Fahrverbot hinauszögern ?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von HushiHush, 18. August 2009 .

Schlagworte:
  1. 18. August 2009
    Hallo an alle,

    also mir droht ein 1 monatiges Fahrverbot. Ab nächste Woche Mittwoch wird es Rechtskräftig.
    Ich habe 4 Monate mir Zeit den Termin für die Abgabe auszusuchen.

    Soo, ich will wenn es geht, den Lappen aber erst Januar, Februar oder März abgeben, weil ich da nicht auf mein Auto angewiesen bin.

    Wie gehe ich jetzt am besten vor ? Einspruch einlegen, und dann ?


    Wäre nett wenn hier jemand ist, der Ahnugn von dem Ding hat
     
  2. 19. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    also 4 monate ist ne arg kurze zeit. also mein couseng hat ham se letztens auch erwischt. der hat viel länger zeit. man hat ihn im juni erwischt und er gibt ihn im dezember ab. das muss glaub ich innerhalb eines jahres passieren und nicht innerhalb von 4 monaten. oder geh einfach vor gericht und versuch noch en paar monate heraus zu holen mit gründen wie : ich hab da abschlussprüfung, es fährt zu meiner arbeitszeit kein bus,blablabla . denke schon dass das gehen wird. der richter wird da schon verständniss für haben. schlieslich will er ja nicht dein leben zerstören nur wegen was banalem wie einem 1monatigen fahrverbot
     
  3. 19. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    ich denke es ist am besten, wenn du dem gericht einen plausiblen vorschlag mit begründung lieferst.

    schreib ihnen dass du bereits bist deinen lappen am 01.01.2010 abzugeben, da du mitte dezember noch auf deinen führerschein zwecks deiner Arbeitsstelle angewiesen bist

    dann müsste das klappen
     
  4. 19. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    denke ma, das die das nich interessieren wird, ob du im dezember auf dein auto angewiesen bist...

    ist ja schließlich ne strafe...ansonsten bräuchteste ihn auch gar nicht abgeben, wenn de dadurch nicht benachteiligt wirst...

    also denke ma da wird es keine möglichkeit geben außer wirklich am letzten möglichen tag abzugeben...

    @IndianaJoe: es sind meines wissens immer 4 monate...1jahr kann eigentlich nicht sein...
     
  5. 19. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    Ich werde jetzt erst einfach mal Einspruch einlegen, sollen die ******* mal ein bisschen Arbeiten und den ganzen Driss nochmal kontrollieren, dauert dann eh wieder mindestens 1 Monat. ^^


    Dann gehts ab vor Gericht, Zukunft zerstören sollte es ja nicht sein, was der Staat erreichen will

    Gruß
     
  6. 20. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    Hey!!!

    Einspruch einlegen ist immer gut wenn du zeit schinden willst!!!
     
  7. 21. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    Kommt immer drauf an. Ich z.B. hab mal einsruch eingelegt und durfte dann weils abgelehnt wurde was Zahlen, weil deren Arbeit ja auch jemand Zahlen muss!

    Also ich kenn das auch so das du ein Jahr Zeit für sowas hast. Du kannst aber auch dort bescheid geben das du dein Lappen brauchst für die Arbeit, weil du sons dein Job nicht behalten wirst und kannst dann eigentlich auch ein wenig hinauszögern. Aber wenns nicht Berufsbedingtes ist, kannst dir das in die Haare schmiern! Einfach mal bei der zulässigen Behörde anfragen wies aussieht, ich würds nicht gleich schriftlich machen!

    Viel erfolg!
     
  8. 23. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    Die Penner stellen sich sowas von Quer, das gibts gar nicht. Telefonisch meinte der nette Herr "Mal schauen, vielleicht ja, vielleicht Nein, dass muss ich dann aus dem Bauch erfassen"

    Sowas habe ich nicht erlebt.

    Einspruch wurde eingelegt, der Penner kann das jetzt alles nochmal überprüfen, und nochmal und nochmal bis es kurz vors Gericht geht.

    Wenn er mir nicht die 2 Monate so gibt, hol ich sie mir halt

    Gruß
     
  9. 23. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG
    (2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen den Betroffenen nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Werden gegen den Betroffenen weitere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidungen zu berechnen

    Im Gesetzestext steht eindeutig das eine viermonatige frist eingeräumt wird. also an alle die hier anderes behaupten: das ist blödsinn.

    ich an deiner stelle würde es mir ganz genau überlegen wie weit du gehen willst denn eins solltest du bedenken. ich kenne deinen fall nicht aber wenn nicht wirklich zweiffel an deinem vergehen bestehen hast du mit deinem einspruch und allem was danach kommt keine chance. d.h. alles was an kosten dadurch entsteht musst du selber tragen. wenn du jetzt glaubst das könne ja nicht die welt sein dann täuschst du dich. das läppert sich ganz schnell. also solltest du dir ganz genau überlegen was du nach deinem (kostenlosen) einspruch treibst solang du keine rechtsschutz hast. Und mach dir keine großen hoffnungen: dein einspruch wird vermutlich ohnehin relativ flott abgelehnt also fang schonmal an zu rechnen ob das zeitschinden die kosten wirklcih wert ist

    und die zweite sache: es wird niemanden interessieren wann dir deine strafe besser passt. der sinn einer strafe ist ja dass man es merkt und nicht das man den führerschein n monat abgiebt wenn man eh grad n usatripp macht. kein richter der welt wird sich dafür interessieren und selbst wenn es dir beruflich schadet: das hast du dir selbst eingebrockt, hättest du halt anständig fahren müssen
     
  10. 23. August 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    Rechtsschutz vorhanden, Knete ebenso.

    Antrag auf verschiebung wurde eingereicht, wenn er verweigert wird werd ich das weiter durchziehen.

    Das mit dem Jahr hat mich auch stark gewundert, danke nochmal für den Absatz

    Der Brief ging gestern per Einschreiben rein, mal schauen wie lange es dauert, bis wieder was kommt

    Danke für deine/eure Hilfe, mir gehts nicht um die Knete, mir gehts um die Zeit

    Gruß
     
  11. 8. September 2009
    AW: Fahrverbot hinauszögern ?

    Wenn du es brauchst kannst du es einklagen... das funktioniert aber nur wenn du es wirklich brauchst...
     
  12. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.