Abfindung berechnen - was bleibt?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von corehard, 8. März 2011 .

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  1. 8. März 2011
    hallo,

    was genau ist bei einer möglichen abfindung, bei der bruttomonatsgehalt multipliziert mit der betriebszugehörigkeit wird, unterm strich zu erwarten?

    monatliches bruttogehalt: 2600EUR
    betriebszugehörigkeit: 32 Jahre


    würde mich freuen, wenn mir da jemand kurze auskunft geben kann.
    am besten NICHT über einen link oder copy und paste, sondern anhand eines selbst geschriebenen postings.

    danke euch!
     
  2. 8. März 2011
    AW: Abfindung berechnen - was bleibt?

    Abfindungsrechner - Abfindung berechnen - Steuerabzüge berechnen
    Die Höhe der Abfindung online berechnen
    Wie Sie die Abfindung richtig berechnen

    Oder soll ich dir erstmal alle Infos aus der Nase ziehen, damit ich sie dann für dich in den Rechner schiebe, und dir einen Thread guttenberge wo ich behaupte, dass ich das selbst ausgerechnet hab?

    Aber Google ist schon eine ziemlich komplizierte Sache, ich mein, "Abfindung berechnen" ist schon ein ziemlich exotischer Suchbegriff.


    ODER
    § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)
    Durchlesen und verstehen.
     
  3. 8. März 2011
    AW: Abfindung berechnen - was bleibt?

    ich mein ich mein ich mein...ganz ehrlich, was du meinst interessiert mich nicht.
    was du mir hier hinklatscht ist genau das, was ich ausdrücklich beschrieben nicht wollte.
    warum postest du dann? lange weile? willst du dich irgendwie aufspielen?...lass es einfach.

    für alle anderen: ich hätte gerne eine absolut grobe schätzung.
     
  4. 8. März 2011
    AW: Abfindung berechnen - was bleibt?

    7 Monate Kündigungsfrist, 1300 (halbes Bruttogehalt)*32 Jahre=41600

    Danach hängt es vom pers. Steuersatz ab, wieviel davon bleibt.
     
  5. 10. März 2011
    AW: Abfindung berechnen - was bleibt?

    danke!

    noch ne frage, die ich gleich hier mal stelle:

    ich weiss zwar, dass es sowas wie einen abfindungs-anspruch gar nicht gibt, jedoch stellt sich mir eben die frage, ob man chancen hat eine zu bekommen, in folgendem fall:

    abteilung wird an fremdfirma ausgegliedert, abernahmemöglichkeit besteht, jedoch unter ganz anderen bedingungen und eben nicht mehr bei der selben firma. mehr arbeitszeit, weniger geld usw.

    jetzt gibt die alte firma ein angebot, auf einen arbeitsplatz in der alten gewohnten firma. jedoch ist dieser mit 400EUR (netto) weniger bezahlt, ist zugleich schichtarbeit (was der vorherige nicht war) und liegt unter der qualifikation des alten jobs.

    wer weiss in so einem fall bescheid oder kann anderweitig tipps geben?
     
  6. 10. März 2011
    AW: Abfindung berechnen - was bleibt?

    Tut mir leid, dass ich da jetzt keine andere Antwort geben kann als suche dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, sollte das überhaupt kein Problem sein. Hier wird dir kaum jemand eine kompetente Antwort darauf geben können.
     
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