Amazon Marktplace

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von taromisaki, 1. September 2010 .

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  1. 1. September 2010
    Hallo,
    ich hab auf Amazon über den Markplace bei einem Händler einen Computerbildschirm gekauft.
    Der kostet normal etwa 170€
    Scheinbar hat der Händler in falsch ausgeschrieben und ich habe ihn für knapp 55€ gekauft und auch eine Bestellbestätigung erhalten.


    Jetzt, 2 Tage später, wurde die Bestellung stoniert, mit der Begründung:

    Eben habe ich eine weitere e-mail erhalten, in der mir folgendes mitgeteilt wurde:


    Gehe ich richtig in der Annahme, dass deshalb kein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist und ich keinen rechtlichen Anspruch auf die Ware habe?

    Oder sollte ich auf mein Recht pochen und ein bisschen Rabatz machen, um eventuell ein wenig Rabatt oder einen Gutschein aus der Sache zu schlagen?


    Kennt sich jemand mir sochen Grenzfällen aus?

    Grüße
     
  2. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    Jeder macht mal Fehler.

    Ich selbst verkaufe auch bei Amazon und es kann immer mal wieder vorkommen, dass man sich vertippt o.ä.

    Auf seinem "Recht" zu pochen fände ich asozial, völlig egal ob es vorhanden ist oder nicht. Er hat die Bestellung storniert, ein Händlerstorno. Du kannst nicht wirklich was machen. Und selbst wenn würde ich es nicht machen. Wie er schon gesagt hat, du kannst nichts verlieren, er schon.

    Das sofortige Stornieren konnte er nicht machen, da sonst seine Statistik kaputt ist (bei über 2% Stornierungen gibts Probleme und Abzüge)
     
  3. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    von 2005

    Online-Shop muss trotz falscher Preisauszeichnung liefern | heise online

    Gruß BenQ
     
  4. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    Kann man so unterzeichnen.

    Denke ich würd auch nicht rumprollen wollen. Es ist ihm ein Fehler passiert, sogar dem Käufer ist es aufgefallen.

    Der Verkäufer hat schon Recht - Du verlierst nix dabei, er eine Menge.

    Einen Gutschein würde ich vielleicht haben wollen, oder Rabatt beim nächsten Kauf. Kannst ja sagen du hast deswegen weitere Aktionen auslaufen lassen, bei denen du den Fernseher kriegen könntest^^
     
  5. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    hier mehr text: Rechtliche Situation bei Preisfehlern *UPDATE* - myDealZ.de
     
  6. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    Da gab es doch vor kurzer Zeit erst einen ähnlichen Fall mit einem großen Versandhaus. Dort wurden (wenn mich nicht alles täuscht) Macbooks für einen deutlich geringeren Preis angegeben. Das Versandhaus war nicht dazu verpflichtet, dieses Produkt zu dem Preis zu liefern (wegen ihrer AGB)

    Quelle



    Ich denke mal du wirst da nicht wirklich viel erreichen können. Der Verkäufer hat ein Angebot abgegeben und dich (den Kunden) damit aufgefordert auch ein solches abzugeben. Im Endeffekt müsste der Verkäufer zustimmen, hat er aber nicht.

    Hier mal ein Beispiel:
    Quelle
     
  7. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    Es gibt auch Händler, wo explizit in den AGBs steht, dass du mit deinem "Kauf" erstmal ein Angebot abgibst und der Händler dieses dann halt annimmt oder eben nicht.
     
  8. 1. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    beim normalen internethandel, prospekten handelt es sich von seiten des verkäufers generell um ein "invitatio ad offerendum"; hier ist die ausgestellte ware nur eine art einladung an JEDERMANN ein angebot abzugeben; ein wirksamer kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der verkäufer einem z.b. ein bestätigungsschreiben zusendet.

    amazon und z.b. ebay sind hier allerdings ausnahmen! hier kommt durch die annahme ein wirksamer vertrag zustande!

    im bgb/hgb wird allerdings der verkäufer durch gewisse § geschützt:

    so könnte der händler z.b. schon die willenserklärung, dass er diesen artikel zu diesem preis verkaufen will, anfechten (§119;I BGB)

    in diesem fall handelt es sich um einen inhaltsirrtum, da der verkäufer zwar die ware verkaufen wollte, aber dies NIEMALS zu diesem (falsch eingegebenen) preis getan hätte
     
  9. 2. September 2010
    AW: Amazon Marktplace

    Solltest genug antworten haben.

    Gruß BenQ
     
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