Deutscher Video Ring - Vertragsfalle?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von nothing, 25. April 2010 .

Schlagworte:
  1. 25. April 2010
    Hallo Leute,

    habe da ein Problem.. Anfang des Jahres wurde ich auf der Straße von so Typen angesprochen die mir einen Vertrag mit dem Deutschen Video Ring untergejubelt haben. Sie haben es schön und gut geredet, vonwegen es wäre alles Billiger etc... letztenendes habe ich unterschrieben und nicht drauf geachtet, dass ich nun monatlich ca. 40 euro zahlen muss. Habe die Kündigungsfrist versäumt gehabt.. Eine Kündigung habe ich in den letzten Tagen geschrieben und als Antwort wurde mir geschrieben, dass ich unterschrieben hätte und nun 2 Jahre zahlen müsse. Meine Kündigung wäre für 2012 vorgemerkt.

    Ich weiß es war verdammt dumm von mir .. Aber gibt es vielleicht irgendeine möglichkeit dort wieder raus zu kommen?



    Lg
     
  2. 25. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Sowas ähnliches ist mir auch passiert, ich habe dann da angerufen und zu dem Netten Herren am Telefon gesagt das ich das nur EINMALIG unterschrieben hab, der hat gesagt das wäre auch für 24 Monate gewesen, dann habe ich gesagt das die von meinen Anwalt hören und er dann sofort gemeint hat, "Oh da haben sie aber Recht, das war nur Einmalig". Es ist dann storniert worden und ich hab von dennen nix mehr gehört.


    Mfg
    Fanatico
     
  3. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    hallo,

    als erstes würde ich zu deiner bank gehen und den bankeinzug des deutschen video rings sperren lassen und den abgebuchten betrag zurück buchen lassen. die verbraucherzentrale wäre vielleicht auch eine möglichkeit. glaube nicht, dass die damit durchkommen, denn die abzocke scheint schon bekannt zu sein. wenn du danach googlest wirst du feststellen, dass das system hat und du nicht der einzige bist.

    gruß
     
  4. 26. April 2010
    Verträge die auf der Straße abgeschlossen werden sind nicht gültig!

    Stichwort: Telemediengesetz.

    ... es können keine Verträge auf der Straße abgeschlossen werden die anschließend auch gültig sind, wenn man nicht über sein Widerrufsrecht usw. aufgeklärt wird. Außerdem wird man auf der Straße "überrumpelt" ...

    z.B. kannst du dir keine Handyverträge in der Innenstadt andrehen lassen von irgendwelchen Vertretern o.Ä ... kannst das alles Widerrufen weil du überrumpelt wurdest und dir deine Rechte nicht genannt wurden.

    2. Stichwort: Überrumplung - ist kein Witz.

    1x zum RA und die Sache ist gegessen.
     
  5. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    vertrag ist vertrag. Wenn du unter einen Vertrag deine Unterschrift setzt ists abgemacht, egal ob auf der straße, im büro oder im zoo bei den affen!
     
  6. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Da muss ich dir Recht geben. Sollange du auf die 14 tägige Rücktrittsfrist hingewiesen wurdest, sollte dieser Vertrag rechtens sein.
     
  7. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Ich hatte 1Jahr lang Medienrecht und ich kann auch mit guten gewissen mitteilen, dass "überrumplungsverträge" 101% nichtig sind.

    Ihr habt nicht im Büro gesessen, Konditionen vereinbart du wurdest nicht aufgeklärt etc. das spricht alles gegen den Typen der deine Untschrift hat.

    Und Vertrag ist auch garantiert nicht Vetrag - ihr habt keine Ahnung vom BGB, Schutzrechten usw. und wollt dem Jungen hier einen erzählen ... halbwissen tötet Menschen!
     
  8. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Der DVR ist bei uns nur ne Videothek, die ihre Filme/Spiele fuer 60cent pro Tag ausleiht.
    Noch nie was von nem Vertrag bei denen gehoert.

    Ist das nur ne andere Abzockfirma, die den selben Namen hat, oder was?
     
  9. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    1. Oh mein gott wenn du glaubst ein vertrag sei nur gültig wenn man in einem büro sitzt, dann hast du was während deiner ausbildung falsch gemacht. Vorallem wenn du das "Büro" so wichtig nimmst muss ja auch iwo im gesetz klar definiert sein, was als büro gilt!

    2. Wenn sich beide partein mit dem ersten entwurf des vertrags einig sind dann muss man ja auch keine konditionen aushandeln - es geht hier um ne Abzocke auf ner Straße und nicht um nen Fußballspieler der bei nem Verein unterschreibt!

