Alkoholfrage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von onion2, 24. April 2010 .

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  1. 24. April 2010
    hallo leute


    ich hatte in naher vergangenheit ein erlebniss bei dem sich mir eine frage gestellt hat, die ich mir

    nicht selbst beantworten konnte und zu der ich auch in google nichts gefunden habe.

    und zwar, gehn wir mal davon aus person XY ist 16 und ja damit berechtigt alkohol in gewissen

    maßen zu kaufen, also bier, wein, usw.

    wenn diese person XY jetzt von der polizei beim konsumieren von alkohol erwischt wird, ist das

    ja legal, jetzt würde ich gerne wissen ob es eine obergrenze gibbt wie viel ein 16 jahriger an

    promille im blut haben darf? oder ist das nicht festgelegt?


    jetzt gehn wir mal davon aus es ist nicht festgelegt, kann trozdem was passieren, z.b. das sie

    einen mit aufs revier nehmen usw. oder nicht? (drogen mal ausgeschlossen)



    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

    vielen dank :]

    mfg

    EDIT: alles was hilfreich ist kriegt ne BW!!!
    und verzeiht mir die rechtschreibfehler
     
  2. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    an sich bist du minderjährig und deine eltern sind für dich verantwortlich, d.h. wenn du besoffen in der ecke liegst kommst in ne ausnüchterungszelle und die polizisten werden mit sicherheit ein gespräch mit deinen eltern führen.

    edit: wenn du unzurechnungsfähig aufgrund starken alkoholkonsums bist, werden sie dich mit nehmen und in die ausnüchterungszelle stecken, sofern von ärtztlicher seite nichts im weg steht, ansonsten wirst ausgepumpt^
     
  3. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    ja das war mir bekannt

    nur liege ich selten komplett dicht in der ecke

    ich meine eher, so 1-1,5 promille, also gut angetrunken, aber noch einigermaßen anwesend

    was passiert wenn man so erwischt wird?
     
  4. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Nichts passiert dir! Soweit ich weiß wirst du nur in eine Ausnüchterungszelle gesteckt wie oben auch schon steht. Die werden dich nicht verhaften, weil du betrunken bist
     
  5. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Ich glaube, dass es eigentlich egal ist wie betrunken du bist, solange du nur das trinkst was du mit 16 jahren trinken darfst^^, also Wein, Bier etc. ansonsten trifft das zu, was Black_Hawk geschrieben hat.
     
  6. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    hm

    wenn sie mich dann mitnehmen, werden sie ja auch zwangsläufig meine eltern informieren wegen minderjährig usw....

    aber: was habt ihr immer alle mit eurer ausnüchterungszellen? :lol:

    ich glaube nicht das man nur weil man angetrunken ist da rein kommt, laufen, reden usw geht ja

    alles noch

    bin etw verwirrt ?(
     
  7. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    In die Ausnüchterungszelle kommst du eigentlich nur, wenn du volltrunken irgendwie mist baust. Du wirst eigentlich nur in den seltenstens Fälle da reingebracht, nur weil du völlig betrunken bist.
     
  8. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    in die Ausnüchterungszelle kommst nur im extremfall
    oder gleich mitn krankenwagen, aber eine andere geschichte ....

    würd sagen, solange du sachen kaufst die du trinken darfst und dabei keinen mist baust is alles im grünen bereich
     
  9. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Eine Alkoholvergiftung ist doch keine Straftat Kinder ^^. Rein rechtlich passiert da natürlich nix, aber ich denke mal dass die Polizisten dann individuell mal ein Gespräch mit dir oder deinen Eltern führen wollen, mehr aber auch nicht.
     
  10. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Joah rechtlich können die dir nichts solange du kein Alk trinkst der ab 18 ist.
    Aber eventuell wollen sie mit dir darüber sprechen (Was die eh ned tun aussr du bist gerade der einzige in 500m umkreis und kommst ihnen besoffen entgegen)
     
  11. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    naja, du bist immer noch minderjährig und deine eltern haften für dich.
    aber normlaer weise gibt es keine promilleobergrenze und ich denke auch nicht, dass die dich mit aufs revier nehmen werden, ohne, dass du irgendwie ärger gemacht hast oder sich jemand belästigt fühlt.
     
  12. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Wieso sollte dich die Polizei einsacken und in die Ausnüchterungszelle stecken wenn du von dir geschätzt immer so 1-1,5 drin hast ? So lange du kein Mist baust werden die es nicht tun. Ausnüchterungszelle dient nur als Schutz dir gegenüber wie auch deinen Mitmenschen. Das heisst wenn du ne Schlägerei hast und sehr aggresiv bist, wirst du mitgenommen und dort hineingesteckt damit du keinen anderen mehr auf dem Weg nach Hause verletzt, z.B.
    Solltest du aber geschlagen werden und bist Minderjährig und nach 0 Uhr noch draussen werden wohl deine Eltern ein dran kriegen und die Polizei würde dich nach Hause bringen. Mehr nicht. Wenn sie dich mal so einfach kontrollieren und fest stellen das du Minderjährig bist und nach 0 Uhr draussen bist, wirst du auch einfach nur nach Hause gebracht und deine Eltern kriegen wieder ein dran.
     
  13. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Alkohol mit 16 ??
    Ist das nicht erst ab 18???...
    Und wenn.... du machst dich Strafbar wenn du dich z.b Sturzbesoffen am Straßenverkehr beteiligst, seihe es mobil oder zu Fuß du bist eine Behinderung oder bzw eine Gefahr für andere, weil du nicht klar denken kannst.

    Und genau das ist der entscheidende Punkt... da durch dass du nicht klar denken und handeln kannst , und auch keine Kontrolle über deinen Körper haben könntest , sieht man einen Betrunkenen immer als eine art "Bedrohung" in gewisser art und weise.

