#1 21. Januar 2008 Hallo Leute, ich könnt echt kotzen diese f*king GEZ vorhin war eine tussi von dene da. Zuerst war meine mom an der tür und die haben halt zu der gemeint das wir zwei tv´s haben und davon ist nur einer angemeldet. Und der andere war meiner dann hat mich die tante halt abgefragt seit wann ich arbeite ich hab gemeint seit sep 2004 dann hat sie mir erzählt das ich jetzt rückwirkend nachzahlen muss. Das ganze entspricht 692 € !!! nachdem ganzen theater dacht ich mir du bist so blöd ich hätte sonst was erzählen könne z.b das der tv erst seit 3 monaten bei mir im zimmer steht. Okay ich hab zwar schon im septemer 2003 mit der ausbildung angfangen dadurch hab ich mir 1 jahr gespart in der hoffnung die finden das nicht auch noch raus. Jetzt wollt ich mal fragen ob jemand von euch noch ne möglichkeit kennt wie ich des ganze vielleicht noch etwas verringern kann? danke für jeden tip echt miese abzocke + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Da könnte man eher sagen selber schuld 1. Du musst keine Angaben machen. Sprich du kannst die Tür einfach wieder zu machen. 2. Du darfst Sie nicht in die Wohnung lassen 3. Wenn Sie es trotzdem mit überreden versucht einfach sagen das es ne anzeige wegen Hausfriedensbruch gibt wenn Sie versuchen in die Wohnung einzutreten Da du bzw deine Mutter oder wer auch immer Sie reingelassen hat darfst du den spaß´bezahlen. Du bekommst alles weitere per Post Regel nummer 1, NIEMALS jemanden in die Wohnung lassen + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ hi aber du hast ja noch nix ausgefüllt oder so oder? und die hat ja auch keine zeugen, dass du das gesagt hast. wenn die mit nem schreiben auf dich zukommen kannst doch dann sagen dass du den tv erst seit 3 monaten hast oder so. bei mir kam das derletzt auch. sowas dummes da.... mfg edit: ah so die war in deinem zimmer auch drinnen? + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Wie wollen die es dir nachweisen, wie lange du den zweiten TV nutzt? Meiner Meinung nach, gibt es da bestimmt noch Spielraum, um sich rauszureden. Falls ihr sowas wie Rechtschutz habt, kannst ja mal da nachfragen, ob sie dir helfen können. Solang nichts schriftlich festgelegt wurde und du nichts zugegeben hast, dürfen sie dir eig. nicht viel anhaben können. Vllt. hast ja den Fernseher erst seit 2 Tagen... + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ ohman echt selber schuld... so ein dreck ich hab viel zu spät geschalten, die hat gleich gesagt peng hier das muss ich zahlen und da soll ich unterschreiben.... + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Du brauchst noch nicht mal die Polizei reinlassen,wenn sie keinen Hausdurchsungsbefehl haben geschweige den iwas zu sagen,höchstens deine Personalien ! + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Die dürfen ruhig einen fernseher sehen, wenn er nicht an ist Die dürfen einen fernseher hören.. Die müssen den fernseher sehen und das er grad an ist Mfg ymaas + Multi-Zitat Zitieren
#8 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ ja reingelassen haben wir die ja auch nicht + Multi-Zitat Zitieren
#10 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ 13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen? Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro. Quelle: http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#13 Wenn Absatz 2 und 3 zutreffen NICHT. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#11 21. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ was oft genug in den medien is deine eigen schuld... waren auch öfters bei uns ... immer gesagt ja ne keine auskunft wenn sie was wisen wollen dann schriftlich und dann tschüs wenn sie net gehen police---> hausfriedensbruch du musst denen NICHTS sagen + Multi-Zitat Zitieren
#12 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Soweit ich weis ist die rückwirkende Zahlung der GEZ nicht unbegrenzt. Frag mal bei der Verbraucherinformation nach! Ansonsten kann ich mich nur anschließen. Das Problem ist, dass die Tanten von der GEZ sicher nicht allein da waren. Außerdem werden sie sich irgendwo Notizen gemacht haben. Das heißt, Schriftstücke und Zeugen sind vorhanden. Um deine Zahlung kommste nicht drummrum + Multi-Zitat Zitieren
#13 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ immer alles abstreiten und die leute net ins haus lassen, wie meine vorposter schon gesgt haben, dazu haben sie kein recht und sie können dir auch nix, wenn sie net rein dürfen jetzt denke ich allerdings, dass du bezahlen muss, du has ja schon alles zugegeben auch wenn es nix schriftliches war .. wünsch dir aber viel glück, dass du die kosten nochma runtergedrückt bekomms + Multi-Zitat Zitieren
#14 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Wenn es klingelt und du machts die Tür auf und da steht ein Kerl oder eine Frau und die sind von der GEZ dann mach es wie jeder andere auch - lach einmal herzhaft sag denen Tschüss und mach die Tür wieder zu. Falls sie wieder klingeln mach die Tür auf, droh mit einer Anzeige bei der Polizei wegen Hausfriedensbruch, Belästigung, usw. und mach die Tür wieder zu. Ob du die 600-700€ jetzt bezahlen musst weiß ich leider wirklich nicht, bekam nur einmal Besuch von diesen jämmerlichen Abzockergnomen, geh aber auf alle Fälle mal zum Anwalt und google mal ein bisschen nach hilfreichen Informationen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Schau mal dort ganz unten das letzte Urteil. http://www.gez-boykott.de/Urteile.html Selbst wenn du was unterschrieben hast wäre die nachträglich anfechtbar. Und wenn du nichts unterschrieben hast, dann streite halt einfach alles ab. Dafür musst du allerdings schon ein wenig Mumm besitzen. Aber letztendlich sind die GEZ-Typen eben keine Staatsangestellten, sondern einfach nur freie Mitarbeiter, und dann würde halt Aussage gegen Aussage stehen. Aber der Mitarbeiter kann dir ja nicht nachweisen, wie lange du jetzt tatsächlich schon ein TV besitzt und benutzt. + Multi-Zitat Zitieren
#16 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ du hast gemeint das die gar nicht drin waren! ähm wie wollen die dir dann beweisen das du nen fernseher ect hast ! hab ich überlsen das ihr dem tyxp das gesagt habt??? weil wenn sie nix gesehen haben dann kann die gez dir auhc nichts + Multi-Zitat Zitieren
#17 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ GEZ ist so richtig typisch deutsch. Weiter betrügen würde ich nicht weil sonst alles nur schlimmer wird. Mach einfach das nächste Mal die Türe gleich wieder zu, du musst sie nichts reinlassen und schon gar keine unüberlegten Antworten geben. + Multi-Zitat Zitieren
#18 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Auf der Seite der GEZ steht wirklich alles... Die Grenzen des SHGB sind wirklich , sodass eigentlich so gut wie jeder zahlen muss. Du kannst versuchen, dass wenn deine Mama GEZ zahlt sie den TV über sich laufen lässt, da man ja nur 1x alles anmelden muss... + Multi-Zitat Zitieren
#19 22. Januar 2008 AW: besuch von der GEZ Selbst wenn dir ein Polizist z.B. das zu schnelle Fahren unterstellt, und du sagst:"Vergiss et, ich bin nicht gefahren und habe auch keine Ahnung wer das war!" Läuft es auf Aussage gegen Aussage hinaus. Deswegen fahren Bullen unteranderem auch immer zu 2. auf Streife Damit immer ein 2. Zeuge dabei ist. + Multi-Zitat Zitieren