Außerordentliche Kündigung Internetanschluss bei Umzug

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Coldasice2k, 17. Mai 2011 .

  1. 17. Mai 2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Hallo zusammen,

    ich ziehe demnächst um und habe einen Internetanschluss über kabel. In den AGB's steht folgendes:

    Bild

    Nun ziehe ich in ein Haus, das eine eigene Satanlage, also Internet über Kabel nicht möglich wäre.

    Ich verstehe nur gerade den Satz "...Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten...." nicht.
    Ist damit der Hauseigentümer gemeint?

    Danke schon mal.
     
  2. 17. Mai 2011
    AW: Außerordentliche Kündigung Internetanschluss bei Umzug

    wenn sie das angebot nicht bringen können weil die die leitung da nicht haben dann kannst du kündigen
     
  3. 17. Mai 2011
    AW: Außerordentliche Kündigung Internetanschluss bei Umzug

    Sieht nach KabelBW aus.
    Bei KabelBW ist es problemlos zu kündigen.
    Musste damals nur einen Nachweis erbringen das ich einen neunen Wohnsitz habe.
     
  4. 19. Mai 2011
    AW: Außerordentliche Kündigung Internetanschluss bei Umzug

    ziehst du innerhalb der laufzeit um, musst du dein produkt mitnehmen.
    Ist es am neuen Standort nicht verfügbar hast du sonderkündigungsrecht.
    So ist es generell bei Internetprovidern. Ruf Kabel an... nur die können dir ne 100% richtige auskunft geben.
     
  5. 19. Mai 2011
    AW: Außerordentliche Kündigung Internetanschluss bei Umzug

    Hi,

    ruf Kabel an, lass den neuen Standort prüfen und wenn diese Prüfung negativ ausfällt-> dann hast du ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Nichterbringung von vertraglich zugesicherten Leistungen (in dem Fall Internet).

    Sollten die sich bockig stellen, dann würde ich mal die Verbraucherschutzzentrale in deiner Nähe kontaktieren udn ggf da um Beistand bitten.

    Cu
    Death-Punk
     
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