Brillenglas gebrochen!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von sioxsux, 26. März 2010 .

Schlagworte:
  1. 26. März 2010
    Hoi leute.
    Vorhin ist mir beim brilleputzen ein brillenglas gebrochen -.-
    da genau wo die schraube plaziert ist. ich besitze eine randlose brille, und habe sie mit brillenputztüchern gesäubert. und da da so schlieren waren, habe ich nur von einer seite aus ganz leichten druck ausgeübt und diese zu entfernen. und dann hats klack gemacht, und das glas war durch. ich bin auf die brille angewiesen und hatse jetz improvisorisch mit tesa zusammengeklebt :lol: diese brille is vllt 1 1/2 monate alt. wie schauts aus mit garantie etc? übernimmt das ein optiker? kann ich da irgendwie be n das er das glas zahlt? es kostet 20euro, habe aber momentan NICHTS an geld, und meine mutter würd sich nur aufregen wenn sie wieder zahlen müsse.

    gruß,
    sioxsux
     
  2. 26. März 2010
    AW: Brillenglas gebrochen!

    Bei mir ist es so:

    Ich bin bei Fielmann und für (glaube ich 7 euro oder warens 17? im Jahr) habe ich ne Versicherung für die Brille. Vielleicht hast du auch soetwas? (oder ähnliches?)

    Was du sonst noch machen könntest, du suchst dir nen guten Kollegen oder Bekannten der das über seine Haftpflichtverischerung laufen lässt. Habe ich auch schon gemacht.

    Er sagt einfach er hat sich draufgesetzt, oder ist draufgetreten.
    -> heißt, es entstehen keine kosten für dich und auch nicht für ihn und du bekommst die Brille ersetzt.


    #mkey
     
  3. 26. März 2010
    AW: Brillenglas gebrochen!

    Danke für die antwort.
    Könnte man bei der Versicherung angeben, dass mein Vater z.b. die Brille für mich geputzt hat und als er am rand die flecken entfernen wollte, das glas gebrochen ist? ich mein, da wo der bügel befestigt ist, da entstehen zwangläufig fettflecke, die wirklich schwierig zu entfernen sind.
     
  4. 26. März 2010
    AW: Brillenglas gebrochen!

    also, immer dran denken, das ist betrug und das für 20 euro!! wenn würde ich das mit dem draufsetzen nehemen, vll noch unter einer Zeitung, passiert ja desöfteren wirklich so!!
     
  5. 26. März 2010
    AW: Brillenglas gebrochen!

    Nein, kannst du nicht. Du bist (höchstwahrscheinlich) über den Haftpflichtvertrag deines Vaters mitversichert und unter mitversicherten Personen untereinander können keine Ansprüche über die Haftpflicht-Versicherung reguliert werden.

    Wenn du schon Versicherungsbetrug begehen willst, musst du den "Schaden" über die PHV eines Kumpels einreichen. Ihr müsst euch nur eine glaubhafte Geschichte einfallen lassen (je nach dem, wie der Bruch aussieht, kann man erkennen, ob sich jemand draufgesetzt hat oder draufgetreten ist (verbogener Bügel, gerader Bruch etc.)). Aber das musst du für dich selber entscheiden.
     
  6. 27. März 2010
    AW: Brillenglas gebrochen!

    Da ich selber Brillen Träger bin und dazu noch Fielmann Kunde weiß ich, daß es bei Fielmann 3 Jahre Garantie gibt.

    Allerdings wirst du beweisen müssen, daß du keine Schuld dran hast, sondern der Fehler bei der Brille liegt.

    Sofern Du keine fahrlässige Beschädigung durchgeführt hast, hast Du auf Brillengläser die gleiche Garantie wie bei anderen Sachen.

    .
     
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