Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von pETERp, 29. April 2010 .

  1. 29. April 2010
    Hi RR,



    folgendes hat sich zugetragen:

    Vor vier Jahren feierte meine Freundin ihren 18 Geburtstag. An diesem Abend kam einer mit einem Fahrrad, das er dort stehen ließ und es ein Jahr nicht abholte.

    Ab diesem Zeitpunkt benutzte ich das Fahhrad. Ich muss jeden Tag mit dem Zug fahren und benutzte das Rad um zum Bahnhof und zurück zu kommen. Habe es selbstverständlich angeschlossen jedoch wurde es vor 3 Wochen entwendet.

    Nun kommt auf einmal der Kollege an, dem das Fahhrad gehört und möchte es zurück haben. Da es nunmal nicht mehr in meinem Besitz ist möchte er das Rad ersetzt haben.

    Der Preis für einen neuen, gleichwertigen Ersatz gibt er mit 800EUR an.

    Ich kann den durchaus legitimen Wunsch nach Ersatz nachvollziehen, doch ist das Rad mindestens 6 Jahre alt gewesen und 4 Jahre hat es ihn nicht interessiert was damit ist.

    Hat einer eine Idee in wie weit/oder überhaupt ich schadensersatzpflichtig bin?

    Es gab mal eine Seite auf der man sein Anliegen posten konnte und ein "Anwalt" gab einem kostenlos eine unverbindliche Empfehlung, kennt die irgendwer, denn ich kann sie nicht mehr finden.

    Vielen Dank im vorraus,

    MfG, peterp
     
  2. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Sag deine Freundin soll Lagerkosten verlangen. Pro Tag 50Cent, kommt bei vier Jahren auch auf einen guten Preis. Wenn sich jemand vier Jahre lang einen Scheissdreck um sein Fahrrad kümmert, hat er in meinen Augen pech, wenn es irgendwann weg ist. Die Gesetzeslage ist aber bestimmt auf seiner Seite...^^
     
  3. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht - Bitte löschen/Doppelpost

    Also ersessen hast du es dir nicht, dafür müsste es 10 Jahre dir gehören.

    Aber warum solltest du das Rad bezahlen? Er ist doch immer noch selbst für sein Zeug verantwortlich!
     
  4. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Gibt es nicht sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Oder hat das nichts mit der Nutzung von fremden Gegenständen zu tun?

    Naja weil es geklaut wurde als ich es benutzte.
    Hätte es da irgendwo in der Garage weiter vor sich hingegammelt wäre es noch da aber wahrscheinlich verrostet.
     
  5. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Wo ließ er das Fahrrad stehen, hat er sich um ein Schloss gekümmert ?
    Bring mal mehr Infos wo es stand usw.
     
  6. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Die Feier war bei ihrem Onkel da der einen Hof hat. Dort stand es unangeschlossen am nächsten Tag da und meine Freundin hat es mit zu sich genommen und dort in die Garage gestellt.

    Er wusste auch das es bei meiner Freundin steht und auch später das ich es benutze. Hat ihn auch die drei Jahre nicht gestört.
     
  7. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    also erstmal sind die 800EUR vollkommen unrealistisch. selbst wenn das fahrrad einen neuwert von 1000EUR gehabt hätte würde es nach 6 jahren vielleicht noch einen zeitwert von 100 oder so gehabt haben.

    mal ne ganz doofe frage: weiß er dass du es benutzt hast und es dir dabei geklaut wurde? denn: selbst wenn er dass ding in deinem zimmer abgestellt hätte hast du keine verantwortung dafür. d.h. wenn es weg ist ist es weg. solang du ihm nicht sagst dass es dir beim benutzen geklaut wurde hat er überhaupt keine ansprüche gegen dich. er hat es ja scheinbar nicht abgeschlossen also ist es im grunde eigenverschulden solang er dir nicht nachweisen kann dass du es genommen hast
     
  8. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Ja wie oben gerade geschrieben wusste er das. Wie lässt sich ein Zeitwert ermitteln?
     
  9. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    garnicht. Es wurde ja sozusagen auch nciht dir,sondern ihm geklaut,und zwar von deiner Freundin....wenn mans genau nimmt, und nach 4 Jahren kann er glaub ich nichtmalmehr ne Anzeige stellen,dann ist das verjährt und die werten Beamten werden sich auch fragen warum er dann nich vor 4 Jahren gekommen ist.
     
  10. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Weißt du noch den Markennamen? Versuch mal ein paar Informationen über das Fahrrad zu finden. Möglicherweise war es damals nicht mal so teuer, wie er angibt.

