Bzgl. Widerrufungsrecht

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von TS|2k4, 16. Dezember 2006 .

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  1. 16. Dezember 2006
    Hey RR'ler

    und zwar geht's um folgendes.
    Mein Bruder hat sich im Inetshop ne GraKa bestellt, die heute auch angekommen ist.
    Nun leider ist diese aus irgendwelchen Gründen nicht mit seinem Rechner kompatibel.

    Meine Frage.

    Kann ich den Vertrag widerrufen, wenn die GraKa schon ausgepackt und einmalig eingebaut (um zu überprüfen ob sie dunzt) worden ist. Möchte jetzt nicht unnötig etwas zurückschicken, was nach 7 Tagen wiederkommt, da es nicht möglich ist, oder so?

    Außerdem, wenn die widerrufung nicht möglich wäre, wie würde es dann gehen?

    Bedanke mich schon mal bei allen helfern.

    BW gehen bei hilfe raus

    thx!
     
  2. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    Also wenn sie nicht mehr Originaleingepackt ist; das heißt, dieses Siegel wurde beim Öffnen der Packung zerissen, hast du eigentlich kein Umtauschrecht mehr, es sei denn die Leute dort sind korrekt, was ich bei einem Online-Shop nicht vermute.


    ALSO RECHTLICH NEIN
     
  3. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    ALso ich kenn das so das du 7 tage wiederrufsrecht haste ohne angaben von gründen. Wenn ein defekt vorliegt den du erzeugt haste bezahlst du denn wert wenn dies nicht der fall ist. Sollte muss es gehen. Also alternate hat es bei mir ohne beanstandung zurückgenommen. Das einzige was ist du bezahlst die versand kosten
     
  4. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    Sollten die Graka eig wieder nehmen. Die von Alternate haben bei mir damals auch net gemeckert( die sind korrekt drauf )
     
  5. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    mhh.. gesetzlich sind ja 14-Tage Widerrufungsrecht vorgeschrieben...

    ja die verpackung musste ja aufgerissen werden um zu sehen, ob sie funkt..
    also sagste, kein widerrufungsrecht?

    Vll ne andere Idee damit ich an das Geld dran komme?

    thx erstmal.. bws gehen jetzt raus!
     
  6. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    das widerrufsrecht haste trotzdem. welcher shop ist das?


    mfg
     
  7. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    widerrufsrecht hast du auf jeden fall, das steht dir gesetzlich zu bei verträgen im fernabsatz.
    bis zu 14 tage nach kauf kannst du den vertrag ohne angabe von gründen widerrufen.
    wenn der bestellwert über 40 € ist muss der verkäufer sogar die versandkosten erstatten.

    im schlimmsten fall werden sie dir einen gewissen abschlag vom verkaufspreis machen, weil sie die ware nicht mehr als neu verkaufen können, dies ist jedoch selten. die meisten großen online-shops machen keinerlei probleme und überweisen dir das geld schnell auf dein konto zurück.
     
  8. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    Ja das mit dem Widerrufsrecht stimmt ja alles, allerdings gilt es doch für Waren, die eingeschweißt waren, es aber nichtmehr sind, nicht. Das bedeutet das "die" zu gar nichts mehr verpflichtet sind.
    ?(
     
  9. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    Ich hab mal das BGB gezückt und den entsprechenden Paragraphen rausgesucht: §312d müsste der entsprechende sein, der hier die gesetzliche Grundlage bietet und soweit ich gelesen habe gilt das mit dem Versiegeltbleiben der Verpackung nur bei Software, Audio und Videoaufzeichnungen (§312d Abs. 4 Satz 2). Es ist aber sicher am besten du schlägst das selber noch einmal nach.
     
  10. 16. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    er darf aber die ware in augenschein nehmen, wie es ihm im geschäft auch möglich gewesen wäre und sie auch auf funktionsfähigkeit prüfen. ein durchtrenntes siegel ist also kein grund das gesetzlich vorgeschriebene widerrufsrecht außer kraft treten zu lassen. auch wertminderung ist nicht zulässig. diese kann nur erhoben werden wenn gebrauchsspuren an der ware auszumachen sind und die verpackung der ware dermaßen beschädigt ist, das sie nicht mehr in den orginalzustand verstzt werden kann. wie schon gesagt gehören beschädigte siegel nicht dazu.


    mfg
     
  11. 17. Dezember 2006
    AW: Bzgl. Widerrufungsrecht

    Bei dem Shop handelt es sich um folgenden:

    http://www.computeruniverse.net



    Danke auch allen anderen.... bws sind alle raus!
    Werde die GraKa dann morgen einfach mal dahin versenden...
     
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