#1 12. Juli 2008 Hallo Ich hoffe einer kann mir helfen am besten bis Morgen Abend weil da ist die nässte Party. (ich bin nicht mehr nüchtern daher entschuldigt meine Schreibweise) Erklärung was Passiert ist: Ein paar Kumpels und ich haben ein garten der so um die 200m von der Straße und den nässten Nachbarn entfernt ist und wir machen jedes Jahr eine Große Party Wochenende. Es war heute so weit und es sind wieder viele Gäste gekommen so um die 150 Leute da kann es auch mal lauter werden und sehe da kam die Polizei OK sagten wir und machten die Musik aus. Aber wie es bei soviel Leuten ist eine bestimmte Lautstarke ist eben da und sehe da nach so paar Stunden so um 3 Uhr kam die Polizei (6Leute) wieder und sagte zu uns das wir zu laut sind und die party beenden müssten wenn nicht würden sie wieder kommen. Mit mehr Leuten und die party auflösen und wir bekommen ein bußgelt (200 Euro) weil sie das zweite Mal da waren. Also haben wir die party von selbst beenden hat zwar eine halbe stunde gedauert aber na ja. - Kann die Polizei einfach sagen wir lösen die Party auf mit den Grund wir sind zu Laut? - können die wirklich ein Bußgeld von 200€ verhängen wie sie das zweite mal da waren? danke + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut hi, die polizei kommt ja nicht aus irgendeinem grund sondern weil sie von jemandem verständigt wurde. sprich ihr habt jemanden gestört und ruhestörung verstößt gegen das gesetz der nachtruhe. bei der höhe des bußgeldes bin ich mir nicht sicher aber für gewöhnlich darf die polizei das, da sie so den gesetzesanspruch der gestörten nachbarn durchsetzt. dass sie euch nicht schon beim zweiten mal ein bußgeld aufgedrückt haben ist eigentlich eher glücklich, denn da ab 24 uhr absolute nachtruhe zu halten ist können verstoße empfindlich geahndet werden das kann beim bußgeld anfangen und bis zur konfiszierung der anlage führen wobei man der ganzen geschichte mit der polizei einen einfachen riegel vorschieben kann indem man die anwohner informiert und um nachsicht bittet o.ä. denn wenn sich niemand gestört fühlt kommt auch nicht die polizei mfg + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut Ich kenne einen Fall bei einem Verwandten, da saßen die Bewohner des Hauses nach 22 Uhr noch auf der Terasse und haben geredet. Die Nachbarn haben sich gestört gefühlt und die Polizei gerufen. Die Polizei hat dann aber gesagt, solange sie nur auf der Terasse sitzen und reden können sie nix machen und sind wieder abgezogen. Das zählte dann wohl nicht als ausreichende Ruhestörung, sondern als hinnehmbar. + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut Das eigentlich immer voll schwachsinnig, aber da kannste nichts machen. Wenn da rgendwelche Nachbarn sich gestört fühlt, wird das als Ruhestörung geandet. Hier ist was interessantes für dich: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?t=14233 + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut das kann die polizei machen es muss ja i-wer sie gerufen haben ... und da sie schon zum 2x kamen versteh ich auch das bußgeld ist schon wirklich gelaufen beim nächsten mal kannste ja vll erst aml in der nachbarschaft rum gehn und fargen ob sie was dagegen hätten das es ein bisschen lauter wird sobald einer sagt das e snicht ok ist habter schon ein problem..... + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut Wie jmnd schon geschrieben hat,ab 22 uhr dürft ihr eigntl nicht laut sien...verständigt einfach ma bei der nächstne aprty eure nachbarn und sagt dass es bis ca 12 laut sein kann (nicht alel akzeptiern das!!) Macht einfach ne Uhrzeit mit den Nachbarn aus wie lang eihr latu sien dürft. Ab der Uhrzeit macht ihr mucke etc bischen leiser. Bei unsern bekantnen kommen auch immer die Bullen,die haben denen noch nie nen Bußgeld verpasst. Aber wenn die das mitm Bußgeld sagen dann muss es wohl so sein,oder die wolln euch angst machen.. naja wie bei jeder Party:kompromisse mit den Nachbarn eingehen...sonst gibts nru unnötig Stress. Meine Eltern warnen unsere Nachbarn auch immer wenn wa ma ne fette Party schmeißen oder wenn ich ma iwie bei mir zu Hause feier...bis jetzt sind NIE Bullen gekommen + Multi-Zitat Zitieren
#7 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut Jepp, die dürfen das. Geht zu den Nachbarn, sagt das es laut wird und wenn sie sich gestört fühlen, sollten sie doch vorbeikommen und ein Bierchentrinken.... Wenn net, müsst ihr halt etwas ruhiger machen, oder einfach früher mit der Party beginnen Es ist doch eh Schwachsinn, nachts Parties zu feiern.... warum net einfach Tagsüber bis in die Nacht feiern ... Btw.: Bei Veranstaltungen von mehr als 99 Leuten ( 100+ ) muss doch auch ein Sanitäter da sein oder sowas ?! war net mal was !? MfG F. + Multi-Zitat Zitieren
#8 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut hatte auch schon eine Party und die Polizei mussten kommen, nur haben sie bei mir gesagt wenn sie noch mal kommen müssten würde es eine Anzeige geben.(bin Schweizer) zum glück kammen sie nicht mehr. greetz Pladimir + Multi-Zitat Zitieren
#9 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut Danke erst mal sie haben uns ja ein bußgeld aufgedrückt weil sie das zweite mal da waren und wir haben alle anwohner informiert aber die eine alte frau die möchte nicht das wir unser garten da haben und ist auf uns nicht gut zu sprechen. Frage: Kann man eine größere Feier nicht irgend wie anmelden oder so Mal schauen wann die Grünen heute kommen + Multi-Zitat Zitieren
#10 12. Juli 2008 AW: ärger mit der Polizei Party zu Laut Ja, die sagen das nicht einfach so. Erstrecht, wenn die schon das 2te Mal da sind... Na dann weißt du ja jetzt, wem du die Polizei zu verdanken hast Kann man. Aber dann müsstest du vllt woanders hin oder leiser machen. Weil mit der Anmeldung verändert sich ja nicht deine Nachbarschaft. Mfg Steve + Multi-Zitat Zitieren