    3. Der Typ muss dich nicht aufklären, wieso auch? Steht doch alles im Vertrag drinn. Wer lesen kann ist klar im Vorteil oder Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Alle 3 Punkte sprechen dafür, dass das Abzocke ist aber der Vertrag ist gültig, da kannst du mit deinem BGB oder Schutzrecht oder was auch immer ankommen....Vll vertust du dich grade mit "Verträge am Telefon abschließen", denn die sind nicht gültig, aber da setzt man ja auch nicht seine unterschrift iwo drunter

    Einfach mal aufpassen wo man seine daten und vorallem seine Unterschrift rausrückt. Immer vorher lesen lesen lesen......gott leute ich fühl mich hier grad wie der Board-papa der alle erziehen muss
     
  10. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Ich glaub reQ hat schon Ahnung von dem, was er da von sich gibt...

    Ich hatte mal genau den selben Mist unterschrieben. Wurde auch eher "überrumpelt" und hab unterschrieben, damit mit der Typ nicht mehr aufn Sack geht. Danach bin ich aber gleich nach hause und hab von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und das per Einschreiben hingeschickt.

    So, jetzt ruf doch einfach da an und sag den, dass dich der Typ auf der Straße nicht sachgemäß aufgeklärt hat und droh denen mit einem Anwalt, sobald die irgendwelchen Faxen machen.

    Btw. wie erklärt man sich die Aussage, wenn es alles rechtens gelaufen ist? Dann hätten sie wohl kaum den Vertrag gekündigt, nur weil er mit einem Anwalt droht, wenn das alles rechtens gewesen wäre. Noch ein Punkt für reQ's Aussage...
     
  11. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Ich würde der Verbraucherzentrale eine e-mail zukommen lassen.

    Nicht jeder Vertrag ist gültig. Wenn dort Klauseln drin stehen die nicht in Ordnung sind, bringt auch eine Unterschrift nichts.

    Grundsätzlich kann man Verträge unterschreiben wo man will. Bei diesen dubiosen "auf der Straße"-Verträgen gelten aber besondere Dinge.

    BGB - Einzelnorm

    lexetius.com: Entscheidungen: BGH, Urteil vom 9. 9. 2004 – I ZR 93/02

    Ich könnte mir vorstellen, dein Fall ist ähnlich wie dieser hier - unbedingt durchlesen.

    http://www.mdr.de/escher/6677759-hintergrund-6675818.html
     
  12. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Würd ich mir mal folgendes druchlesen:


    http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/consumer-protection/canvassing-selling/index_de.html

    Oder den netten §312 BGB:
    § 312 BGB Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften - dejure.org

    Insofern hat der gute Herr req nicht ganz unrecht
     
  13. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring


    Was laberst du den da? Ich hab geschrieben das ich das für EINMALIG unterschrieben hab!

    Die haben mir nen 24 Monate vertrag untergejubelt..

    Also les mal gescheiter.
     
  14. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Was willst du jetzt von mir? Hab ich irgendwas gesagt, das dagegen spricht? Du hast es unterschrieben und dir wurde versichert, dass du nur einmalig zahlen musst. Tja, aber das war wohl nicht so ganz richtig, also kannst du den Vertrag als nichtig erklären lassen, da du unter falschen Angaben beraten wurdest. Komm mal auf den Teppich und DU solltest mal besser lesen, was du unterschreibst...

    //Ups, hab dich gerade mit dem Threadersteller verwechselt. Aber naja, weiß trotzdem nicht, was du von mir willst. Habe dich in keinerlei Hinsicht angegriffen oder sonstwas. Wollte mit deiner Aussage lediglich die Aussage von reQ stützen. Meine , reg dich auf wegen irgendeiner . Nur weil ich dich gequotet habe, heißt es nicht gleich, dass ich irgendwas negatives von dir will. Solltest vielleicht erstmal richtig lesen, bevor du mich hier vollquatscht.

    BTW: dennden.de - Unterschied zwischen denn den - neue Rechtschreibung
     
  15. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring



    Junge wenn da steht das ich nen Einmaligen Vertrag unterschrieb, und ich dann erfahre das ich nen 24 Monatigen Vertrag aufgedrückt bekommen hab, dann les es doch mal gescheit und laber nich irgendwas von rechtens gelaufen und so.


    Naja versuch es mal so wie ich, vilt kommst aus der Sache noch raus.


