ebay - problem

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von R2Dzwo, 13. Januar 2010 .

Schlagworte:
  1. 13. Januar 2010
    hi,
    ich hab folgendes problem.
    hab in der einen nacht schuhe für einen euro ersteigert (Sofortkauf).Die schuhe sind aber 160euro wert. jetzt schreibt mir der verkäufer, dass es angeblich ne technische störung gab und der kauf nicht zu stande kommt.
    ist das rechtens? eigentlich ist doch kauf kauf oder nicht?

    greez
     
  2. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    Kontaktiere mal ebay!

    Wenn du die z.B. in nem Onlineshop kaufst ist es so, dass es sich dabei um einen offensichtlichen Irrtum handelt und der Preis von 1€ ja eigentlich nur nen Fehler sein kann bei solchen Schuhen.

    Ich kann mir vorstellen, dass das bei nem Sofortkaufen Angebot von nem Händler genau so gehandhabt wird.

    Aber 100% Sicherheit sollte dir der ebay Support da geben.
     
  3. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    ebay support kontaktieren...

    laut dem recht von ebay,sofern kein technischer oder software fehler bei ebay zu diesem zeitpunkt vorliegt ist es dein kauf,auch für diesen preis.

    wenn von ebay kein fehler vorliegt,einfach via anwalt regeln,aber am besten nen screen von dem angebot machen!!!

    viel glück!
     
  4. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    naja habs ja gekauft, denke mal er hat sich nur vertan...nur wenn ich mich mit nem anwalt einschalte kostet das auch erstmal und dann is noch nicht mal gesagt, dass ich die schuhe bekomme -.-
     
  5. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    mail an eBay oder zum anwalt wenn du rechtschutzversichert bist und gut
     
  6. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    wenn die Ware einen Unrealistischen Preis hat so wie bei dir, dann bringt dir kein anwalt ect. weil er eh gewinnt, haben wir vor kurzem in der Schule gelernt.
    Also i würd einfach nach neuen Schuhe suchen und da nicht mehr nachhaken.
     
  7. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    So einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal von daher bin ich mir ziemlich sicher, daß du kein Recht auf die Schuhe hast.

    Wenn der Verkäufer einen Fehler gemacht hat und anstatt den Startpreis von 1 Euro einen Sofort Kauf von 1 Euro eingestellt hat, hast du Pech gehabt.

    Er wird dir die Schuhe nicht verkaufen bzw. nicht zuschicken, weil es sich um ein Missverständnis handelt. Was anderes wäre, wenn er es als Auktion von 3 Tagen z.B eingestellt hätte und die die Schuhe für nen euro ersteigert hättest, dann wärst du im Recht.

    .
     
  8. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    naja aber so ein hammer hält ja keine 3tage hab jetzt erstmal ebay angeschrieben...der verkäufer meint ja es ist ein technisches prob gewesen, also kein missverständnis
    außerdem hat er mir die selben schuhe für 109euro statt 159 angeboten...was schon zeigt, dass er auch weiß, das er nicht im recht ist.
     
  9. 13. Januar 2010
    AW: ebay - problem

    Hatte ich auch schon. Ich war der Verkäufer. Er hats für 250€ gekauft, obwohl es 750€ Wert war.
    Ich hab gesagt, Missverständnis und habs danach nochmal reingesetzt für die 750€.

    Ebay gibt dir bei sowas nicht wirklich die Deckung und nen Anwalt etc auch nicht. Zwar eine - Bewertung, aber für 500€ nehme ich die in kauf und danach nie wieder etwas von dem oder ebay gehört. eigentlich war ebay nie auch nur einmal beteiligt.
     
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