Die Alkoholgrenzen für Fahrradfahrer
Die Gesetzeslage könnte nicht klarer sein. Fahrradfahrer dürfen bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. In diesem Fall erwartet sie keine Bestrafung, wenn sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen. Aber: Bereits ab 0,3 Promille kann es problematisch werden. Diese Grenze wird als relative Fahruntauglichkeit bezeichnet. Kommt es zu Auffälligkeiten wie Schwankungen beim Fahren, kann das ernsthafte Folgen haben. Passiert sogar ein Unfall, drohen besonders schwerwiegende Konsequenzen. Wird jemand mit mehr als 1,6 Promille kontrolliert, erhält er eine Strafanzeige. Zudem kommen drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu. Auch die Geldstrafe ist nicht unerheblich und beträgt in vielen Fällen ein Nettomonatsgehalt. Die Sorge um den eigenen Auto-Führerschein darf hierbei nicht unterschätzt werden.
Das Fatale an der Unfallgefahr
In puncto Sicherheit hat der Konsum von Alkohol beim Radfahren erhebliche Nachteile. Die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt deutlich. Einbeziehend die eigene Relativierung der Leistungsfähigkeit kann Alkohol die Reaktionsgeschwindigkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Das Unterlassen eines Helms oder das Fahren in unsicheren Verkehrsbereichen erhöht das Risiko weiter. Es ist schwer vorstellbar, was passieren kann.
Die Regeln beim Pedelec
Für Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie für herkömmliche Fahrräder. Dies entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine Pedelec-Akzeptanz im Straßenverkehr hängt nicht von der Motorunterstützung ab, solange die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist. Diese Räder gelten nicht als Kraftfahrzeuge. Es gibt kein zusätzliches juristisches Behördeverfahrens.
Aber beim E-Bike, das als S-Pedelec klassifiziert wird, sieht die Welt anders aus. Diese E-Bikes können unabhängig von der Muskelkraft fahren – das macht sie zu Kleinkrafträdern. Der Fahrer benötigt dafür mindestens einen Mofa-Führerschein sowie ein Versicherungskennzeichen. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls. Die Unterschiede sind signifikant, und viele sind sich dieser Nuancen nicht bewusst.
Die Promillegrenzen für E-Bikes
E-Bikes bringen ihre eigenen Regelungen mit sich. Die gleichen Vorschriften gelten hier wie für Autos. Ab 0,5 Promille ist das Fahren mit einem E-Bike eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen können sich häufen. Ungefähr 500 Euro sind der Einstieg. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei 1,1 Promille begibt sich der Fahrer in den Bereich einer Straftat. Dies kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen, indem der Führerschein mindestens für sechs Monate entzogen wird. Überdies gilt nicht zu vergessen, dass dieselben Regeln auch für E-Scooter Anwendung finden.
Fazit: Besonnenheit ist gefragt
Abschließend lässt sich feststellen, dass sowohl Fahrradfahrer als auch E-Bike-Nutzer die relevanten Promillegrenzen kennen sollten. Steigende Nutzerzahlen von E-Bikes erfordern eine erlernte Verantwortung. Alkohol und Radfahren sind keine ideale Kombination. Wer sicher unterwegs sein möchte, sollte in jedem Fall auf den Konsum von Alkohol verzichten.
Ein prinzipieller Verzicht auf Alkohol sorgt nicht nur für die Sicherheit des Fahrers – es schützt auch andere Verkehrsteilnehmer. Klare Regeln und ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol sind notwendig. Nur so kann der Verkehr auf den Straßen sicher und lebenswert bleiben.