#1 20. Juli 2016 Hallo zusammen, meine Eltern haben sich vor ein paar Wochen ein Haus gekauft auf dessen Grundstück so ein Mast der Deutschen Bahn steht. Im Grundbuch ist dieser Mast nicht eingetragen. Die Fläche, auf dem dieser Mast steht ist etwa 4 qm groß. Falls i-was mit diesem Mast passiert, muss das Grundstück auch betreten werden. Damit die überhaupt an den Mast drankommen, müssen meine Eltern soviel Unkraut zupfen usw....also eigentlich nur Ärger. Bekommt man hierfür vllt 'ne Entschädigung, dass der Mast dort stehen kann? Oder lieber gleich zur Flex greifen, damit die DB aufmerksam wird? Ich habe über einen längeren Zeitraum im Netz recherchiert oder Leute gefragt, aber leider nicht fündig geworden. Wäre euch sehr dankbar. Ansonsten müssten wir wohl eine Klage einreichen. MfG + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. Juli 2016 AW: Deutsche Bahn - Mast auf Grundstück Normal stehen solche Begehungsrechte im Grundbuch drin, ansonsten müsste ein Vertrag mit den vorherigen Besitzern existiert haben. Fragt doch mal diese. Der Vertrag ist natürlich nicht gültig es sei denn ihr habt diesen inklusive dem Kaufvertrag mit Unterzeichnet bzw übernommen. Ein Notar hätte das aber alles erwähnt. Grunddienstbarkeit – Wikipedia Das würde aber alles im Grundbuch vermerkt sein. Bist du dir sicher das diese 4qm nicht ausgeschnitten sind also ein eigenes Flurstück sind? + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. Juli 2016 AW: Deutsche Bahn - Mast auf Grundstück Nicht immer ^^ Und manchmal lesen die so schnell vor, da haste keine Chance --- Zum Thema: Abteilung 2 im Grundbuch abchecken, wurde vllt dieses Recht mal fälschlicherweise gelöscht oder auch nie eingetragen durch Fehler dritter - da muss man sich vergangene Kaufverträge für dieses Grundstück anschauen. + Multi-Zitat Zitieren