Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von HandyGarden, 12. Juli 2013 .

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  1. 12. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2013
    Hey,

    ich habe ein Problem...mir fällt die Entscheidung Klage zu erheben oder lieber nicht ziemlich schwer.

    Zu der Vorgeschichte:

    Ich kaufte bei Ebay Kleinanzeigen ein Handy (HTC One X) mit Displayschaden. Allerdings bot der VK in der Artikelbeschreibung eine komplett neue Displayeinheit an, welche ich gleich mitkaufte.
    Gut, Preis verhandelt, Geld überwiesen, Paket kam an.

    Handy war auseinander gebaut, hatte die falsche Farbe, und alle Schrauben sowie die Laut/Leise Wippe und der Sim-Schlitten fehlten. Gut, Nummer von VK herausgesucht und angerufen. Er wollte alles nachschicken und die Sache war erledigt. Nur...es kam nie etwas an. Ich also nach paar Tagen wieder angerufen, diesmal ließ er sich verleugnen. Das ganze machten wir 3 Tage. Ich schrieb Ihn Mails, nichts passierte. In der Zwischenzeit schaute ich, ob ich die fehlenden Teile nachkaufen könnte. Die Wippe und den Schlitten bekommt man (beides insgesamt knappe 50EUR), nur die Schrauben bekommt man nirgends und HTC rückt die nicht raus.

    Ich ihn also einen Brief per Einschreiben geschickt mit der Aufforderung mir bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die fehlenden Teile nachzuschicken oder mir mein Geld zu überweisen. Ich drohte mit Anzeige und gerichtlichen Mahnbescheid. Brief kam nach einer ganzen Weile zurück. Anzeige erstattet und gerichtlichen Mahnbescheid erstellt.
    Die 14 tätige Einspruchsfrist verging, nun kam gestern doch noch ein Widerspruch (meiner Meinung nach außerhalb der Frist, denn diese lief am 03.07.2013 ab). Ich muss dazu sagen das ich am Montag den zweiten Teil des gerichtlichen Mahnbescheids (Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids) abgeschickt habe.

    Ich soll nun noch einmal 52EUR zahlen damit die Sache an das zuständige Gericht weitergegeben wird.
    Damit wäre ich dann inzwischen bei beinah 250EUR (Handy, Einschreiben, Mahnbescheid dazugerechnet).

    Ich bin eigentlich fest der Meinung das er das Handy zurücknehmen muss, da alle Teile fehlen um dieses Telefon zu benutzen.

    Und nein, ich will das Handy nicht zurück geben weil ich das Display nicht tauschen kann...das funktioniert. Nur ohne Schrauben hält das alles natürlich nicht.

    Was soll ich nun machen...wie seht Ihr das? Klagen oder nicht?


    Edit:

    Ich habe soeben mit dem Amtsgericht telefoniert. Die Frist die abgelaufen ist, ist gar keine richtige Frist. Die gilt nur für mich um dem Vollstreckungsbescheid erlassen zu können.
    Der Herr am Telefon sagte mir dann auch noch einmal, das sämtliche Kosten (auch die von der Gegenseite) der Verlierer tragen muss (eigentlich logisch).

    Mist Mensch...ich habe keine Lust am Ende zu meinen Kosten noch alle anderen Kosten tragen zu müssen wenn ich doch verliere
     
  2. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Ich hätte das Ganze einem Anwalt übergeben, da hättest du erst mal auch nicht mehr gezahlt. Hier wird dir kaum jemand eine verbindliche Auskunft geben können.


    Was hat das Handy gekostet?

    Hast du beim Kauf per Paypal gezahlt, wenn ja hast du dort einen Beschwerdefall eröffnet?

    Hast du einen Beschwerdefall über E-Bay eröffnet?


    P.S.: Für so etwas gibt es Rechtsschutzversicherungen. Die sind zwar kein Muß aber in solchen Fällen oder wenn es z.B. zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber kommt durchaus sinnvoll.
     
  3. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    warum solltest du verlieren?
     
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  4. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Verklag Ihn auf Haus und Hof, auf seine Töchter und Frau. Nehm Ihm alles und zerstöre seine Identität !

    Nein spaß beiseite. Du solltest nicht verlieren da du im Recht bist.
     
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  5. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Ich geb da mal bushido recht. Ich würde jetzt an deiner Stelle mit einem Anwalt sprechen. Der kann dir bestimmt sagen, ob du hier gute Chancen hast.. mit deinen Unterlagen und allem was du bereits gemacht hast.

