#1 16. August 2007 Hallo, ich wollte mal fragen, ob sich jemand mit Domains auskennt und dem Recht wenn man sie verkauft. Und zwar habe ich einen Interessenten, der mir 2 Domains abkaufen möchte und er hat mir geschrieben das er einverstanden ist den Betrag für beide zu bezahlen. Seit dem meldet er sich aber nicht mehr und ich habe die Email gespeichert wo er geschrieben hat das er mit dem Betrag einverstanden ist. Habe ich jetzt Anspruch auf das Geld und den Transfer oder wie sieht es aus?? Sorry wenn ich im falschen Themengebiet bin aber ich weiß sonst nicht wohin damit!!! Gibt auch Bewertungen für die Hilfe!! Danke Euch jetzt schon!!!!!!!!!!!!!!!! + Multi-Zitat Zitieren
#2 16. August 2007 AW: Domain Verkaufsrecht Theoretisch ist ein vertrag auch per e-mail wirksam. du hast ein angebot gemacht, er hat es angenommen. laut gesetzt sind auch mündliche verträge wirksam. wennn es sich von der summe her lohnt, solltest du einen anwalt einschalten, der deinem käufer eine frist setzt zu bezahlen. allerdings gibt es auch das rücktritzgeset bei verkäufen übers internet, das hätte der käufer aber innerhalb von14 tagen nach seiner zusage geltend machen müssen. ich hoffe ich konnte was helfen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. August 2007 AW: Domain Verkaufsrecht Danke für deine Hilfe so in etwa habe ich das auch gedacht. Der Betrag kann ich ja sagen, is ja nichts schlimmes dabei. Es handelt sich hier um ein Betrag von $4000 also nicht wenig. Das Angebot angenommen hat er am Dienstag, 07.08.07 also hätte er noch bis Dienstag Zeit zurück zu treten vom Kauf, danach kann ich es geltend machen wenn ich dich richtig verstehe?! Bewertung hast bekommen für den guten Rat + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. August 2007 AW: Domain Verkaufsrecht das fernabsatzgesetz gilt nur für verträge zwischen unternehmern und privatpersonen. emails gelten afaik nach wie vor nicht als gerichtsverwertbare beweise. somit sehe ich wenig chancen, den verkäufer auf vertragserfüllung zu verklagen. eventuell informierst du dich mal über alle notwendigen formalitäten für domain-verkaufsverträge und machst das ganze nächstes mal schriftlich. + Multi-Zitat Zitieren
#5 17. August 2007 AW: Domain Verkaufsrecht ich habe mittlerweile einen vertrag aufgesetzt und muss ihn nur noch an den herren senden aber er hat mir jetzt geschrieben ich soll nur eine Domainbewertung machen lassen und ihm diese senden worauf hin er mir dann das geld sendet + Multi-Zitat Zitieren
#6 17. August 2007 AW: Domain Verkaufsrecht also mündliche verträge sind nur dann gültig, wenn man zeugen hat, welche nicht zur familie gehören. verträge per email sind so weit mir ist nicht gültig, genau gleich wie verträge per telefon nicht gültig sind, da man nicht weiss, wer wirklich dahinter steckt. deshalb glaube ich, dass du ihn nicht mal verknacken könntest, auch wenn er dir per mail zugesagt hat. + Multi-Zitat Zitieren
#7 17. August 2007 AW: Domain Verkaufsrecht Eindeutig ist zwischen euch kein Vertrag zu stande gekommen. AFAIk würdest du erst ansprüche haben nachdem du die Domain auf ihn überschrieben hast. Aber ich bin auch kein rechtsexperte frag am besten einfach deinen rechtsberater + Multi-Zitat Zitieren