Ebay frage wegen verkaufen!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von THe_RIppER, 16. September 2007 .

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  1. 16. September 2007
    Also ich hab nen Ebay Account der über meine Mutter angemeldet ist da ich selbst noch nicht 18 bin!
    Doch wenn man etwas verkaufen will bei ebay muss man ja wieder daten eingeben und da sind meine daten dann drinne also name kontonummer etc.!

    So jetzt verkauf ich zurzeit nur Bilder von meinem Roller bei ebay ^^
    Also nicht den Roller sondern bilder!

    So jetzt ist die große frage! ich hab über 3 mal reingeschrieben das es nur 2 bilder in der größe von 800x600 pixel der verkauft werden!

    So jetzt hat mir einer so eine Nachricht geschrieben:

    Hallo mein Ebayname,

    Ich bleibe Höchstbietender. Nach Auktionsende wenn ich ihre Daten erhalten habe erfolgt umgehend Strafanzeige wegen versuchter Täuschung und versuchtes Betruges. Gruß Kapinki. Geld gibt es natürlich keins, dafür rot.


    - Ebayname

    Betrug und versuchte täuschung kann das doch nicht sein da ich ja selber geschrieben habe das es nur bilder sind!

    So Wie is das jetzt! Würde dann meine Mutter haften oder ich?
    Und kann der überhaupt etwas machen wenn ich geschrieben habe das es nur bilder sind?
    Steht ja ausdrücklich drinne!
     
  2. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    Deine Mutter haftet, aber wenn du es reingeschrieben hast, das es nur Bilder sind ist alles in Butter.
    Dann kann er dir nichts.

    //Edit, wie hoch war das Gebot?
     
  3. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    86 ^^

    Habe ihm das geantwortet auf die mail:

    hallo ich habe keinen betrug uder täuschung begangen ich habe in dem artikel mehrmals beschrieben das es sich um bilder handelt und dieses sogar noch in rot vondaher befinde ich mich im recht da ich den artikel genaustens mit anzahl und größe beschrieben habe und das die fragen vor gebotsabgabe gestellt werden sollen vondaher befinde ich mich im recht und der jenige der daruaf bietet und am ende den artikel ersteigert ist einen kaufvertrag eingegangen un muss diesen artikel dan auch bezahlen da auch mehrmals darauf hingewiesen wurde das es sich nur um 2 bilder meines rollers handelt.


    und das steht unten in der auktion:

    Auf diesen Artikel gibt es keine Garantie und kein Umtauschrecht!!!Bitte stellen Sie Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist“ von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über ein Irrtum angeboten werden hier nur 2 bilder dieses Rollers! Denn das EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. (Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreises.) Keine Rücknahme etc....
     
  4. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    So kann der dir nix.

    Trotzdem wünsche ich dir die Pest, andere Leute über Internet zu verarschen macht wohl spaß was ...
     
  5. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    Achwas ich brauch geld ^^ und was heißt verarschen ich habs ja reingeschrieben!
     
  6. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    Wenn du groß genug geshcrieben hast , das es nur ein Bild zu verkaufen gibt ist es OK.
    Wenn es aber zu klein war , dann musst du mit ner Anzeige rechnen ( Das gleich gab es füher mit der XBox ) .
    Um eine shclechte Bewertung musst de dir keine Sorgen machen.
    Wenn er nicht recht bekommt kannst du dei von Admins wieder weg amchen lassen.
     
  7. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    Jop, zwar bist du im Recht,

    allerdings solltest du bei deinen E-Mails mal mit Punkt und Komma schreiben...
    So würde ich sofort tippen, dass der Verkäufer noch nciht volljährig ist, ob er dir damit was kann...keine Ahnung, aber trotzdem solltest du das mal beachten
     
  8. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    oha ja ich würde auch sagen das du im recht bist. aber trotzdem irgendwie voll scheiß so ein müll bei ebay reinzustellen.X(
     
  9. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    schick mal ein link von deiner auktion damit wir es besser beurteilen können. ausserdem würde mich es mal interessieren
     
  10. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    hab das damals immer ohne bedenken gemacht und auch nie ärger damit gehabt

    mfg kaystar
     
  11. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    eigentlich ne ziemlich lustige idee und okay der typ wurde übern tisch gezogen aber das kommt eben davon wenn man nicht genau liest und rein formell gesehen hast du ja auch nicht die absicht gehabt jemanden zu täuschen. wer lesen kann is eben klar im vorteil
     
  12. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    naja is halt ziemlich beschränkt von dir ne!?!?!
    denke das wird so ausgehen, du wirst keine strafe bekommen, aber auch kein geld! der sagt ebay einfach den spaß mit der täuschung usw und wird damit auch durchkommen! wär ja zu schön wenn ebay, bzw das gesetz so leute wie dich unterstützen würden!!!
    denke wenn du der deine antwortmail vorlegt, dann ist eh klar, dass es nen kleiner kinderstreich ist. (siehe zeichensetzung, bzw nicht zeichensetzung)
     
  13. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    erstens:
    die GARANTIE auszuschließen ist sinnlos, da dem käufer keine garantie zusteht.
    du musst die GEWÄHRLEISTUNG ausschließen, diese steht dem käufer gesetzlich zu wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wird.

    zweitens:
    um die schlechten bewertungen solltest du dir durchaus sorgen machen, die "admins" (rofl) nehmen so gut wie nie bewertungen wieder raus, auch wenn sie ganz offensichtlich nicht rechtens sind.

    ...aber bei 86€ wären mir die bewertungen auch egal ^^
     
  14. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    ich mag leute wie dich net hoffe die kriegen dich i-wie ran sowas ist das allerletzte. aber sie können dir eig nix
     
  15. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    ich muss schon sagen ist ne ziemliche frechheit von dir!

    wenn du geld brauchst geh es verdammt nochmal verdienen und betrueg ncht leute um ihr hart verdientes geld. an stelle deiner mutter wuerde ich dir 3 monate kein taschengeld geben als strafe und ich denke damit waerst du noch gut davongekommen.

    86euro ist schon ne menge wenn man so ueberlegt, dass ein MCDonalds angestellter 17 stunden (!!!!!!!!) dafuer arbeitet!

    ich koennte das geld, was ich anstaendigen leuten abziehe gar nicht reinen gewissens ausgeben bzw annehmen!

    wie gesagt geld wird dir nicht inn ***** geschoben geh verdammt nochmal arbeiten oder jobben wenn du welches haben willst ... heutzutage ists nicht leicht geld zu verdienen.

    und sag nicht du kriegst keinen job man kann immer irgndwie aushelfen oder so oder im internet geld verdienen ... man muss nur lange genug suchen

    und dann noch auf den namen deiner mutter ... mach das wenigstens wenn du die verantwortung dafuer hast und zieh nicht deine mutter mit rein ...

    also ich denke auch dass er zumindest das geld nicht bezahlen muss und du wahrscheinlich ungeschoren davon kommst/
     
  16. 16. September 2007
    AW: Ebay frage wegen verkaufen!

    Close!!!
     
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