Ebay Problem

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Player45, 27. November 2008 .

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  1. 27. November 2008
    Hallo,

    undzwar hab ich letztens ne PSP bei Ebay verkauft und verschickt bla bla

    Dann sagt der Käufer mir plötzlich dass das UMD Laufwerk nich mehr geht obwohl es bei mir bevor ich es verkauft habe ohne Probleme ging .. jetzt sagt er mir halt vonwegen das das laufwerk knattere und keine umd's mehr lese und ich ihm jetzt das geld zurückerstatte und die psp wiederkriege oder 50 euro reparuterkosten bezahle .. daraufhin hab ich ihm eine normale nette nachricht geschriebn ..

    Und jetzt hat er den Fall bei Ebay gemeldet und schickt mir folgende nachricht:
    Jetzt will er auch noch irgendwas sagen weil die Seriennummer zur hälfte nich mehr lesbar .. Aber das ist ja normal das nutzt sich nach der Zeit ab..

    Kann er jetzt gegen mich irgendwas handhaben oder so ?

    p.s: wenn falscher bereich ist bitte verschieben !
     
  2. 27. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Kommt drauf an, was du in der Artikelbeschreibung so geschrieben hast. Wenn du nicht ausdrücklich das Umtauschrecht bzw. jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, hat der Käufer ein Recht darauf, den Kauf rückabzuwickeln. Wobei ich mir denke, dass das mit der Polizei nur eine Drohung sein soll, würd das aber trotzdem ernst nehmen. Vllt. kommst noch mit ner negativen Bewertung davon, aber wer weiß.
    Rechtlich gesehen, steht er besser da.
     
  3. 27. November 2008
    AW: Ebay Problem

    naja ich hatte ja im artikel stehen:
    dann muss ich ja nix befürchten oder ?
     
  4. 27. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Wenn die PSP bei dir noch funktioniert hat und du dies durch Zeugen versichern kannst, dann kann es doch nur ein Transportschaden sein.
    Diesen sollte er umgehend bei der Post oder Hermes melden und die Versicherung von denen für Pakete nutzen ...

    Damit sollte die Sache für dich und für ihn geregelt sein.
    Wenn er das zu spät gemacht hat, sollte es wohl sein Verschulden sein und nicht deins.
    Die einzige Frage ist wie du das nachweisen kannst.

    Mit der Seriennummer ist Wurst, solange du noch n Originalkaufbeleg hast.
     
  5. 27. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Da du diese Zeilen geschrieben hast kann er dir da schonmal nichts ... wenns hart auf hart kommt kann ein freund von dir sicher bezeugen das das laufwerk von der psp nie gerüttelt hat, und immer einwandfrei gelaufen ist^^

    lass ihn mal schreiben ich denke mal das der einfach nur bissi geld haben will, also die 50€ .. geb dem ja kein geld ... da kommt dann warsch. eh nichts mehr
     
  6. 27. November 2008
    AW: Ebay Problem

    also ich sehe das schreiben von deinem käufer als extreme frechheit an...würd ich erstma noch abwarten und definitiv vorerst kein geld zurückschichken oder so!

    meiner meinung nach hast du dich auch klar ausgedrück wenn du geschrieben hast:
    "Dies ist eine Privatauktion ohne Garantie, ohne Gewährleistung und ohne Rückgabemöglichkeit.
    Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden"

    Zudem ist es verwunderlich das er dir so enorm mit der polizei droht, was wirklich darauf abziehl dich einzuschüchtern8o

    außerdem verwunderlich das du keine offizielle stellungnahme von ebay bekommen hast, wenn er doch so intensiv rücksprache mit ebay betrieben hatX(


    also ich würd erstmal abwarten und bloß kein geld überweisen, am ende stehst du noch ohne PSP und ohne geld da!8o
     
  7. 27. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Der soll erstmal beweisen das er den Schaden net verursacht hat bzw die Post und dann kann er weiter solche Drohungen aussprechen Einfach nur die er da labert...

    "Die Polizei bla bla" never ever du hast das Ding "heile" verkauft und damit bist du quasi aus der Sache raus... Würde ihm nun einfach drohen hast nen Anwalt eingeschaltet und gehst auch zu den Bullen wegen "Betrug" kein Plan lass dir was einfallen ^^


    Sicher nen 16 jähriger der keine Ahnung von nichts hat und im Inet sein maul aufmacht
     
  8. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    ~moved to Alltagsprobleme

    Im Finanz-Bereich geht's speziell um Aktien, Börse, usw.
     
  9. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Privatkauf = Keine Rücknahme + Garantie.

    Ganz einfach... kannst du als Privatperson nicht gewährleisten.
     
