#1 24. Juni 2009 Hallo an alle RRler, ich wurde vor kurzem in einer Einbahnstraße, in der ich in die verbotene Richtung gefahren bin, von zwei Polizisten angehalten, die meine Personalien gesammelt haben, um mir einen Brief zu schicken, dass ich 15 Euro Strafe bezahlen muss. Da ich mich noch in der Probezeit mit meinem Führerschein befinde, wollte ich mich erkundigen, ob das zu einem Aufbauseminar o.ä. führen kann? Liebe Grüße #47 EDIT: Aussagen mit Quellenangaben wären schön. + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Juni 2009 AW: Fahrrad Bußgeld während Probezeit in der probezeit vom fahrrad führerschein??? ;-) oder in der vom auto?? schonmal vorneweg:ne dir wird nix passieren!! wenn du mit nem auto darein gefahren wärst, dann sehe die sache anders aus, aber ich glaube selbst dann wärst du mit ner verwarnung davongekommen. sollte das jedoch inerhalb der probezeit nochmal passieren (zweimal MIT auto) dann wirds kritisch. machs einfach weder mit fahrrad noch mit auto, dann biste auf der sicheren seite^^ du darfst nach der dt. straßenverkehrsordnung aber vom fahrrad absteigen und es durch die einbahnstraße schieben. Da du dann ein fußgänger bist, ist dies erlaubt^^ lG dragonsoul + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. Juni 2009 AW: Fahrrad Bußgeld während Probezeit Nein kann es nicht. Close! Faustregel für alle: 15€ Strafen führen niemals zur Verlängerung. + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. Juni 2009 AW: Fahrrad Bußgeld während Probezeit Fausregel ist: Probezeit + Punkt in Flensburg = Aufbauseminar und 2 Jahre Probezeitverlängerung Wenns nur n Verwarngeld is dann passiert dir nischt. + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. Juni 2009 AW: Fahrrad Bußgeld während Probezeit Bei einer Verwarnung hast du nichts zu befürchten. Da es sich hier um eine Verwarnung handelt, musst du keine Angst haben, dass sich deine Probezeit verlängert bzw dass du ein Aufbauseminar besuchen musst^^ Bei Bußgeld und Straftaten wird die probezeit verlängert. + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. Juni 2009 AW: Fahrrad Bußgeld während Probezeit Da brauchst dir keine Sorgen machen, habe auch schon den ein oder andern "Strafzettel" bekommen wegen ...etwas... zu schnell fahren (mit dem Auto), wegen "überqueren eine Sonderweges als Nichtberechtigter" (auf Deutsch mitn Roller durch die Bahnhofsunterführung), falsch parken etc... bisher immer nur brav mein 10er abgedrückt und gut wars wieder ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. Juni 2009 AW: Fahrrad Bußgeld während Probezeit ab 35€ = Bußgeld = Verlängerung der Probezeit. lg + Multi-Zitat Zitieren