    Fanatico
     
  16. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    ich hatte ansich genau das gleiche problem!

    mir wurde durch völlig bescheuerte umstände ein zeitungsabo untergejubelt.
    ich habe mich im internet reichlich über die firma um die es ging informiert und dann mal da angerufen.
    meist sind diese firmen extrem unserieus und schon polizeilich bekannt.
    ich habe nach viel telefoniererei mit einer leitenden person gesprochen und einfach behauptet......."mein vater ist staatsanwalt und ich würde sofort klage gegen die firma einleiten"..........siehe da ..eine woche später hatte ich die kündigung im briefkasten und alles war gut!

    immer hartneckig bleiben und rumnerven....probiers mal mit der selben masche wie ich vielleicht kriegen die dann ja auch angst und lassen dich den vertrag kündigen.

    mfg daniel disco
     
  17. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Alter, bist du ein bißchen hängengeblieben? Habe doch kein Wort gegen dich gesagt, und auch nicht behauptet, dass du lügst oder sonstwas. Habe lediglich gesagt, dass der Vertrag, den du unterschrieben hast, wohl nicht rechtens war, da sie ihn sofort gekündigt haben, als du ihnen mit einen Anwalt gedroht hast. Gott, bitte lass Hirn regnen...
     
  18. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Große Schrift heißt noch lange nicht, dass man recht hat!

    nach deiner these wären abertausende kaufverträge aufm wochenmarkt nichtig... mit dieser aussage hast du definitiv kein recht...

    hat wohl nicht viel geholfen^^ (btw. kann ich da drüber: 3 Jahre Privatrecht, öffentliches Recht, Verwaltungsrecht und Datenschutzrecht)


    ein vertrag zwischen 2 personen ist zunächst einmal ein vertrag, wenn 2 sich deckende willenserklärungen vorliegen, wobei die willenserklärungen den subjektiven und objektiven tatbestand einer willenserklärung erfüllen müssen und diese nicht angefochten werden.

    nun kann es sein, dass der anspruch des gläubigers gegenüber dem schuldner erlischt.
    der TS könnte hier von seinem widerrufsrecht nach §312 I 1 Nr. 3 BGB iVm. §355 BGB gebrauch machen. dazu ist es notwendig, dass die frist für den widerruf noch nicht abgelaufen ist.

    diese beträgt normalerweise 2 wochen, ab aufklärung über das widerrufsrecht (§355 II 1 BGB). wurde keine ordnungsgemäße belehrung durchgeführt, so erlischt das widerrufsrecht nie (§355 III 3 BGB).

    [stark verkürzte version eines "gutachten"]

    abschließend kann ich dem TS nur raten nachzuschauen, über was der vertrag abgeschlossen wurde, sowie ob er ordnungsgemäß über sein widerrufsrecht aufgeklärt wurde...
     
  19. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    nonsens.
    Und dein verkürztes Gutachten lernt man eben so in der Uni *g Allerdings gilt die EU Verordnung, die ich einige Posts weiter oben verlinkt und gequotete hab.

    Und falls ich mich irren sollte, dann hätte ich gerne eine Erklärung bezüglich des 312 BGB.

    Ich meine mich ebenfalls erinnern zu können, das ich im ersten Semester meiner Rechtsvorlesung ebenfalls ein ähnliches Beispiel von meiner Dozentin erhalten habe und man konnte den Vertrag anfecht. Aber ich irre auch ab un an
     
  20. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    äh... nein... du quotest ja auch noch das, was meine aussage unterstützt...
    reQ behauptete, dass verträge, die auf der straße geschlossen werden generell nichtig sind. das ist schlichtweg falsch, wie ich auch folgerichtig geschrieben habe...

    §312ff dient zur umsetzung deiner gequoteten eu-richtlinie und ist sogar noch weiter gefasst, als die eu-richtlinie dies verlangt. insbesondere kennt §312 keine einschränkungen bzgl. lebensmittel etc.

    merkmal eines haustürgeschäfts ist übrigens, dass der unternehmer auf dich zukommt. schutzbedürftig ist also der kunde, der überrumpelt wird. (hier gebe ich reQ recht)

    wenn du einen versicherungsvertreter zu dir nach hause bestellst, ist es z.b. kein haustürgeschäft, denn du konntest dich ja auf den besuch einstellen...


    größter stolperstein bei der anfechtung ist jedoch die anfechtungsfrist... ("ohne schuldhaftes zögern")... geht also wohl schon nicht mehr...
     
