BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ThKo4, 7. Mai 2009 .

  1. 7. Mai 2009
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber für unrechtmäßig erklärt. Die Razzia erfolgte lediglich auf Basis eines sehr vagen Verdachtsmoments.

    Ein Nutzer hatte zuvor Strafanzeige gestellt, weil in dem Forum angeblich Links zu urheberrechtlich geschützten Inhalten zu finden seien. Untermauert wurde dies mit einigen Screenshots. Das Amtsgericht Augsburg ordnete daraufhin die Durchsuchung wegen des Verdachts auf die Verbreitung geschützter Inhalte an. Zwei Rechner wurden dabei beschlagnahmt.

    In einer Beschwerde gegen die Razzia verwies der Forenbetreiber darauf, dass die entsprechenden Beiträge, in denen die Links zu finden waren, von anderen Nutzern veröffentlicht wurden und er davon zum Zeitpunkt der Anzeige keine Kenntnis hatte. Außerdem verwiesen die Links auf Dateien, die bei Rapidshare gehostet waren.


    Die Polizei hatte sich offenbar nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen. Weder wurde nachgesehen, wohin die Links führen, noch wurden die auf türkisch verfassten Forenbeiträge übersetzt. Das Landgerichts Augsburg wies die Beschwerde jedoch als unbegründet zurück.

    Der Betroffene wandte sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil fest, dass das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung mit der Durchsuchung verletzt wurde. Weder habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, noch seien die anschließenden Ermittlungsmethoden verhältnismäßig gewesen, hieß es.

    "Da die Links in Diskussionsbeiträgen enthalten waren, kam als mutmaßlicher Täter jeder potentielle Nutzer des Forums in Betracht. Aus welchen Gründen gerade der Beschwerdeführer, nicht aber einer der zahlreichen Nutzer des Forums die Links öffentlich zugänglich gemacht haben soll, wird in den angegriffenen Entscheidungen nicht ansatzweise erörtert", so die Verfassungsrichter.

    Damit habe bereits das Amtsgericht verfassungswidrig gehandelt. "Das Landgericht hat den Verfassungsverstoß fortgesetzt. Auf das detaillierte Beschwerdevorbringen ist das Landgericht nicht eingegangen. Es hat dem Beschwerdeführer damit die von Verfassungs wegen gebotene Klärung der Berechtigung der Durchsuchung versagt", stellt das Urteil weiter klar.

    BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber
     
  2. 7. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Hmm...so was passiert sicher immer öfter. Das Gesetz selber verstößt gegen sich selbst,
    weil die ja unbedingt einen schuldigen finden müssen. Und ob ders wirklich is "Pah, wen störts".
    So was kann ich gar nicht leiden. Das sogar ein Gericht verfassungswidrig handelt....
    Heutzutage meinen die Gesetzeshüter, sie können sich alles erlauben...
     
  3. 7. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    ich denke mal auch, dass es tausende solcher fälle gibt, aber weilö ja auf anordnung eines gerichts gehandelt wurde, traut sich wieder keiner was zu sagen bzw. "is schon alles rechtmäßig". find ich echt gut, dass der kerl zum bvg gegangen ist und geklagt hat!

    sowas sollts viel öfter geben! dann meinen die sch***** bu***** wenigstens nicht, sie könnten sich alles erlauben!

    aber das find ich echt krass, es wurd sich nicht mal die mühe gemacht, die links zu prüfen oder die türkischen texte zu übersetzen! das ist mal wieder typisch deutscher bullenstaat!
     
  4. 7. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Ich denke 98% der leute denen sowas widerfährt können es sich einfach finanziell nicht leisten durch mehrere instanzen hindurch zu klagen und einspruch zu erheben,..
     
  5. 13. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Fakt ist: Selbst wenn man sich mit seinen Rechten auskennt hat man in deutschland keine, ich hatte vor 3 Jahren eine Hausdurchsuchung (Weil eine gruppe Jugendlicher bei uns eingebrochen ist und den Cops dann erzählen wollte ich wäre ein Dealer), selbstverständlich wurden meine Rechte von den Beamten eigenmächtig eingeschränkt (u.a. durfte ich nicht an mein Telefon, durfte mich nicht bewegen, durfte nicht in jedem Zimmer bei der Durchsuchung anwesend sein etc.), als ich denen dann gesagt habe was für rechte ich habe wurde mir damit gedroht mich während der Durchsuchung ins Revier zu schaffen und mich anständig zu vermöbeln, dann wüsste ich was für Rechte ich habe.

    Selbstversttändlich haben die nix gefunden (außer einer alten Bong) und ich habe Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten eingelegt wegen der Einschränkung meiner Rechte.
    Und was geschah? Nichts!

    Wir leben in keiner Demokratie sondern haben die netten Eigenschaften der DDR-Bullen und Politiker übernommen.
    Und wenn jetzt einer kommt und über die Linken lästern will (weil die ja IMMER die bösen sind, wird von den Medien, besonders vom ASV, ja auch immer so schön rumgelogen), CDU/CSU und SPD sind die wahren Lumpen, oder wer zieht euch das Geld aus den Taschen und bemuttert Euch nach alter Stasi-Manier (ich sag nur Zensur)? Genau, unsere aktuelle Regierung, und NICHT die Linke.
     
  6. 13. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Problem: Die Linken wären nicht besser!!! Ich denke sogar noch viel schlimmer!!!

    Na ja das Thema ist ganz nett. Ist halt mal einer von 10.000 durchgekommen im Rechte verteidigen. Die Frage ist nur ob es wirklich was hilft. Der hat wahrscheinlich sein Leben lang einen "roten Haken" neben seinem Namen auf der "Zeugen"-Akte der Polizei. Und immer wenn was mit ihm ist, bekommt er das zu spüren.
     
  7. 13. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Habe ich das übersehen oder steht wirklich nirgends um welches Forum es geht?

    Grüße
     
  8. 13. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Ich frag mich nur was bringt das? Das BVG sagt dann "Böse böse Polizei, ihr hättet das nicht gedurft" aber das hält die ja nicht davon ab trotzdem weiter so zu verfahren...
     
  9. 13. Mai 2009
    AW: BVG rügt Hausdurchsuchung bei Forenbetreiber

    Wieso schimpft ihr gegen die Polizei? Die Durchsuchung war, so wie ich das Verstanden habe, eine Anordung vom Amtsgericht! Die Polizisten haben also nur einen Dienstbefehl ausgeführt.
    Der Forenbetreiber hatte dann beim Landgericht Beschwerde eingelegt und diese wurde abgelehnt, woraufhin es zum BVG ging.

    Manche mögen es hier echt die Tatsachen zu verdrehen. Hauptsache immer auf die Polizei drauf... Manche sollten erstmal richtig lesen lernen. Denn die Polizei ist nur Ausführendes Organ und ohne eine Anweisung dürfen die keine Hausdurchsuchung machen!
     
  10. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.