    Zudem würde ich jetzt nicht doch den Schwanz einziehen.. nicht nach all der Arbeit und der Zeit die du investiert hast.. Das Geld wär mir mehr egal.. aber meine Zeit wär mir wichtig die gibt dir niemand mehr zurück^^

    Kannst ja mal zum Verbraucherschutz gehen und dort fragen, vielleicht hast du auch nen Anwalt in der Familie, den du kostenlos oder kostengünstig kontaktieren kannst.. ich würd da jetzt nicht zurückrudern.. zumal dich der Typ so verarscht hat..
     
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  6. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Das ist leider keine Garantie, dass man am ende auch den Prozess gewinnt.

    Vermutbar wäre es.

    Würde mich auch der Empfehlung Bushidos anschließen: such dir nen Anwalt und klär das mit dem.
    Der wird dir all deine Fragen beantworten können, inklusive, ob eine klage sinn macht oder nicht.

    Aber du hast ja schon ordentlich kohle in die Sache investiert.

    Das einzige Problem das ich sehe ist, dass solche Leute oft Personen sind, bei denen es nix zu holen gibt. Hab ich selber schon erlebt, da hast du n gerichtliches Urteil vorliegen bekommst dein Geld aber trotzdem net zurück, weil der Gegner selber keins hat.

    Lass das nen Anwalt entscheiden.
     
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  7. 12. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Der Angebotstext, sowie der Artikelzustand laut Angebot wären interessant.

    Wurde der Artikel als "defekt", "in Einzelteilen" ggf. sogar als "unvollständig" oder ähnliches angeboten?

    Bei defekter Ware sollte man immer vorsichtig sein.

    EDIT:
    Ebay-Kleinanzeigen

    http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html
     
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  8. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Die exakte Beschreibung und Kategorie bzw. eine Kopie der Kleinanzeige auf Ebay ist hier der ausschlaggebende Beweis.

    Wenn dort ein funktionsfähiges Gerät angeboten wurde, bist auf 100% im Recht.

    Normal würde sich ein seriöser Händler kulant zeigen, in diesem Fall scheint es sich schlichtweg um Betrug zu handeln - sofern das mit der Artikelbeschreibung zutrifft.

    Aber auch dort muss deutlich gekennzeichnet und erkennbar sein das es so ist, ein kleiner Text am Schluss dürfte auch nicht ausreichen.
     
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  9. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Habe ich überlesen sorry. Danke für den Hinweis.
     
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  10. 12. Juli 2013
    AW: Klagen oder nicht Klagen...Entscheidungshilfe

    Also so wie ich es verstanden hab, war ihm durchaus bewusst, dass er ein defektes Gerät ersteht. Das Display wollte er dann ja selbstständig reparieren. Das Problem ist ja scheinbar, dass bis auf das defekte Display ein vollständiges und funktionstüchtiges Produkt angeboten wurde, er dann aber nur ein paar Einzelteile erhalten hat, womit er das Gerät überhaupt nicht mehr zusammensetzen kann, dass es auch funktioniert.

    Kommt jetzt auch halt tatsächlich darauf an, inwiefern der Verkäufer das in seiner Anzeige deutlich gemacht hat, dass nicht nur dass Display defekt ist, sondern das Gerät in Einzelteile zerlegt ist und auch einige elementare Teile fehlen.....

    Da er aber auch gleich das Display von selben Verkäufer hat, riecht das Ganze für mich irgendwie schwer nach Betrug. Zwei Mal abkassiert (Handy + neues display), und nichts brauchbares dafür geliefert...

    Insgesamt würde aber auch ich nen Anwalt empfehlen. Der kann dich richtig beraten, wir sind hier doch alle nur Laien nehm ich mal an
     
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  11. 12. Juli 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Hey,


    wow, so viele Antworten...hatte eigentlich eingestellt das ich sofort per Mail benachrichtigt werde, aber irgendwie...naja egal.

    So, ich versuche mal alles zu beantworten.

    Gekauft wurde es über Ebay Kleinanzeigen und bezahlt habe ich per Überweisung. Also kann ich keinen Fall irgendwo eröffnen oder ähnliches. Leider.

