bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von scheifling, 18. Juli 2010 .

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  1. 18. Juli 2010
    hallo leute
    ich habe bei e-bay ein bastlerhandy gekauft mit diesen verkaufsdaten !

    NOKIA 3210

    mit akku

    ohne ladegerät

    hat bis zuletzt funktioniert

    konnte aber nicht mehr getesten werden

    daher

    VERKAUF ALS BASTLERHANDY

    KEINE GARANTIE/RÜCKNAHME

    als das teil kam ging natürlich garnichts ,es lies sich nicht einschalten auch nicht mit einem meiner akkus .es lies sich auch nicht laden also mausetod. ok
    damit sollte man rechnen .(aber hat ja bis zuletzt funktioniert ) ist halt so ist ja ein bastlerhandy.
    auf dem bild ist die vorderseite des gerätes abgebildet sieht auch gut aus .
    jedenfalls ist die rückseite also der deckel hinten von unten bis oben gerissen .im inneren des handys ist eine weiße abdeckung ausgebrochen . konnte nicht vom versand her rühren war gut verpackt .
    so hab nun den verkäufer angeschrieben dass von diesen beschädigungen nichts in der artickelbeschreibung stand und dass er täuschend geschrieben hat ,es hätte bis zuletzt funktioniert . hab natürlich jetzt theater mit dem klar .
    wisst Ihr wie das rechtlich aussieht. ich denke wenn er als bastlerhandy verkauft steht er doch in der pflicht alle mängel des gerätes darzustellen . will ja nur mein geld zurück
    hat von Euch einer guten rat .

    Grüße aus der Pfalz
    Scheifling
     
  2. 18. Juli 2010
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    Da wirst du nichts machen können. Es wurde als Bastlerhandy verkauft und du wirst nicht beweisen können, dass es vorher schon nicht funktioniert hat.

    Ich weiss nicht, ob du dich mit dem Verkäufer einigen kannst?!

    Dir bleibt sonst die Möglichkeit der negativen Bewertung. Aber was willst du negativ bewerten?...dass ein Bastlerhandy defekt ist?!

    Nimms als Erfahrung und schau in Zukunft etwas genauer hin.

    es gibt auch Händler bei ebay, die gebrauchte aber funktionstüchtige handys mit Gewährleistung anbieten.
     
  3. 18. Juli 2010
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    wenn die artikelbeschreibung richtig ist und es ausdrücklich als bastlerhandy/evtl. defekt verkauft wird kannst nicht viel machen du hast es ja in dem wissen ersteigert das es nicht funktionieren könnte. sehe da keinen fehler vom verkäufer. das mit dem hat bis zu letzt funktioniert wird er nicht nachweisen können.

    du kannst ihm schreiben und sagen das gar nichts funktioniert und drauf hoffen das er so kulant is und es zurück zieht.

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=203432&ccheck=1

    http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2005/ebay-ware-als-defekt-verkauft-kaeufer-reklamiert-was-tun-537978922.html

    bei google findest paar sachen dazu
     
  4. 18. Juli 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    gib mal den Link zur auktion.

    Wenn ich den Text lese, denke ich, dass es dem TE darum geht, dass auf der Rückseite beschädigungen drauf sind, welche weder auf Bildern noch in der beschreibung sichtbar/erwähnt wurden.

    // ein Thread reicht zum Thema!
    Showthread Php 727999 / Download - RR:Suche
     
  5. 18. Juli 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    Hier ist der link zum angebot

    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320547373943&ssPageName=STRK:MEWNX:IT
     
  6. 18. Juli 2010
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    egal ob als bastlerhandy oder net

    der text lässt nicht auf beschädigungen am gehäuse etc. schliessen
    sowas muss man auch bei einem bastlergerät dabei schreiben

    kannst ja kein auto reisntellen, sagen es hat bis zu letzt funktioniert, ist aber für bastler
    und dann haste alles rausgebaut?!?

    aber inwiefern das rechtlich ist, weiss ich nicht
    wie ebay das sieht weiss ich auch nicht
    es kann sein dass sie sagen, pech war als evtl. defekt gekennzeichnet
    kann aber auch sein, dass die sagen das die artikelbeschreibung fehlerhaft war bzw. falsche angaben beinhaltet
     
  7. 18. Juli 2010
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    Sorry aber du machst hier Terz wegen 10EUR?

    Wenn man sich die Auktion anschaut sieht man doch gleich das was faul ist. (EIN einziges Bild, "getesten")

    Außerdem steht da DICK UND FETT: Bastlerhandy, keine Garantie/Rücknahme, also sollte man mal das Ding zwischen den Ohren einschalten und nachdenken.

    Der Verkäufer hat nur geschrieben hat bis zuletzt funktioniert, dann kann es runtergefallen sein, kein Test danach und fertig. Von daher sehe ich keine Bösartige Täuschung darin.

    Es war DEINE Pflicht dich vorher zu informieren, oder hättest nach Bildern von Hinten/Akkufach fragen können.

    Rechtlich gesehen hat er sich btw. denke ich mit Bastlerhandy - Keine Garantie/Rücknahme abgesichert. Aber hol dir mal n Anwalt wegen deinen 10EUR
     
  8. 18. Juli 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    bin da auch Deiner meinung .hab es mal gemeldet und schau mal was nächste woche rauskommt .
    will ja nicht rumpiensen wegen den paar gröten aber wer sowas verschickt der sollte sich schämen .
     
  9. 19. Juli 2010
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    Völlig egal ob da Bastlerhandy steht oder nicht. Auch ist dieser Garantie/Rücknahme-Spruch völlig aus der Luft gegriffen. Wenn etwas Mängel hat und Verkauft wird, müssen die Mängel zu erkennen sein. Auch muss er nicht nacht weitern Bildern fragen. Ich glaube für die Abmahnung wird sich schon ein Anwalt finden lassen, wobei das eigentlich unnötig sein sollte.
     
  10. 19. Juli 2010
    AW: bastlerhandy rechtlich gesehen HILFE

    Ja also sowas immer Ebay melden die kümmern sich darum. Ansonsten musst du ja bedenken, du müsstest das Rückporto bei sowas auch bezahlen was Schätzungsweise bei 1/4 des Kaufpreises liegt also bekommst du ~7,50€ wieder für den Stress... Hätte ihm ne negative Bewertung gedrückt das wäre mir die Sache viel mehr Wert denn sowas zieht und er sieht das 1 Jahr lang bei sich im Profil.

    Naja ich schließe das mal da du das mit Ebay klärst. Wenn du noch was ergänzen willst kannst du das Thema selber unter den Themenoptionen öffnen.

    Gruß
     
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