    Ich bin eh der Meinung, dass er dir nur Geld abluchsen will, da es ihm wohl gerade recht kommt, dass dir sein Fahrrad geklaut wurde. Wäre es bei deiner Freundin verrostet, würde er bestimmt kein Finger dafür krumm machen.
     
  11. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    er hat es vor 4 jahren unangeschlossenen auf ner party vergessen und nun ist es gestohlen wurden was damit in zwischenzeit passiert ist geht auch alles auf seine kappe und seine schuld, du hast ja mit ihm kein Mietvertrag oder son schwachsin abgeschlossen.. also hat er denn schwarzen Peter und kann ggf zur Polizei gehen.

    Der Preis ist immer ein zeitwert und wenn ich sehe ich habe mir mein Fahrrad für 600€ gekauft das wurde mir nach knapp 4 Wochen geklaut hat die Polizei einen zeitwert zwischen 500-550€ Zeitwert für die Versicherung abgegeben.. was dann wohl nach 4 jahren ist ^^
     
  12. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    War ungefähr das hier http://www.bulls.de/modelle/cross/cross-flyer-disc.html. Auch von Bulls mit hydraulischen Scheibenbremsen, also der Neupreis käme schon hin.

    Hmm zusammenfassend hört sich alles so an als sollte ich es nicht ersetzen^^.
    Ne rechtliche Grundlage für das Problem kennt keiner, oder?

    Wie kann man denn den Zeitwert ermitteln? Ne Tabelle wie bei Autos wird es ja nicht geben.
     
  13. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Ist natürlich schon ein hochwertiges Fahrrad, aber die 800EUR sind sehr weit hergeholt. Versuch es doch mal persönlich mit ihm zu klären. Erzähl ihm, dass deine Freundin das Ding genauso gut auf den Sperrmüll hätte werfen können. Sag du wärst bereit bis zu 100EUR bereit bist zu zahlen.

    Ich glaube du hättest auch gute Chancen, wenn das ganze zur Polizei/ vor Gericht geht. Jeder muss selber auf seine Sachen aufpassen und kann sie nicht vier Jahre lang irgendwo unbeaufsichtigt stehen lassen und danach noch meckern. Ohne deine Freundin wäre es sicherlich schon vorher geklaut wurde, da es ja auch nicht abgeschlossen war.

    Verstehe solche Menschen nicht. Ist klar, dass er ein Entschädigung haben will, aber nach so einer langen Zeit so eine Menge Geld zu fordern ist wohl mehr als dreist.

    Ach ja, und vielleicht sollte er oder du mal zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Durch Glück kriegst du/er es wieder, wenn der Dieb in eine Fahrradkontrolle kommt.
     
  14. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Ihr solltet das wirklich unter einander klären und euch in der Mitte treffen.
    Scheint ja ein alter Kollege zusein wenn man 4 Jahre nichts miteinander zutun hatte.
     
  15. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Also bei uns in der Schweiz gibts die Hausratsversicherung, die bei solchen Fällen eigentlich einspringt.

    Wie dies bei euch in Deutschland genau ist weiss ich nicht. Ich denke aber kaum, dass er Anspruch auf Ersatz von dir hat, da er grobfahrlässig sein Fahrrad bei dir abgestellt hat und dieses nicht abgeschlossen hat.
    Von daher muss er eigentlich mit dem Verlust seines Fahrrades rechnen.

    Wenn es bei euch ne Versicherung gibt, die solche Diebstähle deckt, solltest du ihr dies melden und den Sachverhalt durch diese klären lassen. Ich denke nicht dass du Schadenersatzpflichtig bist.

    Bei Fahrrädern wird übrigens immer der Kaufwert zurückerstattet auch nach X Jahren, nicht wie beim Auto nur der Zeitwert.
     
  16. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Awa ,es wurde einfach aus dem Keller geklaut und du hast nix damit zu tun .
    Der is selber schuld,wenn er so lange sein Bike bei dir bunkert
     
  17. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Wenn er wusste das du damit fährst, dann ist er selber schuld.
    Wie erwähnt soll er, sofern er hat, die Hausratversicherung benachrichtigen. Da ist egal ob du oder er das Fahrrad gefahren ist, hauptsache es war abgeschlossen.
     
  18. 29. April 2010
    AW: Fahrraddiebstahl/Ersatzpflicht

    Ich meine wenn man sein eigentum so und so lange nich zurückfordert geht es in deinen besitz über. frag deinen anwalt, sollte nichts kosten.
     
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