Bundestag berät Cyberkriminalitäts-Gesetz: Schutz vor Hackern, Sorge vor Überwachung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 19. März 2009 .

  1. 19. März 2009
    Darf der Staat Online-Daten seiner Bürger sammeln, um Regierungscomputer zu schützen? Warum sollen private Internetanbieter künftig die Daten ihrer Nutzer speichern? Darüber streiten sich Datenschützer und Behörden bei der Neugestaltung des sogenannten BSI- und des Telemediengesetzes.

    Angriffe aus dem Internet auf Computer nehmen drastisch zu, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Opfer von Internetkriminalität – Hacker-, Trojaner-, oder Wurmangriffen – sind aber nicht nur Privatpersonen. Im Fokus von Cyberhackern stehen zunehmend staatliche Regierungsnetze, sei es in Ministerien, Bundesbehörden oder sogar im Kanzleramt. Dort konnten 2007 chinesische Hacker ihre Spionagetrojaner per E-Mail einnisten.

    "Wir brauchen eine effektive Abwehr von Angriffen auf unsere Computernetze", fordert Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Um die staatlichen Computernetze besser zu schützen, soll deshalb die IT-Sicherheitsbehörde des Bundes größere Kompetenzen erhalten.

    Dazu muss aber zuerst das sogenannte BSI-Gesetz geändert werden. Heute wird sich der Bundestag in einer ersten Beratung damit befassen.

    BSI-Gesetz soll Regierungsnetze vor Hackern schützen

    Nun bestreitet in der politischen Diskussion niemand, dass es im Interesse der Bürger ist, dass der Staat seine Computernetze schützen will. Doch bei der Frage, mit welchen Mitteln Gefahren aus dem Internet am besten abgewehrt werden sollen, scheiden sich die Geister. So sieht der entsprechende Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, dass das BSI künftig "Protokolldaten" aus dem Betrieb der Kommunikationstechnik des Bundes erheben, speichern und automatisiert auswerten sowie zur Abwehr von Schadprogrammen auch Telekommunikationsinhalte untersuchen darf.

    Mit anderen Worten: Jede E-Mail, jeder Schriftverkehr, jedes Ansurfen eines Regierungsrechners hätte zur Folge, dass das BSI diese Daten von Bürgern künftig speichern und automatisiert auswerten dürfte.

    Kritik von Datenschützern: "Das geht zu weit"

    Der Entwurf, der das Bundeskabinett bereits im Januar passiert hat, stößt bei Datenschützern und IT-Experten auf Widerstand. "Das geht viel zu weit", kritisiert etwa Hartmut Pohl von der Gesellschaft für Informatik im Gespräch mit tagesschau.de. "Das Gesetz formuliert hier die ständige verdachtslose und sogar anlasslose vollständige Überwachung von Verbindungsdaten und Inhalten der gesamten Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger, die mit Bundesbehörden kommunizieren." Einem Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet, befürchtet der IT-Experte.

    Auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, fordert im Gespräch mit tagesschau.de Änderungen am geplanten Entwurf. Viele Formulierungen im Gesetz seien "stark interpretationsbedürftig" und müssten präziser definiert werden. So müsse klar gestellt werden, dass "automatisierte Auswertung kein personenbezogenes Auswerten sein darf." Nur durch eine Anonymisierung der Daten könne verhindert werden, dass das "völlig richtige Ziel der Abwehr von Schadprogrammen" zu Lasten des Datenschutzes gehe. Die Daten des Einzelnen müssten vor einem staatlichen Zugriff geschützt werden. Insofern sei der vorliegende Entwurf noch "unausgereift".

    Ähnlich kritisiert der Bundesrat das geplante Gesetz. Die Länderkammer fürchtet in einer Stellungnahme von Anfang März "allgemeine Einschüchterungseffekte bei den Nutzern". Zudem lasse die Verfassung eine anlasslose "Auswertung 'ins Blaue hinein'" überhaupt nicht zu.

    Schäuble: "Ich kann das nicht ernst nehmen"

    "Der Datenschützer, der sagt, es würde Surfverhalten protokolliert, hat es einfach nicht verstanden. Das kann ich dann nicht ernst nehmen", insistiert dagegen Bundesinnenminister Schäuble im Videochat von tagesschau.de. Es gehe nur darum, "eingehende Mails zu registrieren". Falls es zu einem Angriff käme, könne man dann feststellen: "In welcher Mail war die Schadpost angehängt. Nicht mehr und nicht weniger."

    Pohl hingegen fürchtet einen Missbrauch der gesammelten Datensätze. "Hier dürfen Inhaltsdaten gespeichert werden, wenn ein Angriff vorliegen kann. Da das Internet generell als völlig unsicher bezeichnet werden muss, besteht natürlich generell die Gefahr von Angriffen, also kann und darf das BSI immer Inhaltsdaten speichern." Was mit diesen Daten dann konkret geschehe "kann doch niemand kontrollieren", sorgt sich Pohl. Sicherungsmechanismen, wie etwa der bei der Novelle des BKA-Gesetzes beschlossene Richtervorbehalt, seien überhaupt nicht vorgesehen.

    Der IT-Experte kritisiert zudem die parallel geplante Änderung des Telemediengesetzes. Bislang durften private Dienstanbieter lediglich die Verbindungsdaten ihrer Nutzer speichern. Die Gesetzesnovelle soll es den Internet Service Providern (ISP) ermöglichen, künftig vorbehaltlos die Nutzungsdaten der Sprach- und Datenkommunikation aller Benutzer zu überwachen. "Die neuen Gesetze der Politik zur Überwachung der Online-Aktivitäten dürfte früher oder später zu einer Internet-Zurückhaltung der Bürger führen – aber eben nicht zu mehr Sicherheit", befürchtet Pohl.

    Datenschützer hoffen auf Parlamentarier


    Er beklagt generell, dass die Autoren des Gesetzesentwurfs "nicht so technikaffin" seien, "wie wir uns das wünschen würden." So fordere das Gesetz eine "sofortige und spurenlose Löschung" personenbezogener Daten. Dies sei aber eine "technische Unmöglichkeit". Daten in Computern und auch Datenträgern könnten nicht spurenlos gelöscht werden. Selbst aus geschredderten Festplatten könnten Spezialisten noch Daten generieren.

    Datenschützer Schaar setzt nun auf die Macht des Parlaments. "Ich glaube, dass meine Anregungen bei vielen Abgeordneten auf offene Ohren stoßen." Der Meinungsbildungsprozess zum neuen BSI-Gesetz sei schließlich "noch nicht abgeschlossen."

    Quelle: tagesschau.de
     
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