Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Aliki, 13. Dezember 2011 .

  1. 13. Dezember 2011
    Hallo zusammen,

    ich könnte ab Juli ausziehen und würde 210 Euro mtl. Zuschuss zu den Mietkosten bekommen.
    Also angenommen die Wohnung kostet insgesamt 410€, habe ich einen Teil von 200€ zu leisten.
    Normalerweise keine Frage, muss man in Angriff nehmen.
    Da ich aber pendeln würde und nur am Wochenende da wäre, bin ich aktuell in einer Zwickmühle.
    Eigentlich will ich schon ausziehen und letztendlich selbst auf eigenen Beinen stehen.
    Nur weiß ich nicht, ob mich aktuell nur die Abenteuerlust und die Selbstständigkeit reizt oder ob ich das Geld lieber sparen sollte und noch auf Hotel Mama machen sollte.
    Und ob sich das lohnt 200€ für die eigenen 4 Wände, aber ,,nur'' am Wochenende.
    Andererseits denke ich, habe ich soviel unter der Woche um die Ohren, dass ich am Wochenende eig meine Ruhe will
    Was sind eure Ratschläge??

    Zudem: Bin ich aktuell unsicher, ob ich mich für eine 1-Zimmer oder 2-Zimmer Wohnung entscheiden sollte.
    Ich denke eigentlich ne 1-Zimmer Wohnung ist super Klasse, mehr brauche ich nicht.
    Aber viele raten mir eigentlich davon ab und meinen, wenn es nicht sein muss geht einem das irgendwann voll auf den Keks alles in einem Zimmer zu haben/tun zu müssen.

    Was sind eure Erfahrungen??
     
  2. 13. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    2 Zimmerwohnung ist praktisch, da meistens das Schlafzimmer separat ist. Ist aber nicht wirklich von nöten, da man sich durch nen Kasten oder ähnlichem den Raum ganz gut teilen kann.

    Persönlich empfehl ich dir ne 1 Raum Wohnung, da viel weniger zu putzen und einzurichten usw. hab zwar selbst nie in ner 1-Raum-Wohnung gelebt, meine war immer größer, aber im nachhinein betrachtet würd ichs anders machen!

    Ob es sich lohnt oder nicht, musst du für dich entscheiden. Es ist halt dein "Heiligtum" da hast du deine Ruhe, kannst machen was du willst, mit wem du willst und bist ungestört.

    Du musst halt gucken, wie lange du diesen Zuschuss bekommst und so. Normalerweise berechnet sich der Zuschuss aus den Kosten der Miete. Als ich noch Azubi war, musste ich grad mal 5% von meiner Miete zahlen. War ne 60m² Wohnung um 300 Euro Miete + 145 Euro BK.

    Ergo wurden mir ca 280 Euro zugesprochen. Ist allerdings schon 6 Jahre her, als ich mit 17 alleine dort gewohnt hab ^^
     
  3. 13. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Also für nur am Wochenende lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Das wär mir dann auch schon von wegen Putzen und in Schuss halten zu viel Aufwand. Dazu kommt ja dann, dass du ne doppelte Ausstattung (Bett, Möbel, etc.) brauchst.

    Ich würde aber, wenn dann, zu ner 2-Zimmer Wohnung tendieren. Ich könnt zB schon gar nicht im Wohnzimmer pennen, weil ich rund um die Uhr ein offenes Fenster brauch. Da heizt man sich dann ja dumm. Außerdem fänd ich bisschen doof, wenn ich Leute da hab und die dann auf meinem Bett rumsitzen müssen...
     
  4. 13. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Danke für eure Antworten:

    Ich denke, wenn ich am Wochenende nur da bin (und das auch nicht immer), dann reicht eigentlich eine kleine 1 Zimmer Wohnung, denke ich oder?
    Habe eine gefunden, die ich eigentlich saugeil finde.:

    +Mitten im Zentrum, aber dennoch am Wasser und viel Grünflache.
    +Balkon zur Südseite (Park)
    +Küche getrennt von Wohn/Schlafzimmer.

    -Wohnfläche: 24m² (ist damit alles gemeint, oder nur das wohnzimmer ohne küche+bad?)
    -225EUR Kalt + 55,00EUR Nebenkosten (inkl.Heizkosten.

    Mein Bauch sagt mir, das ist Preis/Leistungstechnisch zu viel.

    P.S: Ich würde 70%, maximal 210EUR der Miete gefördert bekommen.