    Mir war bewusst das ich ein defektes Handy kaufe. Allerdings eines, wo der Fehler beschrieben wurde (hier das defekte Display). Ich kaufte über den selben Anbieter eine komplett neue Displayeinheit (also Rahmen, Display und so). Das Handy selber funktioniert, es wird vom PC erkannt und wenn ich das neue Display anstecke, geht auch das Display an. Also die Funktionsfähigkeit an sich stelle ich nicht Frage.
    Der Haken an der Sache ist, das ich das Handy zwar zusammenstecken kann, es aber sofort auseinander fallen würde wenn ich es hochhebe geschweige denn benutzen würde. Ich kann das Gehäuse nicht festschrauben und auch die einzelnen Komponenten in dem Handy nicht.
    Eine Sim-Karte kann ich nicht einlegen da der Schlitten dafür fehlt und Laut/Leise machen könnte ich ebenso wenig weil halt die Wippe fehlt.

    Ich habe mich ja schlau gemacht...habe geschaut wo ich die Sachen nachkaufen könnte. Die Wippe und den Schlitten bekomme ich zu kaufen (ca. 50EUR beides zusammen inkl. Porto). Aber die Schrauben...die bekomme ich nur von HTC und die rücken diese nicht raus. Ich habe von HTC das Angebot bekommen das Handy einzuschicken und die würden das Handy dann wieder zusammen schrauben. Allerdings kostet mich das neben dem Porto mindestens 25EUR. Das heißt ich müsste noch einmal ca. 70EUR investieren damit ich dieses Handy benutzen kann. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das Handy nie gekauft.

    Das Handy wurde als "Defekt" beschrieben ( Anzeige als PDF, allerdings liest man ganz klar und deutlich das es an dem Display liegt (und wie gesagt, es funktioniert ja).
    Ich habe dem VK vorher eine Mail geschrieben in der ich unter anderem fragte ob bei dem Handy alles dabei wäre, was er bejahte. Außerdem, denke ich, kann man bei einem Handykauf nicht davon ausgehen das irgendwelche Schrauben fehlen.

    Der Verkäufer ist eine Privatperson. Dann eines RR-Users weiß ich das er bei FB viel mit Handys und anderem hochwertigen PC-Zeug handelt. Ich habe Ihn auch bei der Polizei wegen Betrug angezeigt, allerdings habe ich nun schon lange nichts mehr von der Polizei gehört.

    Das Handy mit der neuen Displayeinheit kostete 160EUR. Das Einschreiben was ich ihm schickte (und was zurückkam) kostete 4,30EUR und der Mahnbescheid kostete 23EUR. Sind alles zusammen also knappe 190EUR um die es im Moment noch geht.

    Mache ich nun weiter kommen noch einmal 52EUR dazu.

    Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, und einen Anwalt in der Familie habe ich auch nicht.
    Eigentlich möchte ich ja weitermachen, aber nachdem ich mich über die Kosten schlau gemacht habe, die auf mich zukommen könnten...da wurde mir schon anders. Meine bisherigen Kosten+Anwalt+Gegner anwalt+Gerichtskosten...da können am Ende leicht 800EUR zusammen kommen.

    Edit:

    ich finde das mit der Frist bei dem gerichtlichen Mahnbescheid ein wenig komisch. Meines Wissens nach hat man generell nur 2 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Macht man das nicht hat man halt Pech...so kenne ich das. Das mir das Gericht da plötzlich etwas anderes erzählt finde ich schon komisch...dazu muss ich sagen das ich mir direkt bei diesem Gericht helfen lassen wollte als es um das Ausfüllen des Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid ging und der nette Mensch nicht wirklich eine Ahnung davon hatte.

    Meines Erachtens habe ich soweit alles korrekt gemacht. Ich habe mehrmals versucht mich mit Ihm zu einigen, habe Ihm hinterher telefoniert, angemailt, angeschrieben und angemahnt.
    Ich kann alles belegen...Mails, Einschreiben und wann ich angerufen habe.
     
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  12. 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Ja, blöde und ärgerliche Geschichte!

    Die Schrauben usw. wird es wahrscheinlich nicht mehr geben (verschlampt, entsorgt, der Hund hat sie gefressen w.w.i.).

    Aber bei dem ganzen hin und her hätte ich es persönlich schon lange zu HTC geschickt und die 25 bzw. 75 euro bezahlt. In Summe hast Du dann immer noch ein Schnäppchen gemacht.


    Naja, viel Erfolg und schönes Wochenende trotzdem!
     
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  13. 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Also so wie ich das sehe ist defekt ungleich unvollständig.

