seite nen guten Ava gemacht hab (gif-teil), ich die Original-Datei auf meiner HDD hab und jetzt nicht mehr möchte, das er dieses Pic benutzt, kann ich das durchsetzen, is ja im Prinzip mein Pic und da ich nicht mehr dabei bin,wieso was schenken

    ..hoffe ihr könnt mir helfen ... BWs...ihr wisst ja

    MfG & THX Weedy
     
  2. 28. September 2009
    AW: 2 rechtliche Fragen bezüglich Avatars

    #1
    da er keinerlei rechte auf den namen sandmann hat, dürfte das mit einer klage seinerseits nichts werden. du darfst den anderen dj nur nicht genau erwähnen.
    solange du es aber so unklar und für insider doch eben klar hinstellst, ist das von der rechtlichen seite aus meines wissens nach, völlig okay und ohne bedenken.

    auch firmen dürfen sich seit 2-3 jahren glaub ich gegenseitig in werbung mit anspielungen "bekriegen".
    wird aber in der regel recht selten gemacht, weil es ja sonst zu einem ständigen hin und her der firmen kommen würde.

    #2
    geschenkt ist geschenkt, auch vor gericht
     
  3. 28. September 2009
    AW: 2 rechtliche Fragen bezüglich Avatars

    Zu deinem Punkt 1. ganz klar, kann er nicht machen!

    Das Größte beispiel glaube ich die JET ( Tankstellen ) Werbung wo sie Aral als verlierer darstellen!

    Und bei dir kommt ja sein namme als DJ nicht mal vor!
     
  4. 28. September 2009
    AW: 2 rechtliche Fragen bezüglich Avatars

    ...sowatt..^^


    zu deinen fragen kann ich dir auch sagen: nein er hat nichts gegen dich in der hand corehard hats gut beschrieben und das kann ich alles so bestätigen.
     
  5. 28. September 2009
    AW: 2 rechtliche Fragen bezüglich Avatars

    zu 1. nein kann er nicht kein copyright auf sandmann und er wird nur indirekt damit angesprochen, also isses keine rufschädigung da aussenstehende das gar nicht so aufnehmen wie er,

    2. wie willst du das denn vor gericht beweisen das du ihm das gemacht hast? bevor du da was reißt müsstest du das gif/bild eh erst als deins schützen und kannst dann erst verklagen falls er es weiterhin benutzt , aber bis dahin gibs nur noch elektrodj's
     
  6. 28. September 2009
    AW: 2 rechtliche Fragen bezüglich Avatars

    HeyHo an euch alle!

    Das waren ja ziemlich die gleichen Antworten ... von daher freu ich mich ma, das der mir nix kann ... eure BWs habt ihr .... dann wird jetzt erstma die Myspace seite überarbeitet

    MfG & THX Weedy

    P.S.: ich close das damit jetzt
     
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