  10. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    UiUiUi



    Also:

    1. keine angst, durch diesen Text hast dich abgesichert:
    2. Wenn du den Kaufbeleg hast biste noch einen Schritt sicherer

    3. Soller doch zur Polizei --> Aussage gegen Aussage --> Anklage oder sonstwas wird fallen gelassen und es wird sich wieder auf Punkt 1 bezogen.

    4. Als erstes ist er in der Pflicht, zu beweisen das es schon kaputt versand wurde.

    Gruß BenQ
     
  11. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    man sollte nicht alle über einen kamm scheren...das gehört sich nicht..
    du bist auch nicht anders obwohl du vllt. etwas älter bist...

    @b2topic

    wie mst schon gesagt hat...als privatperson = keine gewährleistung

    mfg svent
     
  12. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Egal was du in der Beschreibung drin stehen hast. Gesetzlich wurde entschieden, dass man eine 14 tätige rückgabe frist hat...ist diese überschritten und der käufer meldet sich und will etwas..kann er dir nicht. ist es innerhalb der 14 tage kann er anzeige erstatten bei der polizei...

    Habe selber mal eine anzeige gemacht weil ich ein teil im wert von 250 euro bezahlt habe aber nie erhalten....das war vor 2 monaten, es interessiert irgendwie keinen ob ich das geld noch erhalte...die polizei sagt nichts konstruktives und die frau bei der ich gekauft habe kann kein deutsch...ahhhhm:angry:
     
  13. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    ich glaube es macht keinen unterschied ob du sowas schreibst oder nicht...
    aber ein forum ist wohl kaum der richtige anlaufort für rechtsfragen!
     
  14. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    also

    wenn du den text mit "privatauktion keine gewährleistung und garantie" oder sowas drin hattest dann musst du dir keine sorgen machen.. aber mit der polizei.. naja falls du sie legal erworben hast (gekauft o.ä. und noch nen beleg hast bzw es nachweisen kann, dann kann man dir theoretisch nichts machen... außer du hast sie aufm schwarzmarkt oder so gekauft und die war geklaut^^ dann schick ihm lieber sein geld :-D

    /edit
    zu ElCartel08

    schau mal hier
    http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article539474.html
     
  15. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    ja, hat er...
    jedoch bewahrt es ihn nicht vor der tatsache, dass ware so verschickt werden muss, wie sie beschrieben wurde!
    übertrieben ausgedrückt: wenn man ein rotes handy per ebay verkauft, tatsächlich aber einen roten backstein an den käufer schickt kann man sich nicht auf den ausschluss der gewährleistung beziehen!

    konkret bedeutet das hier, dass du dir mal die §§ 433, 434 (insb. Absatz 1, Satz 2) BGB anschauen solltest...

    im extremfall würde ich dir raten die psp wieder zurückzunehmen (erst wenn die psp bei dir ist und getestet wurde überweist du das geld). kennst du die seriennummer noch?! nicht dass er dir ne kaputte psp schickt...
     
  16. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    Das ist ein scheiß Blender
    Man wenn der schon schreibt, ich ahbe die nase vorne, dann hat der die Hosen gestrichen voll udn will dich nur einschüchtern, damit du die PSP zurücknimmst
    Und von einer Frist würde Ebay niemals was schreiben. Meistens ist es sogar so, dass Ebay bei solchen Konflikten gar nicht zurück schreibt.
    Also keine Angst udn durch den Satz den du genannt hast, hast du dich auch abgesichert wie schon gesagt wurde.
     
  17. 28. November 2008
    AW: Ebay Problem

    also mal ganz klar juristisch stringent strukturiert:

    1. fall: wenn du in deiner verkaufbeschreibung KEINE haftungsabgaben gemacht hast à la "der artikel ist in dem genannten zustand, bin privater verkäufer, gewähre keine garantie für nachfolgeschäden". eine sicherheit hast du keine, da die "schäden" ja höchstwahrscheinlich während der versandzeit liegen, trotzdem im zweifel für den angeklagten. ein zeuge wäre die rettung.

    2. fall: dein käufer wendet falsche mittel an. er schreibt ebay den fall so vor, als hättest du eine falsche angabe in der verkaufsbeschreibung abgegeben. das ist - so hoffe ich - nicht korrekt.

    3. fall: dein käufer erpresst dich indirekt mit der seriennummer. das ist absolut inakzeptabel bei einem auktionshandel, um geld zurückzuforden.

    4. fall: die seriennummer. ist deine konsole nicht gerade sehr legal, dann spricht das gesetz der wahrscheinlichkeitsrechnung dafür, dass du nachgeben solltest, als prävention für weitere schwierigkeiten. anderfalls es ist wirklich deine - bzw. du hast einen freund der dir bzeugen kann, dass du die konsole von ihm hast etc. - würde ich in den rechtsstreit gehen.
     
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