#1 10. Juni 2012 Hey leute , Also hab folgendes Problem ich werd jetzt seit ungefähr 2Monaten von diversen facke-facebook account beleidigt x).Klingt witzig aber solangsam nervts mich. ich persönlich glaube es ist meine ex-freundin die mich alle 2-3tage mit nem neuen fake account beleidigt.(Was da zwischen uns war ist eig egal) Aufjedenfall was kann ich da gegen machen? Kann ich ietwas mit der ip adresse machen b.z.w herausfinden und zur polizei ? Falls ich hier falsch bin bitte verschieben ,wusste nicht so recht wohin mit diesem thema. lg Lyo + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen du schreibst den support an sagst die verschiedenen fakeacc. wartest ab was die bei FB sagen grüße // gibs nich ne einstellung das du nur nachrichten von freunden erhalten willst/kannst? + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Bei der Polizei werden die dich belächeln für deine Probleme.... Kannst aber bei FB eisntellen, dass dich nur Freunde kontatktieren können + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Du kannst bei den Privatsphäre-Einstellungen bestimmen, wer dich Kontaktieren darf und wer nicht. Auch gibt es dort eine Ignorier-Liste. Sowas muss einem aber bekannt sein, seit es Google gibt. Nicht nur die Polizei belächelt sowas. + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen stell doch einfach bei facebook ein dass nur diene freunde auf deine pinnwand/ dir nachrichten schicken durfen. so kann sie dir nicht mehr schrieben, und verliert schenll das interesse. + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Ja toll, das heisst also neue Kontakte wie z.b. alte Schulfreunde oder was weiss ich haben null Chancen ihn anzuschreiben. Dank der lieben Ex... :lol: Auch nicht das optimalste. Erstelle Du doch mal einen Fake-Acc und gebe Dich als Kriminalkomissar aus. Drohe Ihr ein bisschen xD + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Die können ihn dann doch als Freund adden... + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Da täusch dich mal nicht... Eine Beleidigung im Internet hat die selben Konsequenzen wie im RL. Wenn ich der TS wäre würd ich eher bei FB gar nix melden und gleich zu den Bullen. Denn FB löscht wenn überhaupt nur den Acc und gut. Wenn du da hingehst passiert also erstecht nix und die liebe Polizei kann dann auch nix mehr machen wenn der Acc bereits gelöscht wurde. Greetz SpectrumX + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Auch für Aussagen im Internet muss man haften. Erst recht auf Seiten wie Facebook. + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen sie werden dich zwar belächeln, müssen jedoch eine anzeige aufnehmen denn wenn sie es nicht tun, machen sich die beamten selbst strafbar (strafvereitelung im amt) das internet ist kein rechtsfreier raum, daher ist der einzige weg eine anzeige wegen beleidigung zu erstatten + Multi-Zitat Zitieren
#11 11. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen das seh ich auch so.. Sammel aber vorab beweise und druck die aus.. würd ich zumindestens mitnehmen.. wegen den cops brauchst du dir keine sorgen machen, die müssen das aufnehmen und moobing auf facebook is mittlerweile ein ziemlich ernstes thema geworden. viel erfolg! + Multi-Zitat Zitieren
#12 11. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen Euer Theorie-Blabla ist ja Schön und Gut. In der Praxis siehts leider etwas anders aus Da kommt dann ein Brief vom Staatsanwalt ins Haus geflattert in dem steht: "Das Verfahren wurde eingestellt" + Multi-Zitat Zitieren
#13 11. Juni 2012 AW: Facebook fake account beleidigungen die beweise die du ausdruckst werden dir nix nützen, da sie nicht verwertbar sein werden das geschieht, wenn kein öffentliches interesse an der verfolgung des vergehens besteht und die schuld des tatverdächtigen gering ist dies ist immer eine einzelfallentscheidung und heißt daher nicht zwingend, dass das verfahren nach §153 stpo eingestellt wird, es kann auch nach §153a eingestellt werden (wenn man den § liest, merkt man dass es sanktionen nach sich zieht) oder es kann zu einem gerichtsverfahren kommen ... also warum sollte man es nicht versuchen???! + Multi-Zitat Zitieren