Darf man das Tempolimit beim Überholen wirklich ignorieren?

Das Überholen auf der Straße stellt eine besondere Herausforderung dar, besonders im Hinblick auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Viele Verkehrsteilnehmer stellen sich die Frage: Ist es wirklich erlaubt, das Tempolimit zu überschreiten, wenn eine Überholsituation besteht? Die Antwort auf diese häufige Fragestellung ist komplex.

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Darf man das Tempolimit beim Überholen wirklich ignorieren?

von   Kategorie: Politik & Recht
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Tempolimit und Überholvorgänge – Ein rechtliches Dilemma


Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist in diesem Kontext entscheidend. Nur wenn ein Fahrzeugführer mit einer „wesentlich höheren Geschwindigkeit“ als der zu überholende Fahrer fährt, ist das Überholen erlaubt. Aber wie definiert sich eine „wesentlich höhere Geschwindigkeit“ genau? Wenn jemand beispielsweise bei 70 km/h lediglich mit 66 km/h fährt, könnte man annehmen – rein theoretisch – dass eine Überschreitung des Tempolimits gerechtfertigt ist. Falsch – das ist nicht der Fall.

Hohe Strafen durch Blitzer drohen – Ein Warnhinweis


Wichtig ist zu verstehen – die Gesetze sind klar. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung während des Überholens kommt es zu empfindlichen Strafen – und zwar unabhängig von der Überholsituation. Moderne Blitzgeräte können mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwachen. Folglich kann es dazu kommen, dass Autofahrer beim Überholen geblitzt werden. Ein schockierendes Szenario für viele. Deswegen gilt: Das Ignorieren der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Bußgelder außen und innen – Ein Überblick der Strafen


Außerhalb von Ortschaften bestraft der Bußgeldkatalog Pkw-Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h überschreiten, mit mindestens 48,50 Euro. Der weitere Verlauf beträgt: Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h – 128,5 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ab 26 km/h bestehen zusätzlich die Gefahr eines einmonatigen Fahrverbots. Ab 41 km/h ist das Fahrverbot automatisch. Bei dieser Geschwindigkeit fallen auch zwei Punkte und 348,50 Euro an. Wer dann noch dreister ist und über 70 km/h schnell ist, der muss mit einem Bußgeld von 738,50 Euro sowie zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen – eine gefährliche Situation!

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Strafen noch härter. Hier steigt das Bußgeld bereits ab 58,50 Euro. Bei einer Maximalauszahl von 843,50 Euro befindet man sich in einem riskanten Bereich. Ab 21 km/h gibt es ebenfalls Punkte, wobei sich deren Anzahl verdoppelt. Auch das Fahrverbot wird schneller greifbar – bereits bei 31 km/h kann die Strafe in Kraft treten.

Weniger bekannte Überholregeln – Ein genauerer Blick


Die StVO schreibt klare Regeln vor. Überholvorgänge dürfen nur bei einer unmissverständlichen Verkehrslage durchgeführt werden. Zudem besteht die Pflicht, genug Seitenabstand zu halten. Innerorts sind dies mindestens 1,5 Meter, während außerorts 2 Meter Abstand zu Fußgängern und Radfahrern gewahrt werden müssen. Autofahrer haben allerdings das Recht, den Überholvorgang durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen anzukündigen, solange der gegenläufige Verkehr es erlaubt.

Verhalten von redlichen Überholten – Ein Austausch der Verantwortung


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verhalten der Fahrer, die überholt werden. Diese dürfen den Überholenden nicht behindern – es obliegt ihnen, die Geschwindigkeit nicht zu beschleunigen. Langsame Fahrzeuge müssen zudem bereit sein, ihre Geschwindigkeit anzupassen und gegebenenfalls an geeigneter Stelle zu reduzieren. Solche Regeln sind essenziell, um allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres Fahren zu ermöglichen.

Zusammenfassend läßt sich festhalten: **Das Ignorieren von Tempolimits ist nicht nur rechtlich fragwürdig, es kann auch erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.** Die Regeln zur Sicherheit im Straßenverkehr sind von großer Bedeutung und sollten von jedem Verkehrsteilnehmer stets beherzigt werden. Ein Umdenken ist notwendig, um sich selbst und andere zu schützen.