    Hier noch die Eckdaten:
    Spoiler
    Kaltmiete: 235,00 EUR
    Nebenkosten: + 55,00 EUR
    Heizkosten: in Nebenkosten enthalten
    Gesamtmiete: = 290,00 EUR

    Kaution oder Genossenschaftsanteile: 705,--

    Hauptkriterien
    Zimmer: 1,00
    Wohnfläche ca.: 24,00 m²
    Etage: 3
    Etagenanzahl: 6
    Schlafzimmer: 1
    Badezimmer: 1
    Bezugsfrei ab: 01.03.2012
    Haustiere: Nein
    Garage/ Stellplatz: Außenstellplatz
    Balkon/ Terrasse: Ja
    Keller: Ja
    Personenaufzug: Ja
    Einbauküche: Ja
    Kabelanschluss:
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    Bausubstanz
    Letzte Modernisierung/ Sanierung: 2011
    Objektzustand: Vollständig renoviert
    Qualität der Ausstattung: Normal
    Heizungsart: Zentralheizung
    Objektbeschreibung

    1 Zimmer-Wohnung mit: Wohn-Schlafzimmer, Bad mit Dusche/WC, Kombi-küche mit: 2 Kochplatten, Spüle, Kühlschrank, Unter-und Oberschrank, Süd-Balkon, Keller. Direkt vor dem Haus können Sie parken - mit einer Anwohnerberechtigung der Stadt Pforheim (Gebühr dzt. 30,70 Euro pro Jahr)
    Ausstattung

    Die Wohnung wurde 2011 komplett renoviert. In 2008 wurden neue Wärmeschutz-Fenster mit 3-fach-Isolierung eingebaut. Im Kellergeschoss steht ein Wasch-und Trockenraum mit neuen Münz-Waschmaschinen und Trockner zur Verfügung (für 2,--Euro pro Nutzung).
     
  5. 14. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Avatar = Arbeitgeber ?

    Ich an deiner Stelle würde es so machen dass du bei deinen Eltern wohnen bleibst und dir das Geld zur Seite legst. Wie sieht es denn mit einer Freundin aus bzw. was sind/wären eure/deine Pläne?
    Du musst dabei auch noch Sprit/Fahrtkosten mit einrechnen.

    Also mein Tipp wäre warten.
     
  6. 14. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Jawohl, ich werde aller Voraussicht nach 2 Jahre Wehrdienst leisten.

    Meine Freundin weiß noch nicht, was sie machen will.
    Aber ausziehen wird sie in den nächsten 2-3 Jahren eh nicht wollen.

    Habe heute erfahren, dass die o.g. Wohnung inkl. aller Gebühren 330EUR Euro kosten würde.
    Von der Unterhaltssicherung würde ich 230EUR erhalten.
    Dann müsste ich noch 100EUR pro Monat zahlen...
     
  7. 14. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Wenn du wirklich nur am Wochenende da bist finde ich nicht das sich das lohnt. Auch so sachen wie einkaufen ist dann ziehmlich blöd weil dir wenn du sonntags wieder fährst alles mitnehmen oder wegschmeissen musst. wie weit ist denn deine Kaserne von deinem Elternhaus entfernt? Möchtest du dir eine Wohnung in deiner Heimatstadt zulegen? Wäre es nicht sinnvoller dir eine kleine wohnung in kasernen nähe zu mieten damit du da auch mal rauskommst? hab das damals als angenehm empfunden unter der woche während dem dienst mal meine eigenen vier wände zu haben und am wochenende dann "nach hause" zu fahren. Zumal wohnungen in kasernen nähe (weil meinstens ja am ***** der welt) ziemlich günstig sind. Die alternative dann ist das deine Freundin mal dort besuchen kommt und sonntags wieder abhaut
     
  8. 14. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Du bist doch über die Woche in der Kaserne und am Wochenende ist es doch gut, die Mutter und Freundin zu sehen. Ungestört ist man da natürlich nicht immer, ich weiß nicht ob du Einzelkind bist.

    Insgesamt kommen zu den 400€ noch einiges mehr dazu, das sieht man erst, wenn man die Wohnung einige Zeit hat.

    Solange es bei Hotel Mama geht und du trotzdem noch deine Ruhe hast, würde ich dort bleiben und sparen und ausziehen wenn deine Freundin einen Job hat wo sie auch ein wenig dazu zahlen kann.
     
  9. 15. Dezember 2011
    AW: Bekomme Zuschuss zur Wohnung, aber nur am Wochenende da

    Wann soll dein Wehrdienst denn Losgehen ?
    Hast du schon eine Zusage für die Mietbeihilfe ?

    Weil ansonsten musst du das mit denen erst einmal klären. Nach dem alten unterhaltssicherungsgesetz musste der Mietvertrag mindestens 6Monate vor Dienstantritt bestehen.


    (1) Wehrpflichtige, die allein stehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen.

    (2)Als Mietbeihilfe wird gewährt
    1. Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 298,50 Euro, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
    2. Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 209 Euro, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
     
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