  21. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    Genau deshalb gibt es dieses Widerrufsrecht, damit man nicht überrumpelt werden kann, sich das ganze danach nochmal ruhig überlegen kann und dann trotzdem sagen kann, ok ich gehe darauf nicht ein und kündige diesen Vertrag.

    Auch ich kenne mich bei dem Thema ein wenig aus und weiss das es Verträge gibt, welche nichtig sind, z.B. wenn Vertragsteil bedroht wird, oder auch betrunken ist.

    Grundsätzlich würde ich meine Aussage nicht auf die Goldwaage legen, da es schon länger her ist als ich das ganze gelernt habe. Aber ich kann hier nur sagen, das ich mich sehr für solche Themen interesiere und das Timer was das angeht sehr gebildet ist und weiss wovon er spricht.
     
  22. 26. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring - Vertragsfalle?

    Na deswegen hab ich ja nochmal das andere drunter. Das genau der Wochenmarkt eben nicht unter die EU Verordnung fällt. Das seine Aussage nicht allgemeingültig ist stimmt, gibt paar Ausnahmen.


    Und was sagt der Threadersteller?

    Wenn ich ihn bestelle

    Absolut daccord


    Edit// Nur mal am Rande. Das hier stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn dus exakt wissen willst, Verbraucherzentrale anrufen Aber ich diskutier gern noch ne Runde mit Timer
     
  23. 27. April 2010
    AW: Deutscher Video Ring

    dem gibts nichts hinzuzufügen. erster guter post hier im thread. bedauerlich, dass ich das zu einem post sage, der die #18 trägt.

    @threadstarter: der spoiler unten trägt nichts zu deinem problem bei. im prinzip beleidige ich dich darin nur indirekt. schonma sorry dafür, aber es muss gesagt werden, damit nicht noch mehr auf diese verträge eingehen und dann iwann auch hoffentlich weniger solcher leute auf der straße nerven
    Spoiler
    ich versteh nicht, warum leute so dumm sind und sich jeden mist unterjubeln lassen. fehlen da die eier "nein" zu sagen? der typ auf der straße ist ein wildfremder mann, den ihr höchstwahrscheinlich nie wieder sehen werdet. welcher mann mit gesundem menschenverstand gibt ihm bzw dem geschäftsbetrieb, den der typ vertritt, freiwillig kohle für etwas, das man noch nicht einmal haben will!?

    und wenn man anfangs doch interessiert ist, dann liest man sich in so einer situation doch den vertrag erst einmal durch. oder schlechte alternative: man gibt sich eine kopie oder ein zweites original in die hand und liest ihn sich zu hause in ruhe durch. auf jeden fall entscheidet man sich innerhalb von spätestens 14 tagen, ob man das durchziehen will.
    @ts: ich würd zum anwalt gehen. vllt zieht er dich ja noch iwie aus der . ich kenn den vertrag ja nicht.



    ich wurd auch schon von iwelchen ehemaligen drogenabhängigen angesprochen, die für ieine gesellschaft sachen verkaufen und dadurch punkte sammeln müssen, damit sie mit hilfe der gesellschaft wieder auf eigenen füßen stehen können.
    die quatschen einen wegen einer umfrage an und erzählen danach ihre bittere lebensstory und versuchen dann iwelche abos zu verticken.
    als ich mal auf nen zug gewartet hab, hab ich in der zeit (50 min) dem exdrogenweib und ihren leiter selbst mal zugetextet. von wegen, wie dumm die sache doch sei und es bessere wege gebe und son zeug. und weil ich bis dahin noch nicht "nein" gesagt habe, dachten sie, sie hätten noch ne chance paar euro von mir zu bekommen^^
    deren gesichtsausdruck zum schluss war epic :lol:
    vor allem, weil meine moralpredigt auch das thema "zeitverschwendung" deckte und ich ihnen das mit den für sie zu nichts geführten 50min gelaber auch direkt bewiesen habe. hauptsache ich hab die zeit genossen

    hm..eig hatte ich nur vor "dem gibts nichts hinzuzufügen." zu schreiben^^
     
  24. 27. April 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Deutscher Video Ring

    Dann hast du den Thread nicht aufmerksam gelesen. Bereits im Beitrag 11 und 12 wurde auf genau diese Hinweise aufmerksam gemacht.

    #11
    #12

    Verstehe auch nicht warum hier so ein Wind gemacht wird. Die Sachlage ist eigentlich völlig offensichtlich. Nutz die Tipps die hier zu finden sind und du wirst mit Sicherheit aus der Vertragsfalle kommen.
     
  25. Video Script

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