    Daher wären die Folgen jetzt grob gesagt :

    Einfangen, wegsperren bis er / sie wieder normal ist und dann hoffen , dass der /die jenige daraus lernt.

    Bei einem Unfall (wenn auch zu Fuß verursacht) hast du immer die Mitschuld, weil du betrunken warst.
    (Bzw haften deine Eltern, wenn du noch keine 18 bist)

    Also fazit: Finger weg vom Alkohol...

    - macht Birne hol und voralle,
    - braucht kein Mensch........
     
  14. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Solang du dich noch halbwegs benehmen kannst, nicht rumkotzt, vernünftig sprechen kannst und nen bisl Verstand beweist werden sagen du sollst das trinken stecken lassen und nach hause... aber passieren wird dir dann nichts.

    Das den Promille ist sowieso totaler it... hatte mal 2 Promille und mein Kumpel nur 1,5. Er hatte nen kompletten Filmriss des abends während ich nichtmal das Gefühl hatte voll zu sein.
     
  15. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Es wäre intressant zu wissen wo es steht, das man nicht betrunken zu Fuß gehen darf.
     
  16. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Ab einer bestimmten Promillezahl darf man sich nicht mehr in der Stadt und so aufhalten.
    Trunkenheit in der Öffentlichkeit oder so heißt das.
     
  17. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Wenn die Polizei denkt das du nicht mehr fähig bist nach Hause zu laufen oder "Angst" hat, dass dir was passieren könnte, kommste mit aufs Revier und dann werden deine Eltern benachrichtigt! Ausnüchterungszelle - ihr seid doch bekloppt...
     
  18. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Also es gibt soweit ich weiss keine Grenze. Mitnehmen können die Bullen dich aber trotzdem, das können se aber auch noch wenn du 34 bist, kommt immer auf den Bullen an der dich kontrolliert.
    Im Prinzip sin se nich verpflichtet dich mitzunehmen, wenn du noch laufen kannst und so weiter, aber sie haben das Recht dazu, also kommts immer so drauf an halt. Und wenns nach 12 Uhr is können sie dich sowieso mitnehmen weil du ja nach 12 nich rausdarfst un so.

    msg BelaFarinRod
     
  19. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    ich denke, wenn du dich zusammenreißen kannst und
    keinen mist laberst, werden die dich mit ner Verwarnung davon kommen
    lassen, aber das Recht darauf haben die glaub ich net, das, was sie machen
    können,ist, dich zuhause abzuliefern und i-wie deine Ellis zu besabbeln

    hatte schonma ein ähnliches Erlebnis, war knülledicht, hab mitm Fahrrad
    Faxen gemacht,die halten mich an, begutachten mich, habens natürlich
    gemerkt, gefragt ob ichs wohl noch schaffe, in dem Moment hab ich so
    eine Angst gemischt mit Adrenalin bekommen, dass ich das Gefühl hatte,
    koplett nüchtern zu sein, dass ich mich benehmen konnte,

    die meinten dann nur noch, gute Heimfahrt, das nächste mal nicht so viel
    trinken^^

    hoffe ich konnte helfen

    mfG

    Zucker
     
  20. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    erstmal geht man davon aus wenn du dicht bist, du 16 bist nach 12 uhr noch draußen rumschlenderst und dazu besoffen, bringen dich die bullen nach hause und labern mit deinen eltern weil du noch draußen bist und dazu noch betrunken
    und @zuckerstange, das mit dem fahrrad würd ich lieber lassen betrunken zu fahren die bullen können dich deswegen rannehmen vorallem wenn du einen führerschein besitzt
     
  21. 24. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Mit 16 darf man nicht bis 10 sondern bis 12 draußen bleiben
     
  22. 25. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    also bei taff haben die mal was vom oktoberfest gezeigt..da warn viele 16 jährige die über 1 promille hatten und die wurden dann nach haus geschickt,bzw mussten von den eltern abgeholt werden.
    Ich glaub die entscheiden eben wie zurechnungsfähig die minderjährigen dann sind..und ja wenn die niemanden zu hause erreichen usw dann kommen die eben inne ausnüchterungszelle oder sowas. je nachdem wie gut/schlecht es einem geht.
     
  23. 25. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    .. ehm, also das erste mal betrunken öffentlich war ich 15.. mittlerweiße bin ich 18, also sind drei jahre wegangen. tja ich bin fast jedes wochenende betrunken, und wurde in den 3 jahrenm noch NIE von der polzie angequatscht.

    mach dir kein kopf drum


    wie will denn die polizei kontrollieren ob du harten alk getrunken hast oder nur viel bier ..


    achja ab ner bestimmten promille zahl wirst du so oder so mit aufs reviert genommen zum ausnüchtern.. ob du nun 16 oder 56 bist..
    übertreibs nich aber hab spaß
     
  24. 25. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    tschuldige das ich deinen thread störe aber ich verstehe nicht wie man threads erstellet könnte mir das einer biiiiittteeee sagen
     
  25. 25. April 2010
    AW: Alkoholfrage

    Alkohol ist erst ab 18, egal ob Wodka, Wiskey, Bier oder Wein.
    Also darfst du wenn du unter 18 bist eigentlich garkein Alkohol trinken.
    Das mit dem 16 Jahren Bier trinken ist seit einigen Jahren nicht mehr Gesetz, ales erst ab 18.

    Aber ich glaube die Polizei macht da nicht viel, ausser du bist zu besoffen, dann heist es auf die Wache und deine Eltern anrufen das die dich abholen.
    Oder sie fahren dich nach Hause und klingeln bei dir, dann erklären sie deinen Eltern noch die Situation.
    Also egal was sie machen, vor deinen Eltern sieste nicht gut aus.
     
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