Änderungen beim Hautkrebs-Screening: Ein Blick in die Zukunft

Das Thema Hautkrebs-Screening beschäftigt nicht nur Mediziner, sondern auch die breite Öffentlichkeit. Seit 2008 sind solche Früherkennungsuntersuchungen in Deutschland flächendeckend verfügbar. Allerdings ist das Screening von Beginn an umstritten. Was bedeutet das für Betroffene und für die politische Landschaft? Hier wird erklärt, wer aktuell auf Kassenkosten untersucht wird, welche neuen Pläne es gibt und welche weitreichenden Folgen möglicherweise bevorstehen.

Änderungen beim Hautkrebs-Screening: Ein Blick in die Zukunft

23. April 2026 von   Kategorie: Ratgeber & Wissen
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Hautkrebs-Screening auf Kassenkosten: Wer kommt infrage?


Alle Kassenpatienten, die mindestens 35 Jahre alt sind, haben in Deutschland alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsuntersuchung. Dies geschieht in Facharzt- oder Hausarztpraxen. Voraussetzung: Die Praxisinhaber müssen eine spezielle Fortbildung absolviert haben. Einige Krankenkassen zeigen sich großzügiger und bieten auch jüngeren Versicherten die Möglichkeit, sich untersuchen zu lassen.

Die Bedeutung des Begriffs "Screening"


Das Wort "Screening" stammt aus dem Englischen. Es beschreibt systematische Früherkennungsuntersuchungen. Im Fokus steht hierbei die Untersuchung von Personen, bei denen kein konkreter Verdacht auf Hautkrebs besteht. Das bedeutet, dass gesunde Menschen ohne spezielle Risiken in diese Kategorie fallen.

Geplante Veränderungen im Hautkrebs-Screening


Die aktuelle Finanzkommission der Bundesregierung, beauftragt mit der Suche nach Einsparmöglichkeiten, hat es auf das Screening abgesehen. Geplant ist die vorübergehende Aussetzung der Untersuchungen. Gleichzeitig sollen neue Vorgehensweisen zur effizienten Früherkennung von Hautkrebs geprüft werden. Bei Verdachtsfällen ist eine Untersuchung jedoch weiterhin jederzeit möglich. Diese wird jedoch anders abgerechnet als das allgemeine Screening.

Gründe für die Aussetzung des Screenings


Die Finanzkommission besteht aus einer Reihe von Experten, die keine ausreichenden Nachweise für die Wirksamkeit des aktuellen Screenings finden konnten. Weder nationale Daten noch internationale Studien belegen, dass diese Untersuchung Todesfälle signifikant verringert. Ein Augenmerk der Kommission liegt darauf, die tatsächlich gefährdeten Personen intensiver zu untersuchen. Überraschenderweise ist Deutschland das einzige Land weltweit, das flächendeckende, anlasslose Untersuchungen auf Kosten der Kassen anbietet. Ein jährliches Einsparpotenzial von 240 Millionen Euro wird prognostiziert. Zudem könnten 600 bis 900 Ärztinnen und Ärzte in den Praxen von Routineuntersuchungen entlastet werden.

Zukünftige Perspektiven für das Screening


Die Absicht der Finanzkommission ist nicht die Streichung des Hautkrebs-Screenings – vielmehr soll der Fokus auf besonders gefährdete Gruppen gelegt werden. Zu diesen gehören Menschen mit sehr hellem Hauttyp, Rothaarige oder Personen, die häufig intensiven Sonnenstrahlen ausgesetzt sind. Neue Technologien, wie beispielsweise KI-gesteuerte Ganzkörperscanner oder Lasermikroskopie, könnten ebenfalls zur Anwendung kommen.

Diskussionen in der Fachwelt über die Vorschläge


In der Kommission arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen – Gesundheitsökonomen, Juristen und Mediziner. Nach intensiven Beratungen wurden die Vorschläge einstimmig erarbeitet. Es herrscht Einigkeit über die unzureichenden Belege für das aktuelle Screening. Bereits zuvor gab es Kritik. Thomas Kühlein, ein Medizinprofessor aus Erlangen, äußerte sich unsicher über die Mehrzahl von Untersuchungen in Hautarztpraxen. Der BVDD, der Berufsverband der Deutschen Dermatologen, warnt vor den Folgen einer solchen Entscheidung.

Negative Auswirkungen der geplanten Veränderungen


Die Kommission räumt ein, dass durch diese Umstellungen auch negative Effekte auftreten könnten. Eine mögliche Unsicherheit in der Bevölkerung ist nicht auszuschließen. Zudem wird befürchtet, dass die Sensibilisierung gegenüber der Gefahr von Hautkrebs weiter sinken könnte.