#1 28. Juli 2010 Ich habe mal eine Frage. Wie sieht es denn aus , wenn beide Eltern Hartz 4 beziehen und der Sohn eine Ausbildung begonnen hat ....wird die Ausbildungsvergütung mitangerechnet ??? Wenn er über das verdient , was für ihn beantragt wurde....also fällt der auch aus der Bedarfsgemeinschaft und kann das ganze Geld für sich behalten oder ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 28. Juli 2010 AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4 Nö, du bist immer noch in der BG. Das Einkommen Aller hat sich erhöht. da wird - leider - konsequent gegengerechnet. Selbst mit 18 hättest du zwar deine eigene Berechnung, aber aus der BG kommst du nicht raus, solange du zu Hause wohnst. google mal nach ALGII Rechner, dann gib dort eure Zahlen ein und das , was da rauskommt, ist schon ziemlich nahe an der Wahrheit. + Multi-Zitat Zitieren
#3 29. Juli 2010 AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4 Hm, also ich weiß von meinem Nachbarn (Vater, Mutter, 2 Schulkinder, 1 Azubi), dass sein Sohn nur aus der BG rausgenommen wurde und für ihn somit kein Geld dazugegeben wurde. Sprich in der BG sind nun Vater, Mutter, 2 Schulkinder. Weiß dies, da ich ihm immer bei den Anträgen etc. helfe ... bb. master80 + Multi-Zitat Zitieren
#4 29. Juli 2010 AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4 100 - 200 Euro würde ich meine Eltern locker geben . Aber die Arge ist auch verflucht nochmal richtig eigenartig . oO + Multi-Zitat Zitieren
#5 29. Juli 2010 AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4 Finde du erst mal eine Ausbildung -.- + Multi-Zitat Zitieren
#6 29. Juli 2010 AW: Ausbildungsvergütung und Hartz 4 guck mal sgb ii § 9 abs 2 satz 2: "Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen." daraus kann man schliessen, dass es rueckwaertsrum nicht geht. also das einkommen des sohnes wird n i c h t bei den eltern beruecksichtigt. + Multi-Zitat Zitieren