50 Tage unabhägig von 400Euo job?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Oesey, 7. März 2012 .

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  1. 7. März 2012
    Hallo. Ich hätte da mal eine recht simple Frage:

    Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es ja bekanntlich die 50 Tage Regelung. Soweit kein Problem.

    Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gibt es die Begrenzung mit den 400 Euro. Auch kein Problem.


    Angenommen ich übe nun regelmäßig einen 400 Euro Job aus jede Woche 5 Stunden macht 260 bei 8 Stunden am Tag sind das 32,5 Tage. Und im gleichen Jahr zwischendurch eine kurzfristige Beschäftigung bei der ich auf 40 Tage komme.

    Zählt dann die Arbeitszeit des 400Euro jobs ganz sicher nicht mit in die Begrenzung der 50 Tage?

    Ich habe im Internet immer wie davon gelesen das man ja beides haben darf. Das sehe ich ja auch ein aber nirgends stand explizit das beides getrennt voneinander betrachtet wird.

    Ich frage hier nicht nach:
    - Was eine geringfügige- und was eine kurzfristige Beschäftigung ist.
    - Höchstsatz den ich Steuerfrei verdienen darf
    - wagen Vermutungen

    mir geht es nur um die Koexistenz von einer kurzfristigen und einer geringfügigen Beschäftigung.

    Danke schon mal
     
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