"Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von osiris, 21. Oktober 2010 .

Schlagworte:
  1. 21. Oktober 2010
    Hallo,

    bin eben auf die Uni faulerweise mitn Auto gefahren, park mich da so hin.

    Sehe natürlich, dass da eine Garagenausfahrt ist, allerdings ist die so weit weg ( 4 - 5 Meter ) sodass ein Auto ohne Probleme rechts von mir noch einparken kann.

    Komme ich zurück, klebtn Ticket an der Scheibe, es sind 21€ Mahngebühren fällig.

    Jetzt meine Frage: wie weit ist dieses Schild gültig? Wieviel Abstand muss dazu gehalten werden?

    Hab da schon öfters geparkt, war noch nie ein Problem!

    MfG
     
  2. 21. Oktober 2010
    AW: "Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

    Hi,

    gemäss §12 StVO ist die Zufahrt zu einem Grundstück freizuhalten. Ob da ein Schild hängt oder nicht spielt keine Rolle!

    Ist der Zettel von nem Hippo oder von dem Anwohner, habe die Beweisbilder gemacht?

    Cu
    Death-Punk
     
  3. 21. Oktober 2010
    AW: "Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

    Nene der Zettel is schon von der Stadt / Polizei.

    Aber die Frage ist ja: Wie weit die frei zu halten ist? Ein Fahrzeug hätte trotzdem in die Garage gepasst!
     
  4. 21. Oktober 2010
    AW: "Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

    Also ich versteh nich wieso du n Zettel bekommen hast, ich meine wenn du nicht vor der Einfahrt stehst, isse doch frei ?(.

    Allerdings darfst du in schmalen Straßen auch vor gegenüberliegenden Einfahrten nicht parken, vlt, ist das ja der Fall.

    Eig. dürfteste den Zettel nur bekommen, wenn dein Auto direkt am Bordstein vor der Einfahrt steht.
     
  5. 21. Oktober 2010
    AW: "Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

    Ich stand quasi am Bordstein vor der Ausfahrt, allerdings war zwischen eigentlicher Garage und Bordstein noch der Gehweg (1.5m mindestens) und eine größere, betonierte Fläche, in etwa 3 - 4 meter.

    Demnach sind da gut und gerne 5m Platz dazwischen gewesen..
     
  6. 21. Oktober 2010
    AW: "Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

    War der Bordstein wo du geparkt hast abgesenkt oder normal? Wenn er abgesenkt war, gehörte es noch zur Ein/Ausfahrt und du hast pech. Ob ein Gehweg dazwischen ist tut nichts zur Sache das ist öfters so.
     
  7. 21. Oktober 2010
    AW: "Einfahrt freihalten" Schild - wie weit gilt's?

    Wenn du ein paar genauere Angaben machst können wir dir vielleicht sagen wieso du ein "Ticket" bekommen hast.
    Es gibt halt solche § wie § 12 Abs. 1 Nr. 1 "Das Halten ist unzulässig: an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen". Da muss man dann halt in eine Art Erläuterung schauen was denn nun Eng und unübersichtlich genau bedeutet.
    Weil viele Gesetze einfach nur Allgemein gehalten sind, und es dann im Ermessen der Polizei oder des Ordnungsamtes liegt (Situationsabhängig).
    Dagegen könntest du dann Gerichtlich vorgehen und sagen das war halt in der Straße nicht so usw. usw. usw. aber wegen den paar Euros, im Endeffek denk ich mal das wird schon seine richtigkeit gehabt haben, schau einfach nochmal genau nach.

    Gruß
     
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