    Du hast ein Handy gekauft, in dem eine komponente, in deinem Fall das Display defekt ist. es wurden also angaben über fehlende teile unterschlagen, sogar auf nachfrage, die zudem auch noch entscheidend sind für die Funktionsfähigkeit des Telefons (ohne sim-karten-schlitten kannst du das Telefon nicht als solches benutzen) Damit ist davon auszugehen, dass deine Chancen da ziemlich gut sind.

    Das die Polizei sich lange nicht meldet ist völlig normal. die sagen dir bescheid, egal ob es ein positives oder ein negatives Ergebnis bekommt, aber bis dass bearbeitet wurde und dann die aussagen des kollegen kommen usw... das dauer und dauert.

    Geh zu einem Anwalt und lass dich über deine Chancen beraten. das wird dich erstmal nur einen geringen betrag kosten, der in Anbetracht der summe um die es hier geht nicht zu hoch sein wird. mit dem kannst du entscheiden ob weiteres vorgehen sinn macht, meiner Meinung nach "ja" aber das ist aus der ferne immer schwer zu beurteilen. nur so kannst du auch deine ganzen auslagen zurückbekommen also schön alles an belegen aufheben, aber dir muss natürlich klar sein, dass da noch mehr auslagen auf dich zu kommen. trotzdem sollte das kein Argument sein, ich bin absolut dagegen solchen Beschiss durchgehen zu lassen. aber warte am besten erstmal ab was von der Polizei kommt. du kannst da auch anrufen und nachfragen.

    [/Quote] du hast alles richtig gemacht, keine sorge. die frage ist immer ab wann fristen gelten. bei den schönen gelben briefen vom Gericht gilt für die Fristberechnung nicht das Datum auf dem Briefkopf, sondern das Datum der Ausstellung, dass der Postbote in der regel quittieren sollte.
    Häufiger als man denkt machen die das aber nicht bzw füllen nur den beleg für den absender und nicht für den Empfänger aus, was dem beklagten die Freude beschert, dass seine frist weiter nach hinten verlängert werden kann.
    Vermutlich hats daran gelegen
     
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  14. 12. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Hey,

    also das Gericht sagt ja, das nur ich mich an die 2 Wochen halten muss. Ist der letzte Tag der Frist ein Feiertag oder ein Sonntag, verschiebt sich das alles bis zum nächsten regulären Werktag.

    Die 2 Wochen Frist muss ich einhalten, da ich erst danach einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid stellen kann. Habe ich den Antrag gestellt, kann der "Gläubiger" keinen Widerspruch mehr gegen den Mahnbescheid einlegen.
    Da ich den Antrag am 08.07 per Post abgeschickt habe, und der Gläubiger am 08.07 bei einem Anwalt war und Einspruch eingelegt hat, hat sich das scheinbar schön überschnitten. Nun wäre eigentlich zu klären was nun gilt...
    Im Prinzip ist das aber völlig Banane, denn der Gläubiger kann auch gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen.

    Ich habe mich nun auch schlau gemacht, wo ich Hilfe herbekommen kann.
    Im Rathaus wird das 1x die Woche für sagenhafte 2 Stunden angeboten ( muss da bestimmt schon einen Tag vorher bei denen vor der Tür campen), dann gäbe es die Möglichkeit direkt einen Anwalt zu fragen was mich durchschnittlich 50EUR kosten wird, und ich habe die Möglichkeit einer Rechtsberatung (auch direkt ein Anwalt) direkt beim Verbraucherschutz, was mich 20EUR kosten wird.
    Ich denke mal ich werde letzteres machen...werde das Handy und meinen Laptop mitnehmen da ich dort alles relevante drauf habe.


    Wegen den fehlenden Teilen und der Nachfrage von mir...Ich vermute sogar das man auch bei einem als defekt deklariertem Handy beruhigt davon ausgehen kann das sämtliche Bauteile vorhanden und auch Gegenstand der Anzeige sind ohne das man direkt danach fragen muss.

    Edit:

    @Chief Wiggum:

    Klar habe ich ein "Schnäppchen" gemacht, wenn denn alle Teile dabei gewesen wären.
    Aber rechne das mal anders:

    160EUR für das Handy (Handy und Displayeinheit) plus minimum 75EUR macht zusammen 235EUR. Für dieses Geld hätte ich das Handy auch woanders bekommen, ohne das ich erst das Display umbauen müssten.
     
