Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pohuist, 23. Januar 2008 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 23. Januar 2008
    Eine kurze frage zum Praxisgebührsalat:

    Wenn man vom Hausarzt zum Facharzt überwiesen wurde, und einen Überweisungsschein bekommen hat, muss dieser Überweisungsschein der Dame am Empfang nur vorgelegt werden oder ganz abgegeben werden?
     
  2. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    Ich hab meine einfach gegeben mir was es egal, brauchst du ihn noch ?
    Wenn nicht kannst du ja da lassen, falls du ihn brauchst sag einfach

    "Könnt ich den überweisungschein bitte wieder haben? "
     
  3. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    Morgen....

    Also abgeben musst du ihn nicht !!!

    MFG

    Y0$0
     
  4. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    Nur bringt er dir auch nix mehr wenn du schon einmal da warst
     
  5. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    ne den kannste behalten
    wäre ja schwachsinn sonst müsstest du wiederum bei nem 3.arzt ja wieder 10€ bezahlen
    ich fin de die praxisgebühr einfach nur nervig
     
  6. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    du kannst den schein behalten weil die das glaube ich im pc anschauen können ob du die gebühr bezahlt hast
     
  7. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    Ne den musste vorzeigen damit sie sieht das du die 10€ bezahlt hast. Behlaten musst du den aber, denn wenn du zu einem anderen arzt wieder gehst musst du diesem auch den schein vorzeigen das du das schon bezahlt hast
     
  8. 24. Januar 2008
    AW: Ärztlicher Überweisungsschein - Praxisgebühr

    Also es ist so geregelt das jeder über 18 Jahre (egal ob Schüler, Azubi, Arbeitslos etc) man praxisgebühr bezhalen MUSS

    Man bekommt dann einen Schein ausgehändigt der für 3 Monate gilt (sprich 1 Quartal). Diesen Schein MUSST du behalten. Ansonsten zahlste nächstes mal wieder 10Euro beim Arzt! Also schön wegpacken fürs nächste mal .
    Wenn du dann nochmal in dem gleichen Quartal zum Arzt gehst dann musste den nur vorzeigen und die sehen sich den an und gut ist. Das Geld das du da zahlst ist NICHT für die Ärzte sondern für die Krankenkassen! Das sollte man nicht verwechseln! Der Schein ist eigentlich nur eine Quittung!

    MfG Palme
     
  9. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.