USB-C-Pflicht jetzt auch für Laptops – was beim Neukauf auf dich zukommt

Die neuesten Regelungen der Europäischen Union führen dazu, dass USB-C nun auch bei Laptops zum Standardanschluss wird. Das bedeutet eine Vereinheitlichung der Ladeanschlüsse. So wird das Laden für die Verbraucher einfacher. Gleichzeitig reduziert sich das Kabelchaos erheblich. Hersteller stehen nun unter Druck, ihre Produkte anzupassen. Auch Einzelhändler müssen ihr Sortiment überdenken. Ziel dieser Regelung ist es, Elektroschrott zu minimieren und die Kompatibilität zu erhöhen. So wird der Neukauf von Laptops deutlich einfacher und effizienter.

USB-C-Pflicht jetzt auch für Laptops – was beim Neukauf auf dich zukommt

von   Kategorie: Technik
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EU legt neuen Standard für Notebooks und Laptops fest


Seit dem Ende des Jahres 2024 gilt die USB-C-Vorgabe bereits für Smartphones. Doch nun trifft es auch Laptops. Am 28. April müssen sämtliche Notebooks und Laptops mit USB-C ausgestattet sein. Ein Verkauf ohne diesen Anschluss ist in der EU nicht mehr gestattet. Hersteller müssen ihre Geräte umstellen – andernfalls droht der Marktausschluss. Besonders betroffen sind preisgünstige Einstiegsmodelle.

Warum macht die EU das?


Das Kabelchaos ist ein weit verbreitetes Problem. Ein einheitliches Standardkabel ist nun auf dem Vormarsch. Die Maßnahme führt zu einer Reduzierung der Anzahl der Ladegeräte. Dies wiederum senkt den Abfall und die damit verbundenen Kosten für Entsorgung. Die Schätzungen der EU zeigen, dass etwa 11.000 Tonnen Müll durch überflüssige Ladegeräte entstehen. Händler haben künftig die Möglichkeit, Laptops oft ohne Ladegerät anzubieten. Das bietet Vorteile sowohl für den Käufer als auch für die Umwelt.

Darauf müssen Verbraucher jetzt achten


Beim Kauf eines neuen Laptops ist besondere Vorsicht geboten. Prüfe genau, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist. Wenn nicht, wird es kompliziert. Ein häufiges Handy-Kabel versorgt Geräte oft nur mit 15 bis 25 Watt. Das ist nicht ausreichend und kann gefährlich werden. Daher sollten Käufer auf die Kennzeichnung Extended Power Range (EPR) achten. Der Leistungsumfang muss ebenfalls stimmen. Wenn eine höhere Leistung notwendig ist, sollte USB Power Delivery (PD) zum Einsatz kommen. Wenn ein zusätzliches Ladeprotokoll vorhanden ist, garantiert dies nicht unbedingt die komplette Funktionalität.


Definition und Details zur EU-Richtlinie


Die neue Regelung ist nicht auf Laptops beschränkt. Sie gilt für alle Geräte, die kabelgebunden geladen werden. Ausnahmen bestehen für kabellose Geräte. Neben USB-C bleiben auch andere Ladeanschlüsse zulässig. In der Bekanntmachung der Kommission werden für die Standardladung klare Richtlinien genannt. Laut den Vorgaben müssen Funkanlagen, die über eine kabelgebundene Ladefunkiton mit einer Spannung von bis zu 5 Volt und einer Stromstärke von bis zu 3 Ampere geladen werden können, mit den USB-Stromversorgungsoptionen ausgestattet sein. Geräte wie tragbare Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Konsolen, Lautsprecher und viele mehr fallen unter diese Regelung. Ab 2028 sollen weitere Geräte wie Router, Monitore oder Set-Top-Boxen hinzukommen. Überschreitet die Ladeleistung 15 Watt, ist USB Power Delivery erforderlich – auch wenn ein zusätzliches Ladeprotokoll vorhanden ist, muss die volle Funktionalität gesichert sein.

Auch die neue Transparenz zu den verschiedenen USB-Versionen und deren Leistung bzw Geschwindigkeit ist hilfreich. Das hatte nicht selten zu Verwirrung gesorgt, denn nicht immer war die neuste Versionsnummer auch die schnellste.

  • Tragbare Mobiltelefone – Tablets – Digitalkameras – Kopfhörer – Headsets – tragbare Videospielkonsole – tragbare Lautsprecher – E-Reader – Tastaturen – Mäuse – tragbare Navigationssysteme – Ohrhörer – Laptops
  • Ab 2028 weitere Geräte wie Router, Monitore und Set-Top-Boxen