  15. 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Also das versteh ich nicht ganz: wenn ich als beschuldigter einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme, habe ich 2 Wochen zeit dem zu widersprechen. wenn das nicht passiert kannst du vollstrecken lassen.
    wie soll sich das überschneiden?

    was die teile angeht: wie gesagt: defekt bedeutet, dass das gerät beschädigt ist, defekt heißt nicht, dass teile ausgebaut wurden und das gerät deshalb nicht funktioniert. und schon gar nicht heißt defekt, dass der sim-karten-reiter fehlt, wenn ich im Inserat angebe, dass der Bildschirm die defekte komponente ist. zwar kann man sagen, dass der Verkäufer nicht zwingend wissen muss, was der grund für den schaden ist, aber 1. macht er ja ne angabe, die war damit unvollständig, und 2. muss er ja den den sim-karten-schlitten ausgebaut haben.
     
  16. 12. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?


    Hey,

    ich habe hier eine Seite gefunden:

    Gerichtlicher Mahnbescheid erhalten: Was tun - Widerspruch? Verbraucherrecht, Zivilrecht gerichtlicher mahnbescheid, Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

    Und dort steht:

    Widerspruchsfrist verpasst!
    Wenn der Vollstreckungsbescheid einmal beantragt wurde, ist die Möglichkeit des Widerspruchs weg - aber: Sie können sich natürlich weiterhin wehren! Gegen einen Vollstreckungsbescheid steht nun die Möglichkeit des Einspruchs offen. Sie können sich also weiterhin wehren; Einer der Unterschiede zum Widerspruch ist aber, dass im Fall des Einspruchs in jedem Fall die Sache nicht einfach beendet ist, sondern das streitige Verfahren folgt (§700 V ZPO). Schon aus diesem Grund sollte man immer bemüht sein, auf den Widerspruch und nicht den Einspruch zu setzen.


    Also ich lese das so, das er nach dem verpassten Widerspruch einen Einspruch ( was auch immer der Unterschied zwischen den beiden Wörtern sein mag) gegen den dann gestellten Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid einlegen kann.

    Edit:

    Überschneiden weil: Ich habe am 08.07 den Antrag auf Erlass per Post abgeschickt, und der Gläubiger war am 08.07 (laut Briefkopf) bei einem Anwalt und hat Widerspruch eingelegt
     
  17. 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    @HandyGarden: Schon, deswegen meinte ich ja auch "blöd gelaufen...".

    Allerdings wäre ich mir nicht zu 100% sicher vor Gericht Recht zu bekommen.. und in diesem Fall sehe die Geschichte dann erst richtig bescheiden aus.

    Ich weiss nicht, wie bei einem Artikel, der als defekt verkauft wurde, entschieden wird.


    Du solltest evtl. einen Anwalt zu den Erfolgsaussichten befragen.


    Viel Erfolg
     
  18. 12. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Hey,


    also nun habe ich gegoogelt wegen der blöden Frist und dem Widerspruch und Einspruch.

    Widerspruch legt er gegen den Mahnbescheid ein, und ich muss dann den nächsten Schritt machen. Mache ich den nächsten Schritt, in meinem Fall die 52€ überweisen, geht die Sache vor Gericht, mache ich nichts, hat sich die Sache erledigt.

    Einspruch kann er nur bei einem Vollstreckungsbescheid einlegen, und zwar innerhalb der berühmten 14 Tage. Macht er das nicht, ist der Bescheid gültig. Legt er Einspruch ein, geht die Sache automatisch vor Gericht.

    Legt er Widerspruch ein wenn ich bereits den Vollstreckungsbescheid eingelegt habe und es sich überschnitten hat, wird aus dem Widerspruch automatisch ein Einspruch.

    Man ist das kompliziert.


    Und zu der Sache mit dem defekt...ich hatte mal ein defektes Handy verkauft. Dieses ließ sich nicht mehr laden, hatte laut Nokia einen Wasserschaden.
    Ich verkaufte das Handy über Ebay, in der Kategorie Handy-Ohne Vertrag. In der Überschrift erwähnte ich den defekt und in der Beschreibung beschrieb ich alles. Ich erwähnte das ich das Handy geöffnet hatte, das ich an dem USB-Connector gewackelt habe und und und. Ich schrieb aber auch, dass das Handy manchmal angehen würde und das es auch manchmal laden würde.
    Der Käufer öffnete bei Ebay einen Fall mit der Begründung das sich das Handy nicht laden ließe. Er Begründete das alles so das defekt nicht defekt ist und das man bei meiner Beschreibung davon ausgehen dürfte, das es zumindest sporadisch gehen würde was es bei Ihm nicht tat.
    Auch in diesem Fall machte ich mich schlau...defekt ist wirklich nicht defekt. Beschreibst Du einen defekt und schließt alles andere aus (in meinem Fall: wenn das laden geht, funktioniert das Handy einwandfrei)dann gebe ich damit eine "Garantie" das z.B. die Tastatur funktioniert, das Display ganz ist und solche Sachen.

    Und genau das tat er auch. Er schreibt zwar "jetzt habe ich ein defektes Handy...", aber er hat den Fehler, nämlich das Display, beschrieben.


    Aber auch das alles sind "Internet-Wahrheiten". Fand ich auf sehr vielen Seiten, teil gespickt mit irgendwelchen Fachwörtern, und sogar in einem Anwaltsforum.
     
  19. 13. Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Da ist aber ein unterschied zwischen. Wenn er gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt kannst du keinen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann geht das ganze ans Gericht und es kommt zwangsläufig zur Verhandlung.

    Es ist so das es Menschen gibt, die reagieren gar nicht, weder auf MAhnbescheid noch auf Vollstreckungsbescheid. Das ist "quasi ein Schuldeingeständnis". Der nächste Schritt wäre dann, mit dem gültigen VOllstreckungsbescheid nen Gerichtsvollzieher zu holen, der dann vollstreckt.
    Dann gibt es leute die reagieren Zb erst auf Vollstreckungsbescheide. Das ist zum Beispiel der Fall bei Abzockunternehmen. Die trauen sich in der Regel nicht einen VOllstreckungsbescheid zu beantragen. Ein Mahnbescheid ist billig und erfordert kaum Aufwand. Beim Vollstreckungsbescheid ist das ein bisschen anders, es kostet deutlich mehr Geld und man muss seine Ansprüche belegen. Hier wird der Mahnbescheid einfach nur als Druckmittel benutzt, auf das man nicht zwingend reagiere muss.
    Und zuletzt kann man direkt gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Das bedeutet dass der Beschuldigte seine Schuld nicht anerkennt und somit muss das gerichtlich ausgehandelt werden. Das bedeutet, dass geht jetzt seinen in jedem Fall seinen gerichtlichen Gang, also tu dir den Gefallen und nimm dir nen Anwalt. Die Kosten kannst du ja gerichtlich geltend machen.
    da du noch keinen vollstreckungsbescheid beantrag hast, dürfte das hinfällig sein. Er kann zu jeder Zeit Widerspruch einlegen, eine Frist gibt es da so gesehen nicht, sondern er wiederspricht ja nicht der Vollstreckung oder der Mahnung sondern der Beschuldigung, er hätte eine Rechnung nicht bezahlt. Je nachdem wie weit das Verfahren dann schon ist, wird's entsprechend teuer.
    Das ist ja genau das was ich gesagt habe: er hat den defekt klar beschrieben, und schließt damit andere Schäden aus. Davon abgesehen handelt es sich hier nicht um einen Defekt im eigentlichen Sinne. Das ist wie als wenn ich ein Auto mit Steinschlag kaufe und der Verkäufer hat den Zündmechanismus ausgebaut. Das ist, so wie ich das sehe, keine defekt sondern schlichtweg, mangelhafte Ware, er unterschlägt dir Komponenten, ohne dass vorher beschrieben zu haben.

    Wie gesagt: nimm nen Anwalt. wenigstens zur Erstberatung. Im schlimmsten Fall bleibst du auf den 50EUR dafür auch sitzen aber wenns vor gericht geht wird's wesentlich teurer. Der Anwalt kann dir sagen ob das Sinn macht oder nicht.
     
  20. 13. Juli 2013
    AW: Ebay-Kleinanzeigen Betrug: verklagen oder nicht?

    Hey,


    gut, also wie ich das sehe meint Ihr auch das ich schon Recht habe. Ob ich auch Recht bekomme, werde ich dann von einem Anwalt hören.
    Ich werde mich am Montag, bzw. Dienstag schlau machen gehen und dann gegebenfalls die 52€ überweisen damit die Sache von einem Richter geklärt wird.

    Ich danke euch allen für eure Antworten.

    Bewertungen sind, soweit möglich, raus.
     
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